Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

Bild:
<< vorherige Seite
§. 5.

Die in der Verordnung vom 19. Januar 1836
(Ges. S. für 1836 S. 9 ff.) §. 7 bestimmte Strafe
und Verpflichtung zum Schadenersatz tritt auch gegen
diejenigen ein, welche, ohne als öffentliche und verei-
dete Mäkler oder Agenten angestellt zu sein, und ohne
vermöge ihres Amtes oder Dienstverhältnisses im Auf-
trage Eines der Kontrahenten zu handeln, gegen Ent-
gelt ein Geschäft daraus machen, über die in den
§§. 2 und 4 der gegenwärtigen Verordnung erwähn-
ten Papiere, sowie über Aktien, Obligationen oder
sonstige Geldpapiere in- oder ausländischer Gesellschaf-
ten oder Jnstitute Geschäfte zu unterhandeln, zu ver-
mitteln oder abzuschließen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un-
terschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Sanssouci, den 24. Mai 1844.



§. 5.

Die in der Verordnung vom 19. Januar 1836
(Geſ. S. für 1836 S. 9 ff.) §. 7 beſtimmte Strafe
und Verpflichtung zum Schadenerſatz tritt auch gegen
diejenigen ein, welche, ohne als öffentliche und verei-
dete Mäkler oder Agenten angeſtellt zu ſein, und ohne
vermöge ihres Amtes oder Dienſtverhältniſſes im Auf-
trage Eines der Kontrahenten zu handeln, gegen Ent-
gelt ein Geſchäft daraus machen, über die in den
§§. 2 und 4 der gegenwärtigen Verordnung erwähn-
ten Papiere, ſowie über Aktien, Obligationen oder
ſonſtige Geldpapiere in- oder ausländiſcher Geſellſchaf-
ten oder Jnſtitute Geſchäfte zu unterhandeln, zu ver-
mitteln oder abzuſchließen.

Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Un-
terſchrift und beigedrucktem Königlichen Jnſiegel.

Gegeben Sansſouci, den 24. Mai 1844.



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0067" n="59"/>
        <div n="2">
          <head>§. 5.</head><lb/>
          <p>Die in der Verordnung vom 19. Januar 1836<lb/>
(Ge&#x017F;. S. für 1836 S. 9 ff.) §. 7 be&#x017F;timmte Strafe<lb/>
und Verpflichtung zum Schadener&#x017F;atz tritt auch gegen<lb/>
diejenigen ein, welche, ohne als öffentliche und verei-<lb/>
dete Mäkler oder Agenten ange&#x017F;tellt zu &#x017F;ein, und ohne<lb/>
vermöge ihres Amtes oder Dien&#x017F;tverhältni&#x017F;&#x017F;es im Auf-<lb/>
trage Eines der Kontrahenten zu handeln, gegen Ent-<lb/>
gelt ein Ge&#x017F;chäft daraus machen, über die in den<lb/>
§§. 2 und 4 der gegenwärtigen Verordnung erwähn-<lb/>
ten Papiere, &#x017F;owie über Aktien, Obligationen oder<lb/>
&#x017F;on&#x017F;tige Geldpapiere in- oder ausländi&#x017F;cher Ge&#x017F;ell&#x017F;chaf-<lb/>
ten oder Jn&#x017F;titute Ge&#x017F;chäfte zu unterhandeln, zu ver-<lb/>
mitteln oder abzu&#x017F;chließen.</p><lb/>
          <p>Urkundlich unter Un&#x017F;erer Höch&#x017F;teigenhändigen Un-<lb/>
ter&#x017F;chrift und beigedrucktem Königlichen Jn&#x017F;iegel.</p><lb/>
          <p>Gegeben Sans&#x017F;ouci, den 24. Mai 1844.</p>
        </div>
      </div><lb/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[59/0067] §. 5. Die in der Verordnung vom 19. Januar 1836 (Geſ. S. für 1836 S. 9 ff.) §. 7 beſtimmte Strafe und Verpflichtung zum Schadenerſatz tritt auch gegen diejenigen ein, welche, ohne als öffentliche und verei- dete Mäkler oder Agenten angeſtellt zu ſein, und ohne vermöge ihres Amtes oder Dienſtverhältniſſes im Auf- trage Eines der Kontrahenten zu handeln, gegen Ent- gelt ein Geſchäft daraus machen, über die in den §§. 2 und 4 der gegenwärtigen Verordnung erwähn- ten Papiere, ſowie über Aktien, Obligationen oder ſonſtige Geldpapiere in- oder ausländiſcher Geſellſchaf- ten oder Jnſtitute Geſchäfte zu unterhandeln, zu ver- mitteln oder abzuſchließen. Urkundlich unter Unſerer Höchſteigenhändigen Un- terſchrift und beigedrucktem Königlichen Jnſiegel. Gegeben Sansſouci, den 24. Mai 1844.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/67
Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/67>, abgerufen am 24.11.2024.