Lindemann, Anna: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland. Leipzig und Berlin, 1913.Frauenbildung--Studium. Deutsch-Evangel. Frauenbund möglich, sie lebhaft für die Sache zu erwärmen. Wenn aber durch kon-sequente Fortführung der Arbeit jene Umwandlung erreicht werden könnte, wäre damit ein guter Schritt vorwärts getan zur Erreichung des Gemeindewahlrechtes für alle Frauen. Die Satzung des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium Der Deutsch-Evangelische Frauenbund hat seit dem Jahre Frauenbildung—Studium. Deutsch-Evangel. Frauenbund möglich, sie lebhaft für die Sache zu erwärmen. Wenn aber durch kon-sequente Fortführung der Arbeit jene Umwandlung erreicht werden könnte, wäre damit ein guter Schritt vorwärts getan zur Erreichung des Gemeindewahlrechtes für alle Frauen. Die Satzung des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium Der Deutsch-Evangelische Frauenbund hat seit dem Jahre <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0014" n="171"/><fw place="top" type="header">Frauenbildung—Studium. Deutsch-Evangel. Frauenbund</fw><lb/> möglich, sie lebhaft für die Sache zu erwärmen. Wenn aber durch kon-<lb/> sequente Fortführung der Arbeit jene Umwandlung erreicht werden<lb/> könnte, wäre damit ein guter Schritt vorwärts getan zur Erreichung<lb/> des Gemeindewahlrechtes für alle Frauen.</p><lb/> <p>Die Satzung des Vereins <hi rendition="#g">Frauenbildung-Frauenstudium</hi><lb/> bezeichnet als einen der Vereinszwecke die Heranbildung der Frauen zur<lb/> Ausübung ihrer sozialen und politischen Pflichten und Rechte. Auf ver-<lb/> schiedene Art haben daher auch eine Reihe seiner Abteilungen indirekt<lb/> (z. B. durch Schulung ihrer Mitglieder zur Mitarbeit in den politischen<lb/> Parteien) oder direkt für das Frauenstimmrecht gearbeitet, so durch<lb/> Vorträge, Gründung von Stimmrechtsgruppen (so in Freiburg i. B.,<lb/> Koblenz und Bonn). Für das Gemeindewahlrecht im besonderen haben<lb/> z. B. die badischen Abteilungen bei der Revision der badischen Gemeinde-<lb/> ordnung 1910 lebhaft durch öffentliche Versammlungen, Petitionen usw.<lb/> gearbeitet. Besonders eingehend und auch erfolgreich hat der Vorstand<lb/> der Abteilung Weimar seit mehreren Jahren in dieser Richtung gewirkt.<lb/> Durch einen Aufruf werden die Frauen zur Erwerbung des Bürger-<lb/> rechtes und zur Teilnahme an den Gemeindewahlen aufgefordert, vor<lb/> den Wahlen beruft die Vorsitzende, <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Selma v. Lengefeldt, die Bürge-<lb/> rinnen zu einer Wahlbesprechung zusammen; auch an den Bürgermeister-<lb/> wahlen beteiligten sich die Bürgerinnen mit lebhaftem Jnteresse. Jn<lb/> dem zur Vorbereitung der Wahlen gebildeten Bürgerausschüsse sind<lb/> die Bürgerinnen durch <hi rendition="#aq">Dr</hi>. v. Lengefeldt vertreten. Auf ihr Betrei-<lb/> ben werden ihnen die gestempelten Wahlzettel ins Haus gebracht,<lb/> sie füllen sie selbst aus und übergeben sie mit schriftlichen Vollmachten<lb/> den Vertretern, so daß ein Ausüben des Wahlrechtes in einem anderen<lb/> als dem gewünschten Sinne kaum möglich erscheint. Zur Reform der<lb/> Gemeindeordnung ging von der Abteilung die Jnitiative zu einer Ein-<lb/> gabe um Erweiterung der Frauenrechte aus, die wiederholt werden<lb/> wird, wenn — voraussichtlich in der nächsten Session des Landtages —<lb/> die Frage erledigt wird.</p><lb/> <p>Der <hi rendition="#g">Deutsch-Evangelische Frauenbund</hi> hat seit dem Jahre<lb/> 1902 in seinem Programm den Passus: „Jm besonderen tritt der Bund<lb/> ein für die Erweiterung der Frauenpflichten und Rechte in der kirch-<lb/> lichen und bürgerlichen Gemeinde.“ 1910—1912 hat die Rechtskom-<lb/> mission die Frage des Gemeindewahlrechtes theoretisch bearbeitet. Die<lb/> Kommissionsvorsitzende legte das Ergebnis der Arbeit in einem Vor-<lb/> trage der diesjährigen Generalversammlung in Weimar vor, die dar-<lb/> auf die Stellung des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes in dieser<lb/> Frage in folgender Resolution zusammenfaßte: „Der D. E. F betrachtet<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [171/0014]
Frauenbildung—Studium. Deutsch-Evangel. Frauenbund
möglich, sie lebhaft für die Sache zu erwärmen. Wenn aber durch kon-
sequente Fortführung der Arbeit jene Umwandlung erreicht werden
könnte, wäre damit ein guter Schritt vorwärts getan zur Erreichung
des Gemeindewahlrechtes für alle Frauen.
