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Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

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weiteren Umsichgreifen eines verderblichen Aktienspiels
Anlaß geben. Mit allerhöchster Ermächtigung bringe
ich daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für
andere Eisenbahn-Unternehmungen, als diejenigen, wel-
che in Folge der Berathungen der vereinigten ständi-
schen Ausschüsse nach der Allerhöchsten Kabinets-Or-
dre vom 22. November 1842 (Ges. S. S. 307) zur
Ausführung und Beförderung bestimmt oder für deren
Ausführung bereits Zusagen ertheilt sind, fürs erste
und in den nächsten Jahren die Genehmigung über-
haupt nicht ertheilt werden wird, sofern nicht für ein-
zelne vorzugsweise wichtige Bahnen ganz überwiegende
allgemeine Jnteressen eine Ausnahme nöthig erscheinen
lassen.

Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für
diejenigen Eisenbahn-Unternehmungen, welche überhaupt
noch zur Genehmigung geeignet erscheinen möchten,
werden bei Ertheilung der letzteren jedesmal die sich
als angemessen ergebenden Bedingungen und Maaß-
gaben besonders bestimmt werden. Vorher erfolgte
Aktienzeichnungen, wie sie in neuerer Zeit gegen an-
sehnliche Provision zu vielen Millionen gesammelt und
zur Kreirung neuer Papiere für die Agiotage benutzt
zu werden pflegen, dürfen daher eine Berücksichtigung
überall nicht erwarten, worauf ich zur Warnung vor
dem Ankauf von Quittungsbogen und Zusicherungs-
scheinen nicht concessionirter Unternehmungen besonders
aufmerksam mache.

Berlin, den 11. April 1844.
Der Finanz-Minister v. Bodelschwingh.


weiteren Umſichgreifen eines verderblichen Aktienſpiels
Anlaß geben. Mit allerhöchſter Ermächtigung bringe
ich daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für
andere Eiſenbahn-Unternehmungen, als diejenigen, wel-
che in Folge der Berathungen der vereinigten ſtändi-
ſchen Ausſchüſſe nach der Allerhöchſten Kabinets-Or-
dre vom 22. November 1842 (Geſ. S. S. 307) zur
Ausführung und Beförderung beſtimmt oder für deren
Ausführung bereits Zuſagen ertheilt ſind, fürs erſte
und in den nächſten Jahren die Genehmigung über-
haupt nicht ertheilt werden wird, ſofern nicht für ein-
zelne vorzugsweiſe wichtige Bahnen ganz überwiegende
allgemeine Jntereſſen eine Ausnahme nöthig erſcheinen
laſſen.

Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für
diejenigen Eiſenbahn-Unternehmungen, welche überhaupt
noch zur Genehmigung geeignet erſcheinen möchten,
werden bei Ertheilung der letzteren jedesmal die ſich
als angemeſſen ergebenden Bedingungen und Maaß-
gaben beſonders beſtimmt werden. Vorher erfolgte
Aktienzeichnungen, wie ſie in neuerer Zeit gegen an-
ſehnliche Proviſion zu vielen Millionen geſammelt und
zur Kreirung neuer Papiere für die Agiotage benutzt
zu werden pflegen, dürfen daher eine Berückſichtigung
überall nicht erwarten, worauf ich zur Warnung vor
dem Ankauf von Quittungsbogen und Zuſicherungs-
ſcheinen nicht conceſſionirter Unternehmungen beſonders
aufmerkſam mache.

Berlin, den 11. April 1844.
Der Finanz-Miniſter v. Bodelſchwingh.


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[56/0062] weiteren Umſichgreifen eines verderblichen Aktienſpiels Anlaß geben. Mit allerhöchſter Ermächtigung bringe ich daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für andere Eiſenbahn-Unternehmungen, als diejenigen, wel- che in Folge der Berathungen der vereinigten ſtändi- ſchen Ausſchüſſe nach der Allerhöchſten Kabinets-Or- dre vom 22. November 1842 (Geſ. S. S. 307) zur Ausführung und Beförderung beſtimmt oder für deren Ausführung bereits Zuſagen ertheilt ſind, fürs erſte und in den nächſten Jahren die Genehmigung über- haupt nicht ertheilt werden wird, ſofern nicht für ein- zelne vorzugsweiſe wichtige Bahnen ganz überwiegende allgemeine Jntereſſen eine Ausnahme nöthig erſcheinen laſſen. Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für diejenigen Eiſenbahn-Unternehmungen, welche überhaupt noch zur Genehmigung geeignet erſcheinen möchten, werden bei Ertheilung der letzteren jedesmal die ſich als angemeſſen ergebenden Bedingungen und Maaß- gaben beſonders beſtimmt werden. Vorher erfolgte Aktienzeichnungen, wie ſie in neuerer Zeit gegen an- ſehnliche Proviſion zu vielen Millionen geſammelt und zur Kreirung neuer Papiere für die Agiotage benutzt zu werden pflegen, dürfen daher eine Berückſichtigung überall nicht erwarten, worauf ich zur Warnung vor dem Ankauf von Quittungsbogen und Zuſicherungs- ſcheinen nicht conceſſionirter Unternehmungen beſonders aufmerkſam mache. Berlin, den 11. April 1844. Der Finanz-Miniſter v. Bodelſchwingh.

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Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/62>, abgerufen am 24.11.2024.