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Lindemann, Anna: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland. Leipzig und Berlin, 1913.

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Frauenstimmrechtsvereine auf anderer Basis
parlamentarische Beilage erweitert worden war. Seit dem 1. April
1912 gibt der Verband unter der Redaktion von Dr. Anita Augspurg
eine eigene Monatsschrift "Frauenstimmrecht!" heraus. Vorsitzende des
Verbandes von seiner Gründung bis Oktober 1911 war Dr. Anita
Augspurg, nach ihrer Amtsniederlegung in Hamburg trat Marie Stritt
an ihre Stelle.

Obwohl den Gründerinnen des Verbandes nichts ferner gelegen
hatte, als Sonderrechte für irgendeine Gruppe von Frauen zu verlangen,
ließen doch mancherlei Angriffe auf das angeblich erstrebte "Damen-
wahlrecht" es zweckmäßig erscheinen, den Standpunkt des Verbandes
in dieser Hinsicht genau zu präzisieren. 1907 wurde von der General-
versammlung in Frankfurt mit überwältigender Mehrheit die Forde-
rung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes für
beide Geschlechter in die Satzung aufgenommen. Mit diesem Schritte
sollte in keiner Weise die früher und auch jetzt noch in der Satzung vor-
geschriebene politische Neutralität verlassen werden, die auch der Deutsche
Verband heute noch für die Stimmrechtsbewegung für notwendig er-
achtet -- er floß als logische Konsequenz aus dem Protest gegen die
politische Entrechtung der Frau, der nach der Auffassung des Verban-
des nur in einem Protest gegen jede politische Entrechtung einen un-
anfechtbaren Boden finden kann; ebenso ergab sich nach seiner Auf-
fassung die Forderung des allgemeinen usw. Wahlrechts ohne weiteres
aus der Tatsache, daß gerade jene Frauenschichten, auf deren Berufs-
arbeit sich jede Agitation für das Frauenstimmrecht als auf ihr stärkstes
Argument stützt, unter einem irgendwie beschränkten Wahlrecht in großer
Ausdehnung weiter entrechtet bleiben würden. Sehr bald zeigte es sich,
daß diese Forderung nicht überall, auch nicht überall innerhalb des
Verbandes, als eine aus der besonderen Lage der Frauen hervorgegan-
gene reine Frauenforderung verstanden, sondern als politisch einseitig
orientierte Parteiforderung aufgefaßt wurde. Durch den immer zahl-
reicher werdenden Eintritt der Frauen in die politischen Parteien wurde
dieser Unterschied der Auffassung mancherorts noch stärker betont. Jn
Schlesien und Westdeutschland bildeten sich Vereinigungen von Frauen,
die sich dieser vom Deutschen verband als grundlegendes Prinzip be-
trachteten Forderung ihrer Überzeugung nach nicht anschließen konnten.
Jn dem Wunsche eine Zersplitterung zu vermeiden, ersetzte der Verband
in Hamburg, Oktober 1911, die Worte "für beide Geschlechter" durch
"für die Frauen". So glaubte man auch den Schein vermieden zu ha-
ben, damit eine Forderung bestimmter politischer Parteien zu vertreten
und so deren Ziele zu fördern, wodurch den Frauen anderer Parteien

Frauenstimmrechtsvereine auf anderer Basis
parlamentarische Beilage erweitert worden war. Seit dem 1. April
1912 gibt der Verband unter der Redaktion von Dr. Anita Augspurg
eine eigene Monatsschrift „Frauenstimmrecht!“ heraus. Vorsitzende des
Verbandes von seiner Gründung bis Oktober 1911 war Dr. Anita
Augspurg, nach ihrer Amtsniederlegung in Hamburg trat Marie Stritt
an ihre Stelle.

Obwohl den Gründerinnen des Verbandes nichts ferner gelegen
hatte, als Sonderrechte für irgendeine Gruppe von Frauen zu verlangen,
ließen doch mancherlei Angriffe auf das angeblich erstrebte „Damen-
wahlrecht“ es zweckmäßig erscheinen, den Standpunkt des Verbandes
in dieser Hinsicht genau zu präzisieren. 1907 wurde von der General-
versammlung in Frankfurt mit überwältigender Mehrheit die Forde-
rung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes für
beide Geschlechter in die Satzung aufgenommen. Mit diesem Schritte
sollte in keiner Weise die früher und auch jetzt noch in der Satzung vor-
geschriebene politische Neutralität verlassen werden, die auch der Deutsche
Verband heute noch für die Stimmrechtsbewegung für notwendig er-
achtet — er floß als logische Konsequenz aus dem Protest gegen die
politische Entrechtung der Frau, der nach der Auffassung des Verban-
des nur in einem Protest gegen jede politische Entrechtung einen un-
anfechtbaren Boden finden kann; ebenso ergab sich nach seiner Auf-
fassung die Forderung des allgemeinen usw. Wahlrechts ohne weiteres
aus der Tatsache, daß gerade jene Frauenschichten, auf deren Berufs-
arbeit sich jede Agitation für das Frauenstimmrecht als auf ihr stärkstes
Argument stützt, unter einem irgendwie beschränkten Wahlrecht in großer
Ausdehnung weiter entrechtet bleiben würden. Sehr bald zeigte es sich,
daß diese Forderung nicht überall, auch nicht überall innerhalb des
Verbandes, als eine aus der besonderen Lage der Frauen hervorgegan-
gene reine Frauenforderung verstanden, sondern als politisch einseitig
orientierte Parteiforderung aufgefaßt wurde. Durch den immer zahl-
reicher werdenden Eintritt der Frauen in die politischen Parteien wurde
dieser Unterschied der Auffassung mancherorts noch stärker betont. Jn
Schlesien und Westdeutschland bildeten sich Vereinigungen von Frauen,
die sich dieser vom Deutschen verband als grundlegendes Prinzip be-
trachteten Forderung ihrer Überzeugung nach nicht anschließen konnten.
Jn dem Wunsche eine Zersplitterung zu vermeiden, ersetzte der Verband
in Hamburg, Oktober 1911, die Worte „für beide Geschlechter“ durch
„für die Frauen“. So glaubte man auch den Schein vermieden zu ha-
ben, damit eine Forderung bestimmter politischer Parteien zu vertreten
und so deren Ziele zu fördern, wodurch den Frauen anderer Parteien

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[164/0007] Frauenstimmrechtsvereine auf anderer Basis parlamentarische Beilage erweitert worden war. Seit dem 1. April 1912 gibt der Verband unter der Redaktion von Dr. Anita Augspurg eine eigene Monatsschrift „Frauenstimmrecht!“ heraus. Vorsitzende des Verbandes von seiner Gründung bis Oktober 1911 war Dr. Anita Augspurg, nach ihrer Amtsniederlegung in Hamburg trat Marie Stritt an ihre Stelle. Obwohl den Gründerinnen des Verbandes nichts ferner gelegen hatte, als Sonderrechte für irgendeine Gruppe von Frauen zu verlangen, ließen doch mancherlei Angriffe auf das angeblich erstrebte „Damen- wahlrecht“ es zweckmäßig erscheinen, den Standpunkt des Verbandes in dieser Hinsicht genau zu präzisieren. 1907 wurde von der General- versammlung in Frankfurt mit überwältigender Mehrheit die Forde- rung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes für beide Geschlechter in die Satzung aufgenommen. Mit diesem Schritte sollte in keiner Weise die früher und auch jetzt noch in der Satzung vor- geschriebene politische Neutralität verlassen werden, die auch der Deutsche Verband heute noch für die Stimmrechtsbewegung für notwendig er- achtet — er floß als logische Konsequenz aus dem Protest gegen die politische Entrechtung der Frau, der nach der Auffassung des Verban- des nur in einem Protest gegen jede politische Entrechtung einen un- anfechtbaren Boden finden kann; ebenso ergab sich nach seiner Auf- fassung die Forderung des allgemeinen usw. Wahlrechts ohne weiteres aus der Tatsache, daß gerade jene Frauenschichten, auf deren Berufs- arbeit sich jede Agitation für das Frauenstimmrecht als auf ihr stärkstes Argument stützt, unter einem irgendwie beschränkten Wahlrecht in großer Ausdehnung weiter entrechtet bleiben würden. Sehr bald zeigte es sich, daß diese Forderung nicht überall, auch nicht überall innerhalb des Verbandes, als eine aus der besonderen Lage der Frauen hervorgegan- gene reine Frauenforderung verstanden, sondern als politisch einseitig orientierte Parteiforderung aufgefaßt wurde. Durch den immer zahl- reicher werdenden Eintritt der Frauen in die politischen Parteien wurde dieser Unterschied der Auffassung mancherorts noch stärker betont. Jn Schlesien und Westdeutschland bildeten sich Vereinigungen von Frauen, die sich dieser vom Deutschen verband als grundlegendes Prinzip be- trachteten Forderung ihrer Überzeugung nach nicht anschließen konnten. Jn dem Wunsche eine Zersplitterung zu vermeiden, ersetzte der Verband in Hamburg, Oktober 1911, die Worte „für beide Geschlechter“ durch „für die Frauen“. So glaubte man auch den Schein vermieden zu ha- ben, damit eine Forderung bestimmter politischer Parteien zu vertreten und so deren Ziele zu fördern, wodurch den Frauen anderer Parteien

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-01-26T16:17:50Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-01-26T16:17:50Z)

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Zitationshilfe: Lindemann, Anna: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland. Leipzig und Berlin, 1913, S. 164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lindemann_frauenstimmrechtsbewegung_1913/7>, abgerufen am 03.12.2024.