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List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838.

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1) Die Soldaten waren zu kurze Zeit beschäftigt, um in dieser Art Arbeiten die erforderliche Übung zu erlangen. 2) Die Soldaten waren ohne Berücksichtigung ihres vorherigen Standes, ohne Rücksicht auf körperliche Stärke und Arbeitsfähigkeit, aus der Masse der Corps ausgehoben worden. Es befanden sich also eine große Anzahl unter denselben, die, nur an gewerbliche Beschäftigung gewöhnt, sehr wenig leisteten. Für das Departement Loire inferieure hatte man eine zweckmäßigere Auswahl getroffen, und hier war auch der Erfolg günstiger; die Kosten betrugen 10 pCt. weniger, als die Voranschläge. 3) Die Arbeiten wurden von Officieren geleitet und beaufsichtigt; die Zahl derselben war aber viel größer als nöthig gewesen. 4) Die Löhne waren die nämlichen wie bei den gewöhnlichen Arbeitern, während man sie hätte bedeutend reduciren können. 5) Es ward bezweifelt, daß die Officiere das Werk mit dem erforderlichen Eifer geleitet haben. Sie hatten ihre Abneigung gegen die Beschäftigung des Militairs für dergleichen Zwecke nicht verhehlt.

Im Jahre 1836 wurden ferner von der Paris- und St. Germain-Eisenbahn-Compagnie Soldaten zum Behuf ihrer Arbeiten verwendet. Die Regierung hatte sich aber geweigert, blos Freiwillige abzugeben, und die Compagnie mußte sich dazu verstehen, ganze Compagnien in Dienst zu nehmen. Auch ward ihr nicht gestattet, den Soldaten die Arbeiten in Accord zu geben; sie mußte ihnen Tagelohn bezahlen und zwar ohne Rücksicht auf die Leistung; es war sogar ausdrücklich untersagt, die Fleißigsten besser zu belohnen als die Trägen, und nicht einmal diejenigen, welche wegen Untauglichkeit weggeschickt werden mußten, durften auf der Zahlungsliste gestrichen werden. Aller Wetteifer fiel demnach weg, und das Resultat war, wie es nicht anders sein konnte: die Arbeiten der Soldaten kamen 60 pCt. theuerer zu stehen, als wenn sie durch Arbeiter aus dem Civilstande verrichtet worden wären. Bezahlt wurde 1 Fr. 30 C. per Kopf, also wöchentlich 7 Fr. 80 C., davon gingen 3 Fr. für die Kost und 2 Fr. 40 C. für den Dienst ab; jeder Soldat erhielt also noch am Sonntag 2 Fr. 40 C. ausbezahlt. Bei schlechtem Wetter ward die Löhnung wie bei'm guten gereicht. Mit Inbegriff der Löhnung für die Officiere, Unterofficiere und Tambours kostete die tägliche Arbeit eines Soldaten 2 Fr. 60 C.

Vermittelst dieses Versuchs gelangte man in Frankreich zur Überzeugung, daß die Soldaten nur im Dienste des Staats zu öffentlichen Arbeiten mit Nutzen zu verwenden seien; daß aber auch dann nur Erfolg zu hoffen, wenn die Officiere erst zu Leitung dieser Arbeiten gehörig gebildet, und wenn dazu vorzugsweise nur Genie- und Artillerie-Officiere verwendet würden. Jedenfalls, glaubte man, werde diese Neuerung, wie alles Neue, was großartigen Nutzen verspreche, im Anfange mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber doch am Ende Bestand gewinnen.