Die Satzung des Vereins Frauenbildung-Frauenstudium
bezeichnet als einen der Vereinszwecke die Heranbildung der Frauen zur
Ausübung ihrer sozialen und politischen Pflichten und Rechte. Auf ver-
schiedene Art haben daher auch eine Reihe seiner Abteilungen indirekt
(z. B. durch Schulung ihrer Mitglieder zur Mitarbeit in den politischen
Parteien) oder direkt für das Frauenstimmrecht gearbeitet, so durch
Vorträge, Gründung von Stimmrechtsgruppen (so in Freiburg i. B.,
Koblenz und Bonn). Für das Gemeindewahlrecht im besonderen haben
z. B. die badischen Abteilungen bei der Revision der badischen Gemeinde-
ordnung 1910 lebhaft durch öffentliche Versammlungen, Petitionen usw.
gearbeitet. Besonders eingehend und auch erfolgreich hat der Vorstand
der Abteilung Weimar seit mehreren Jahren in dieser Richtung gewirkt.
Durch einen Aufruf werden die Frauen zur Erwerbung des Bürger-
rechtes und zur Teilnahme an den Gemeindewahlen aufgefordert, vor
den Wahlen beruft die Vorsitzende, Dr. Selma v. Lengefeldt, die Bürge-
rinnen zu einer Wahlbesprechung zusammen; auch an den Bürgermeister-
wahlen beteiligten sich die Bürgerinnen mit lebhaftem Jnteresse. Jn
dem zur Vorbereitung der Wahlen gebildeten Bürgerausschüsse sind
die Bürgerinnen durch Dr. v. Lengefeldt vertreten. Auf ihr Betrei-
ben werden ihnen die gestempelten Wahlzettel ins Haus gebracht,
sie füllen sie selbst aus und übergeben sie mit schriftlichen Vollmachten
den Vertretern, so daß ein Ausüben des Wahlrechtes in einem anderen
als dem gewünschten Sinne kaum möglich erscheint. Zur Reform der
Gemeindeordnung ging von der Abteilung die Jnitiative zu einer Ein-
gabe um Erweiterung der Frauenrechte aus, die wiederholt werden
wird, wenn — voraussichtlich in der nächsten Session des Landtages —
die Frage erledigt wird.
Der Deutsch-Evangelische Frauenbund hat seit dem Jahre
1902 in seinem Programm den Passus: „Jm besonderen tritt der Bund
ein für die Erweiterung der Frauenpflichten und Rechte in der kirch-
lichen und bürgerlichen Gemeinde.“ 1910—1912 hat die Rechtskom-
mission die Frage des Gemeindewahlrechtes theoretisch bearbeitet. Die
Kommissionsvorsitzende legte das Ergebnis der Arbeit in einem Vor-
trage der diesjährigen Generalversammlung in Weimar vor, die dar-
auf die Stellung des Deutsch-Evangelischen Frauenbundes in dieser
Frage in folgender Resolution zusammenfaßte: „Der D. E. F betrachtet
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(2016-01-26T16:17:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-01-26T16:17:50Z)
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