Löhe, Wilhelm: Etwas aus der Geschichte des Diaconissenhauses Neuendettelsau. Nürnberg, 1870.2) Herr Pfarrer Müller zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl. 3) Herr Inspector Hensolt zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl. 4) Herr Pfarrer Kündinger zu Petersaurach. 5) Herr Pfarrer Emmerling zu Dürrenmungenau. 6) Herr Pfarrverweser Fischer zu Weißenbronn. 7) Herr Katechet Bauer zu Neuendettelsau. 8) Pfarrer Löhe zu Neuendettelsau. Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer Löhe, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: "Jungfrau Karoline Rheineck zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie Rehm von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. Meier, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen Frauenvorstand von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. - Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen allgemeinen Zweck (Erweckung 2) Herr Pfarrer Müller zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl. 3) Herr Inspector Hensolt zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl. 4) Herr Pfarrer Kündinger zu Petersaurach. 5) Herr Pfarrer Emmerling zu Dürrenmungenau. 6) Herr Pfarrverweser Fischer zu Weißenbronn. 7) Herr Katechet Bauer zu Neuendettelsau. 8) Pfarrer Löhe zu Neuendettelsau. Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer Löhe, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: „Jungfrau Karoline Rheineck zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie Rehm von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. Meier, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen Frauenvorstand von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. – Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen allgemeinen Zweck (Erweckung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <list> <pb facs="#f0007" n="7"/> <item>2) Herr Pfarrer <hi rendition="#g">Müller</hi> zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl.</item><lb/> <item>3) Herr Inspector <hi rendition="#g">Hensolt</hi> zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl.</item><lb/> <item>4) Herr Pfarrer <hi rendition="#g">Kündinger</hi> zu Petersaurach.</item><lb/> <item>5) Herr Pfarrer <hi rendition="#g">Emmerling</hi> zu Dürrenmungenau.</item><lb/> <item>6) Herr Pfarrverweser <hi rendition="#g">Fischer</hi> zu Weißenbronn.</item><lb/> <item>7) Herr Katechet <hi rendition="#g">Bauer</hi> zu Neuendettelsau.</item><lb/> <item>8) Pfarrer <hi rendition="#g">Löhe</hi> zu Neuendettelsau.</item><lb/> </list> <p>Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer <hi rendition="#g">Löhe</hi>, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: „Jungfrau Karoline <hi rendition="#g">Rheineck</hi> zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie <hi rendition="#g">Rehm</hi> von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. <hi rendition="#g">Meier</hi>, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen <hi rendition="#g">Frauenvorstand</hi> von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. – Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen <hi rendition="#g">allgemeinen Zweck</hi> (Erweckung </p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0007]
2) Herr Pfarrer Müller zu Immeldorf, Rechnungsführer durch einmüthige Wahl.
3) Herr Inspector Hensolt zu Windsbach, Secretär durch einmüthige Wahl.
4) Herr Pfarrer Kündinger zu Petersaurach.
5) Herr Pfarrer Emmerling zu Dürrenmungenau.
6) Herr Pfarrverweser Fischer zu Weißenbronn.
7) Herr Katechet Bauer zu Neuendettelsau.
8) Pfarrer Löhe zu Neuendettelsau.
Diese Muttergesellschaft von sechs Helferinnen und acht Helfern beauftragte den Pfarrer Löhe, an ihre Spitze die folgenden drei Vorsteherinnen: „Jungfrau Karoline Rheineck zu Memmingen, Diaconissin, zu Kaiserswerth gebildet, aber von Kaiserswerth ausgetreten, Jungfrau Amalie Rehm von Memmingen, Kirchenrathstochter von Memmingen, und Fräulein Helene v. Meier, Legationsrathstochter von Nürnberg zu berufen, welches auch am 14. März 54 geschah, wodurch dann die ganze Muttergesellschaft formal gebildet war. Man hatte Helfer und Helferinnen und einen Frauenvorstand von drei leitenden Schwestern oder Vorsteherinnen. Zur Seite der letzteren sollten die sechs Helferinnen, und außerdem die Vorsteherinnen der Localvereine stehen, die noch nicht da waren. Diese Muttergesellschaft gab sich die Statuten, die der kgl. Regierung von Mittelfranken und dem Staatsministerium des Innern vorgelegt wurden und nach dem am 27. Februar 54 ergangenen Ministerialerlaß völlig unbeanstandet blieben. Diese Statuten umfaßen 16 Paragraphen, von denen die 10 ersten sich mit der Muttergesellschaft selbst, §§. 11 und 12 mit den Hülfs- oder Zweigvereinen, §§. 13 bis 15 mit den Formen des gesammten Vereins sich beschäftigen, während §. 16 über die Natur der Statuten handelt. – Die Muttergesellschaft und die Zweigvereine haben einen allgemeinen Zweck (Erweckung
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-01-03T16:04:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-01-03T16:04:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-01-03T16:04:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |