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Lewald, Fanny: Für und wider die Frauen. Berlin, 1870.

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der Womans suffrage Association of Missouri (Verein zur Erlangung des Stimmrechtes für die Frauen) aufzufordern, welche am 6. und 7. October in St. Louis abgehalten werden soll. "Wir betrachten", schreibt sie mir, "das Stimmrecht nur als ein in einer Republik unentbehrliches Mittel, um die Stellung der Frauen zu verbessern und ihnen in der Gesetzgebung die zu diesem Zwecke nöthige Repräsentation zu verschaffen. Wie die Sachen jetzt stehen, hat der roheste irländische und deutsche Auswanderer, hat der eben erst freigelassene stumpfsinnige Neger das Recht, über alle die Gesetze abzustimmen, welchen die Frauen eben so sehr unterworfen sind als die Männer, und von denen sie, wie im Ehe- und Erbrecht, in den Schul- und Strafgesetzen, in der Taxation und den Schutzzöllen, häufig noch härter betroffen werden als die Männer. Es ist aber doch eine Widersinnigkeit, daß z.B. eine Frau, die an der Spitze eines Geschäftes steht, die -- wie es hier oftmals vorkommt -- ihre hundert Arbeiter beschäftigt, nicht das Recht haben soll, über die Einfuhr- oder Schutzzölle ihre Stimme abzugeben, während jeder von ihren Arbeitern dies thut. Hier in St. Louis z.B. ist eine Summe von vierzehn Millionen Dollars im Besitze von Frauen, welche Taxen davon zahlen, ohne dafür eine Repräsentation zu haben. Es besteht hier noch in allen Staaten, mit Ausnahme von New-York, Kansas und Illinois, wo die Beredsamkeit der Frau Stanton eine Aenderung der

der Womans suffrage Association of Missouri (Verein zur Erlangung des Stimmrechtes für die Frauen) aufzufordern, welche am 6. und 7. October in St. Louis abgehalten werden soll. »Wir betrachten«, schreibt sie mir, »das Stimmrecht nur als ein in einer Republik unentbehrliches Mittel, um die Stellung der Frauen zu verbessern und ihnen in der Gesetzgebung die zu diesem Zwecke nöthige Repräsentation zu verschaffen. Wie die Sachen jetzt stehen, hat der roheste irländische und deutsche Auswanderer, hat der eben erst freigelassene stumpfsinnige Neger das Recht, über alle die Gesetze abzustimmen, welchen die Frauen eben so sehr unterworfen sind als die Männer, und von denen sie, wie im Ehe- und Erbrecht, in den Schul- und Strafgesetzen, in der Taxation und den Schutzzöllen, häufig noch härter betroffen werden als die Männer. Es ist aber doch eine Widersinnigkeit, daß z.B. eine Frau, die an der Spitze eines Geschäftes steht, die — wie es hier oftmals vorkommt — ihre hundert Arbeiter beschäftigt, nicht das Recht haben soll, über die Einfuhr- oder Schutzzölle ihre Stimme abzugeben, während jeder von ihren Arbeitern dies thut. Hier in St. Louis z.B. ist eine Summe von vierzehn Millionen Dollars im Besitze von Frauen, welche Taxen davon zahlen, ohne dafür eine Repräsentation zu haben. Es besteht hier noch in allen Staaten, mit Ausnahme von New-York, Kansas und Illinois, wo die Beredsamkeit der Frau Stanton eine Aenderung der

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[121/0131] der Womans suffrage Association of Missouri (Verein zur Erlangung des Stimmrechtes für die Frauen) aufzufordern, welche am 6. und 7. October in St. Louis abgehalten werden soll. »Wir betrachten«, schreibt sie mir, »das Stimmrecht nur als ein in einer Republik unentbehrliches Mittel, um die Stellung der Frauen zu verbessern und ihnen in der Gesetzgebung die zu diesem Zwecke nöthige Repräsentation zu verschaffen. Wie die Sachen jetzt stehen, hat der roheste irländische und deutsche Auswanderer, hat der eben erst freigelassene stumpfsinnige Neger das Recht, über alle die Gesetze abzustimmen, welchen die Frauen eben so sehr unterworfen sind als die Männer, und von denen sie, wie im Ehe- und Erbrecht, in den Schul- und Strafgesetzen, in der Taxation und den Schutzzöllen, häufig noch härter betroffen werden als die Männer. Es ist aber doch eine Widersinnigkeit, daß z.B. eine Frau, die an der Spitze eines Geschäftes steht, die — wie es hier oftmals vorkommt — ihre hundert Arbeiter beschäftigt, nicht das Recht haben soll, über die Einfuhr- oder Schutzzölle ihre Stimme abzugeben, während jeder von ihren Arbeitern dies thut. Hier in St. Louis z.B. ist eine Summe von vierzehn Millionen Dollars im Besitze von Frauen, welche Taxen davon zahlen, ohne dafür eine Repräsentation zu haben. Es besteht hier noch in allen Staaten, mit Ausnahme von New-York, Kansas und Illinois, wo die Beredsamkeit der Frau Stanton eine Aenderung der

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Zitationshilfe: Lewald, Fanny: Für und wider die Frauen. Berlin, 1870, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lewald_frauen_1870/131>, abgerufen am 21.11.2024.