Photorin, Conrad [i. e. Georg Christoph Lichtenberg]: Timorus, das ist, Vertheidigung zweyer Israeliten, die durch die Kräftigkeit der Lavaterischen Beweisgründe und der Göttingischen Mettwürste bewogen den wahren Glauben angenommen haben. Berlin, 1773.das ist alles, aber der andere, der nicht beständig auf seiner Hut ist, verabsäumt eine weit heiligere Pflicht, die Pflicht gegen sich selbst, von welcher heut zu Tage die Welt und unsere besten Systeme der Moral so gerade abhängen, daß es ausgemacht ist: sollten diese Pflichten nicht mehr beobachtet werden, so gienge nicht allein alles in der Welt zu Grunde, sondern alle unsere braven Philosophen hätten auch Unrecht. Ich für meine Person hielte es also gar nicht für ungereimt, wenn man ein Gesetz gäbe, vermöge dessen der Dieb zwar eine Strafe geben, z. E. 60 Procent des Gestohlenen in die Schatzkammer, aber der Bestohlene, ohne weiteren Proceß, aufgeknüpft werden müßte. Ich habe auch bereits vernommen, daß das Licht dieses Gesetzes schon in einigen Provinzen unsers deutschen Vaterlandes dämmern soll, wo nemlich der Staubbesen und Verlust des Vermögens demjenigen drohen, von dem es stadtkundig wird, daß er von einem bekannten angesehenen Manne ist bestohlen worden, und man hat Hofnung, dieses Gesetz das ist alles, aber der andere, der nicht beständig auf seiner Hut ist, verabsäumt eine weit heiligere Pflicht, die Pflicht gegen sich selbst, von welcher heut zu Tage die Welt und unsere besten Systeme der Moral so gerade abhängen, daß es ausgemacht ist: sollten diese Pflichten nicht mehr beobachtet werden, so gienge nicht allein alles in der Welt zu Grunde, sondern alle unsere braven Philosophen hätten auch Unrecht. Ich für meine Person hielte es also gar nicht für ungereimt, wenn man ein Gesetz gäbe, vermöge dessen der Dieb zwar eine Strafe geben, z. E. 60 Procent des Gestohlenen in die Schatzkammer, aber der Bestohlene, ohne weiteren Proceß, aufgeknüpft werden müßte. Ich habe auch bereits vernommen, daß das Licht dieses Gesetzes schon in einigen Provinzen unsers deutschen Vaterlandes dämmern soll, wo nemlich der Staubbesen und Verlust des Vermögens demjenigen drohen, von dem es stadtkundig wird, daß er von einem bekannten angesehenen Manne ist bestohlen worden, und man hat Hofnung, dieses Gesetz <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0026" n="26"/> das ist alles, aber der andere, der nicht beständig auf seiner Hut ist, verabsäumt eine weit heiligere Pflicht, die Pflicht gegen sich selbst, von welcher heut zu Tage die Welt und unsere besten Systeme der Moral so gerade abhängen, daß es ausgemacht ist: sollten diese Pflichten nicht mehr beobachtet werden, so gienge nicht allein alles in der Welt zu Grunde, sondern alle unsere braven Philosophen hätten auch Unrecht. Ich für meine Person hielte es also gar nicht für ungereimt, wenn man ein Gesetz gäbe, vermöge dessen der Dieb zwar eine Strafe geben, z. E. 60 Procent des Gestohlenen in die Schatzkammer, aber der Bestohlene, ohne weiteren Proceß, aufgeknüpft werden müßte. Ich habe auch bereits vernommen, daß das Licht dieses Gesetzes schon in einigen Provinzen unsers deutschen Vaterlandes dämmern soll, wo nemlich der Staubbesen und Verlust des Vermögens demjenigen drohen, von dem es stadtkundig wird, daß er von einem bekannten angesehenen Manne ist bestohlen worden, und man hat Hofnung, dieses Gesetz </p> </div> </body> </text> </TEI> [26/0026]
das ist alles, aber der andere, der nicht beständig auf seiner Hut ist, verabsäumt eine weit heiligere Pflicht, die Pflicht gegen sich selbst, von welcher heut zu Tage die Welt und unsere besten Systeme der Moral so gerade abhängen, daß es ausgemacht ist: sollten diese Pflichten nicht mehr beobachtet werden, so gienge nicht allein alles in der Welt zu Grunde, sondern alle unsere braven Philosophen hätten auch Unrecht. Ich für meine Person hielte es also gar nicht für ungereimt, wenn man ein Gesetz gäbe, vermöge dessen der Dieb zwar eine Strafe geben, z. E. 60 Procent des Gestohlenen in die Schatzkammer, aber der Bestohlene, ohne weiteren Proceß, aufgeknüpft werden müßte. Ich habe auch bereits vernommen, daß das Licht dieses Gesetzes schon in einigen Provinzen unsers deutschen Vaterlandes dämmern soll, wo nemlich der Staubbesen und Verlust des Vermögens demjenigen drohen, von dem es stadtkundig wird, daß er von einem bekannten angesehenen Manne ist bestohlen worden, und man hat Hofnung, dieses Gesetz
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