Wir haben oben der Creirung von Papiergeld als eines sehr

1) Die Soldaten waren zu kurze Zeit beschäftigt, um in dieser Art Arbeiten die erforderliche Übung zu erlangen. 2) Die Soldaten waren ohne Berücksichtigung ihres vorherigen Standes, ohne Rücksicht auf körperliche Stärke und Arbeitsfähigkeit, aus der Masse der Corps ausgehoben worden. Es befanden sich also eine große Anzahl unter denselben, die, nur an gewerbliche Beschäftigung gewöhnt, sehr wenig leisteten. Für das Departement Loire inférieure hatte man eine zweckmäßigere Auswahl getroffen, und hier war auch der Erfolg günstiger; die Kosten betrugen 10 pCt. weniger, als die Voranschläge. 3) Die Arbeiten wurden von Officieren geleitet und beaufsichtigt; die Zahl derselben war aber viel größer als nöthig gewesen. 4) Die Löhne waren die nämlichen wie bei den gewöhnlichen Arbeitern, während man sie hätte bedeutend reduciren können. 5) Es ward bezweifelt, daß die Officiere das Werk mit dem erforderlichen Eifer geleitet haben. Sie hatten ihre Abneigung gegen die Beschäftigung des Militairs für dergleichen Zwecke nicht verhehlt.

Im Jahre 1836 wurden ferner von der Paris- und St. Germain-Eisenbahn-Compagnie Soldaten zum Behuf ihrer Arbeiten verwendet. Die Regierung hatte sich aber geweigert, blos Freiwillige abzugeben, und die Compagnie mußte sich dazu verstehen, ganze Compagnien in Dienst zu nehmen. Auch ward ihr nicht gestattet, den Soldaten die Arbeiten in Accord zu geben; sie mußte ihnen Tagelohn bezahlen und zwar ohne Rücksicht auf die Leistung; es war sogar ausdrücklich untersagt, die Fleißigsten besser zu belohnen als die Trägen, und nicht einmal diejenigen, welche wegen Untauglichkeit weggeschickt werden mußten, durften auf der Zahlungsliste gestrichen werden. Aller Wetteifer fiel demnach weg, und das Resultat war, wie es nicht anders sein konnte: die Arbeiten der Soldaten kamen 60 pCt. theuerer zu stehen, als wenn sie durch Arbeiter aus dem Civilstande verrichtet worden wären. Bezahlt wurde 1 Fr. 30 C. per Kopf, also wöchentlich 7 Fr. 80 C., davon gingen 3 Fr. für die Kost und 2 Fr. 40 C. für den Dienst ab; jeder Soldat erhielt also noch am Sonntag 2 Fr. 40 C. ausbezahlt. Bei schlechtem Wetter ward die Löhnung wie bei’m guten gereicht. Mit Inbegriff der Löhnung für die Officiere, Unterofficiere und Tambours kostete die tägliche Arbeit eines Soldaten 2 Fr. 60 C.

Vermittelst dieses Versuchs gelangte man in Frankreich zur Überzeugung, daß die Soldaten nur im Dienste des Staats zu öffentlichen Arbeiten mit Nutzen zu verwenden seien; daß aber auch dann nur Erfolg zu hoffen, wenn die Officiere erst zu Leitung dieser Arbeiten gehörig gebildet, und wenn dazu vorzugsweise nur Genie- und Artillerie-Officiere verwendet würden. Jedenfalls, glaubte man, werde diese Neuerung, wie alles Neue, was großartigen Nutzen verspreche, im Anfange mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber doch am Ende Bestand gewinnen.

