Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876.

Bild:
<< vorherige Seite

i. Die Casus des Singulars.
verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt
werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer
(ZG 113) setzt als Grundformen *sunavas und *anstajas (vgl. auch S. 419),
und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz sunaus, anstais
werden mussten. Aber bei der Annahme von sunaus als germanischer Grund-
form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso
angesetzten anstais nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt
(S. 121: "das Germanische befehdet i und a als letzte Vocale des Wortes, daher
verlieren sich die einfachen Kürzen i, a gänzlich aus der Endsilbe und ai, ai, ii
(i) werden zu a, a, i. Später verkürzen sich auch aa und a zu a und a").
Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis-
lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe
als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund-
formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. nimais
oder 2. sg. opt. perf. nemeis machen eine schon vorgermanische Form anstais
völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht
schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich-
tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest,
dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -ais, aus gelten könne,
so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd-
europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen
sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht.
Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das
zwar -ais und -aus hat, daneben aber auch im Zend -avas, -ajas. Ich hebe
diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der-
gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt,
und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen.

Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form ensti = ensti = *ensteis:
ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich
differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt
das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *anstajas "mit Fär-
bung des a", d. h. durch Schwächung des a zu e, i *anstijas entstehen lässt, das
dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *anstis geworden;
das gotische behielt das a, sonst würde *ansteis entstanden sein. Wäre diese
Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis
einer Grundform *anstajas für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt-
hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. suniu
dat. sg. für *sunivi neben got. sunau = *sunavi anführen, das Altsächsische hat
aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form suno, sunu. Wie schwer
oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge-
langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen u-Declination bei Scherer selbst
S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu
der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man
kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist

i. Die Casus des Singulars.
verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt
werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer
(ZG 113) setzt als Grundformen *sunavas und *anstajas (vgl. auch S. 419),
und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz sunaus, anstais
werden mussten. Aber bei der Annahme von sunaus als germanischer Grund-
form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso
angesetzten anstais nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt
(S. 121: «das Germanische befehdet i und a als letzte Vocale des Wortes, daher
verlieren sich die einfachen Kürzen i, a gänzlich aus der Endsilbe und âi, ai, ii
(i) werden zu â, a, i. Später verkürzen sich auch âa und â zu â und a»).
Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis-
lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe
als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund-
formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. nimais
oder 2. sg. opt. perf. nemeis machen eine schon vorgermanische Form anstais
völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht
schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich-
tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest,
dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -ais, aus gelten könne,
so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd-
europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen
sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht.
Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das
zwar -ais und -aus hat, daneben aber auch im Zend -avas, -ajas. Ich hebe
diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der-
gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt,
und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen.

Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form ensti = ensti = *enstîs:
ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich
differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt
das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *anstajas «mit Fär-
bung des a», d. h. durch Schwächung des a zu e, i *anstijas entstehen lässt, das
dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *anstīs geworden;
das gotische behielt das a, sonst würde *ansteis entstanden sein. Wäre diese
Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis
einer Grundform *anstajas für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt-
hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. suniu
dat. sg. für *sunivi neben got. sunau = *sunavi anführen, das Altsächsische hat
aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form suno, sunu. Wie schwer
oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge-
langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen u-Declination bei Scherer selbst
S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu
der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man
kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0065" n="29"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#k">i. Die Casus des Singulars</hi>.</fw><lb/>
verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt<lb/>
werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer<lb/>
(ZG 113) setzt als Grundformen *<hi rendition="#i">sunavas</hi> und *<hi rendition="#i">anstajas</hi> (vgl. auch S. 419),<lb/>
und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz <hi rendition="#i">sunaus, anstais</hi><lb/>
werden mussten. Aber bei der Annahme von <hi rendition="#i">sunaus</hi> als germanischer Grund-<lb/>
form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso<lb/>
angesetzten <hi rendition="#i">anstais</hi> nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt<lb/>
(S. 121: «das Germanische befehdet <hi rendition="#i">i</hi> und <hi rendition="#i">a</hi> als letzte Vocale des Wortes, daher<lb/>
verlieren sich die einfachen Kürzen <hi rendition="#i">i, a</hi> gänzlich aus der Endsilbe und <hi rendition="#i">âi, ai, ii</hi><lb/>
(<hi rendition="#i">i</hi>) werden zu <hi rendition="#i">â, a, i</hi>. Später verkürzen sich auch <hi rendition="#i">âa</hi> und <hi rendition="#i">â</hi> zu <hi rendition="#i">â</hi> und <hi rendition="#i">a</hi>»).<lb/>
Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis-<lb/>
lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe<lb/>
als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund-<lb/>
formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. <hi rendition="#i">nimais</hi><lb/>
oder 2. sg. opt. perf. <hi rendition="#i">nemeis</hi> machen eine schon vorgermanische Form <hi rendition="#i">anstais</hi><lb/>
völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht<lb/>
schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich-<lb/>
tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest,<lb/>
dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -<hi rendition="#i">ais, aus</hi> gelten könne,<lb/>
so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd-<lb/>
europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen<lb/>
sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht.<lb/>
Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das<lb/>
zwar -<hi rendition="#i">ais</hi> und -<hi rendition="#i">aus</hi> hat, daneben aber auch im Zend -<hi rendition="#i">avas, -ajas</hi>. Ich hebe<lb/>
diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der-<lb/>
gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt,<lb/>
und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen.</p><lb/>
                <p>Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form <hi rendition="#i">ensti</hi> = <hi rendition="#i">ensti</hi> = *<hi rendition="#i">enstîs:</hi><lb/>
ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich<lb/>
differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt<lb/>
das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *<hi rendition="#i">anstajas</hi> «mit Fär-<lb/>
bung des <hi rendition="#i">a</hi>», d. h. durch Schwächung des <hi rendition="#i">a</hi> zu <hi rendition="#i">e, i *anstijas</hi> entstehen lässt, das<lb/>
dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *<hi rendition="#i">anst&#x012B;s</hi> geworden;<lb/>
das gotische behielt das <hi rendition="#i">a</hi>, sonst würde *<hi rendition="#i">ansteis</hi> entstanden sein. Wäre diese<lb/>
Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis<lb/>
einer Grundform *<hi rendition="#i">anstajas</hi> für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt-<lb/>
hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. <hi rendition="#i">suniu</hi><lb/>
dat. sg. für *<hi rendition="#i">sunivi</hi> neben got. <hi rendition="#i">sunau</hi> = *<hi rendition="#i">sunavi</hi> anführen, das Altsächsische hat<lb/>
aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form <hi rendition="#i">suno, sunu</hi>. Wie schwer<lb/>
oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge-<lb/>
langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen <hi rendition="#i">u</hi>-Declination bei Scherer selbst<lb/>
S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu<lb/>
der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man<lb/>
kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[29/0065] i. Die Casus des Singulars. verhalten sich nicht so, dass letzteres aus ersterem als Grundform lautlich erklärt werden könnte. Betrachten wir zunächst nur die gotischen Formen. Scherer (ZG 113) setzt als Grundformen *sunavas und *anstajas (vgl. auch S. 419), und es ist unzweifelhaft, dass daraus nach dem Auslautsgesetz sunaus, anstais werden mussten. Aber bei der Annahme von sunaus als germanischer Grund- form widerspricht bekanntlich das Auslautsgesetz auch nicht, und einem ebenso angesetzten anstais nur dann, wenn man Scherers Fassung desselben annimmt (S. 121: «das Germanische befehdet i und a als letzte Vocale des Wortes, daher verlieren sich die einfachen Kürzen i, a gänzlich aus der Endsilbe und âi, ai, ii (i) werden zu â, a, i. Später verkürzen sich auch âa und â zu â und a»). Allein das Gesetz ist in seiner Ausdehnung auf die Diphthonge nur dann erweis- lich, wenn man Scherers sehr weit gehende und durch keine anderen Gründe als eben dies hypothetische Auslautsgesetz gestützte Ansetzungen von Grund- formen mitmacht (s. a. a. O. S. 120). Formen, wie die 2. sg. opt. praes. nimais oder 2. sg. opt. perf. nemeis machen eine schon vorgermanische Form anstais völlig möglich. Weiter als bis zur Möglichkeit lässt sich hier allerdings nicht schliessen und wir stehen damit, wie oft, vor einem Falle, der eine gewisse Wich- tigkeit hat und den wir doch nicht sicher entscheiden können. Stünde es fest, dass für das Litauische, Slavische und Germanische nur -ais, aus gelten könne, so wäre damit eine Abweichung vom Griechischen gegeben, das hier die süd- europäischen Sprachen vertreten muss, da Italisch und Keltisch kaum einen sicheren Schluss erlauben; das Griechische kennt entsprechende Formen nicht. Auf der anderen Seite bestünde ebenfalls eine Abweichung vom Arischen, das zwar -ais und -aus hat, daneben aber auch im Zend -avas, -ajas. Ich hebe diesen Umstand nur hervor, um gelegentlich daran zu erinnern, dass an der- gleichen Subtilitäten die Frage nach dem Verhältniss der Sprachen öfter hängt, und dass es daher nothwendig ist, darauf näher einzugehen. Eine weitere Schwierigkeit macht die ahd. alts. Form ensti = ensti = *enstîs: ist sie aus einer einst mit dem Gotischen gemeinsamen Grundform nur lautlich differenzirt oder nach einem anderen Princip gebildet? Scherer (S. 419) nimmt das erstere an, indem er aus dem von ihm angenommenen *anstajas «mit Fär- bung des a», d. h. durch Schwächung des a zu e, i *anstijas entstehen lässt, das dann durch den Eintritt des vocalischen Auslautsgesetzes zu *anstīs geworden; das gotische behielt das a, sonst würde *ansteis entstanden sein. Wäre diese Entwickelung sicher, so hätten wir in der That zugleich den directen Nachweis einer Grundform *anstajas für das Germanische. Als analoge Abweichung des Alt- hochdeutschen vom Gotischen in der Schwächung des Vocals kann man ahd. suniu dat. sg. für *sunivi neben got. sunau = *sunavi anführen, das Altsächsische hat aber hier wieder die dem Gotischen entsprechende Form suno, sunu. Wie schwer oder gar nicht hier zu einer Sicherheit über den Ursprung der Formen zu ge- langen ist, zeigt die Darstellung der germanischen u-Declination bei Scherer selbst S. 434, wo so viele Uebertragungen und Analogiebildungen als mitwirkend zu der uns überlieferten Gestalt der Declination herbeigezogen werden, dass man kaum noch Schlüsse auf die ursprüngliche Gestalt derselben wagen darf. Es ist

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876/65
Zitationshilfe: Leskien, August: Die Declination im Slavisch-Litauischen und Germanischen. Leipzig, 1876, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leskien_declination_1876/65>, abgerufen am 21.11.2024.