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1) Die Soldaten waren zu kurze Zeit beschäftigt, um in dieser Art Arbeiten die erforderliche Übung zu erlangen. 2) Die Soldaten waren ohne Berücksichtigung ihres vorherigen Standes, ohne Rücksicht auf körperliche Stärke und Arbeitsfähigkeit, aus der Masse der Corps ausgehoben worden. Es befanden sich also eine große Anzahl unter denselben, die, nur an gewerbliche Beschäftigung gewöhnt, sehr wenig leisteten. Für das Departement Loire inférieure hatte man eine zweckmäßigere Auswahl getroffen, und hier war auch der Erfolg günstiger; die Kosten betrugen 10 pCt. weniger, als die Voranschläge. 3) Die Arbeiten wurden von Officieren geleitet und beaufsichtigt; die Zahl derselben war aber viel größer als nöthig gewesen. 4) Die Löhne waren die nämlichen wie bei den gewöhnlichen Arbeitern, während man sie hätte bedeutend reduciren können. 5) Es ward bezweifelt, daß die Officiere das Werk mit dem erforderlichen Eifer geleitet haben. Sie hatten ihre Abneigung gegen die Beschäftigung des Militairs für dergleichen Zwecke nicht verhehlt.</p>
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[60/0061] 1) Die Soldaten waren zu kurze Zeit beschäftigt, um in dieser Art Arbeiten die erforderliche Übung zu erlangen. 2) Die Soldaten waren ohne Berücksichtigung ihres vorherigen Standes, ohne Rücksicht auf körperliche Stärke und Arbeitsfähigkeit, aus der Masse der Corps ausgehoben worden. Es befanden sich also eine große Anzahl unter denselben, die, nur an gewerbliche Beschäftigung gewöhnt, sehr wenig leisteten. Für das Departement Loire inférieure hatte man eine zweckmäßigere Auswahl getroffen, und hier war auch der Erfolg günstiger; die Kosten betrugen 10 pCt. weniger, als die Voranschläge. 3) Die Arbeiten wurden von Officieren geleitet und beaufsichtigt; die Zahl derselben war aber viel größer als nöthig gewesen. 4) Die Löhne waren die nämlichen wie bei den gewöhnlichen Arbeitern, während man sie hätte bedeutend reduciren können. 5) Es ward bezweifelt, daß die Officiere das Werk mit dem erforderlichen Eifer geleitet haben. Sie hatten ihre Abneigung gegen die Beschäftigung des Militairs für dergleichen Zwecke nicht verhehlt. Im Jahre 1836 wurden ferner von der Paris- und St. Germain-Eisenbahn-Compagnie Soldaten zum Behuf ihrer Arbeiten verwendet. Die Regierung hatte sich aber geweigert, blos Freiwillige abzugeben, und die Compagnie mußte sich dazu verstehen, ganze Compagnien in Dienst zu nehmen. Auch ward ihr nicht gestattet, den Soldaten die Arbeiten in Accord zu geben; sie mußte ihnen Tagelohn bezahlen und zwar ohne Rücksicht auf die Leistung; es war sogar ausdrücklich untersagt, die Fleißigsten besser zu belohnen als die Trägen, und nicht einmal diejenigen, welche wegen Untauglichkeit weggeschickt werden mußten, durften auf der Zahlungsliste gestrichen werden. Aller Wetteifer fiel demnach weg, und das Resultat war, wie es nicht anders sein konnte: die Arbeiten der Soldaten kamen 60 pCt. theuerer zu stehen, als wenn sie durch Arbeiter aus dem Civilstande verrichtet worden wären. Bezahlt wurde 1 Fr. 30 C. per Kopf, also wöchentlich 7 Fr. 80 C., davon gingen 3 Fr. für die Kost und 2 Fr. 40 C. für den Dienst ab; jeder Soldat erhielt also noch am Sonntag 2 Fr. 40 C. ausbezahlt. Bei schlechtem Wetter ward die Löhnung wie bei’m guten gereicht. Mit Inbegriff der Löhnung für die Officiere, Unterofficiere und Tambours kostete die tägliche Arbeit eines Soldaten 2 Fr. 60 C. Vermittelst dieses Versuchs gelangte man in Frankreich zur Überzeugung, daß die Soldaten nur im Dienste des Staats zu öffentlichen Arbeiten mit Nutzen zu verwenden seien; daß aber auch dann nur Erfolg zu hoffen, wenn die Officiere erst zu Leitung dieser Arbeiten gehörig gebildet, und wenn dazu vorzugsweise nur Genie- und Artillerie-Officiere verwendet würden. Jedenfalls, glaubte man, werde diese Neuerung, wie alles Neue, was großartigen Nutzen verspreche, im Anfange mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, aber doch am Ende Bestand gewinnen. Wir haben oben der Creirung von Papiergeld als eines sehr

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Zitationshilfe: List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/list_transportsystem_1838/61>, abgerufen am 24.11.2024.