"und Hochachtung gegen Euch seye, gegen Euch, der sich "als ein so redlicher Knecht JEsu Christi unter uns er- "wiesen. Um Euch, mein Herr! hievon thätlich zu ver- "sicheren, so übersenden wir Euch einen Burgerrechts-Brief, "wodurch wir Euch und Eure Nachkömmlinge (so es dem "Höchsten gefallen sollte, Euch dergleichen zu bescheren) "mit uns noch genauer zu vereinigen trachten. Nemmet "denselben auf, als ein Zeichen unsrer Erkanntlichkeit, "und glaubet, daß ihr der erste Prediger seyt, den wir "mit unserem Burger-Recht beschencket haben. GOtt er- "wecke unter uns deren mehrere, welche in Eure Fußstap- "fen tretten und das Reich des Herrn JEsu auf gleiche "Weise auszubreiten suchen. Wir fügen weiter nichts "bey, als einen innigen Wunsch, daß GOtt Euch lange "Zeit im Segen erhalten wolle, und daß Er Euch in Eu- "rem Amte stärcke zum Preis seines Heiligen Namens. "Mithin verbleiben wir mit vieler Hochachtung
[Spaltenumbruch]Yverdon den 3. Sept. 1726. [Spaltenumbruch]Euere bereitwillige Freund und Dienere, Der Venner, zusammt dem klein und grossen Rath der Statt Yverdon.
Der Burgerrechts-Brief mag auf deutsch also gegeben werden:
"WJr der Venner klein und grosse Räthe der Statt "Yverdon, thun kund hiemit allen denjenigen, wel- "chen es zu wissen nöthig ist, daß (nachdem wir heut "dato versammlet gewesen, von Sachen unsers gemeinen
"Wesens
)( 3
„und Hochachtung gegen Euch ſeye, gegen Euch, der ſich „als ein ſo redlicher Knecht JEſu Chriſti unter uns er- „wieſen. Um Euch, mein Herꝛ! hievon thaͤtlich zu ver- „ſicheren, ſo uͤberſenden wir Euch einen Burgerrechts-Brief, „wodurch wir Euch und Eure Nachkoͤmmlinge (ſo es dem „Hoͤchſten gefallen ſollte, Euch dergleichen zu beſcheren) „mit uns noch genauer zu vereinigen trachten. Nemmet „denſelben auf, als ein Zeichen unſrer Erkanntlichkeit, „und glaubet, daß ihr der erſte Prediger ſeyt, den wir „mit unſerem Burger-Recht beſchencket haben. GOtt er- „wecke unter uns deren mehrere, welche in Eure Fußſtap- „fen tretten und das Reich des Herꝛn JEſu auf gleiche „Weiſe auszubreiten ſuchen. Wir fuͤgen weiter nichts „bey, als einen innigen Wunſch, daß GOtt Euch lange „Zeit im Segen erhalten wolle, und daß Er Euch in Eu- „rem Amte ſtaͤrcke zum Preis ſeines Heiligen Namens. „Mithin verbleiben wir mit vieler Hochachtung
[Spaltenumbruch]Yverdon den 3. Sept. 1726. [Spaltenumbruch]Euere bereitwillige Freund und Dienere, Der Venner, zuſammt dem klein und groſſen Rath der Statt Yverdon.
Der Burgerrechts-Brief mag auf deutſch alſo gegeben werden:
„WJr der Venner klein und groſſe Raͤthe der Statt „Yverdon, thun kund hiemit allen denjenigen, wel- „chen es zu wiſſen noͤthig iſt, daß (nachdem wir heut „dato verſammlet geweſen, von Sachen unſers gemeinen
„Weſens
)( 3
<TEI><text><front><divn="1"><floatingText><body><p><pbfacs="#f0051"/>„und Hochachtung gegen Euch ſeye, gegen Euch, der ſich<lb/>„als ein ſo redlicher Knecht JEſu Chriſti unter uns er-<lb/>„wieſen. Um Euch, mein Herꝛ! hievon thaͤtlich zu ver-<lb/>„ſicheren, ſo uͤberſenden wir Euch einen Burgerrechts-Brief,<lb/>„wodurch wir Euch und Eure Nachkoͤmmlinge (ſo es dem<lb/>„Hoͤchſten gefallen ſollte, Euch dergleichen zu beſcheren)<lb/>„mit uns noch genauer zu vereinigen trachten. Nemmet<lb/>„denſelben auf, als ein Zeichen unſrer Erkanntlichkeit,<lb/>„und glaubet, daß ihr der erſte Prediger ſeyt, den wir<lb/>„mit unſerem Burger-Recht beſchencket haben. GOtt er-<lb/>„wecke unter uns deren mehrere, welche in Eure Fußſtap-<lb/>„fen tretten und das Reich des Herꝛn JEſu auf gleiche<lb/>„Weiſe auszubreiten ſuchen. Wir fuͤgen weiter nichts<lb/>„bey, als einen innigen Wunſch, daß GOtt Euch lange<lb/>„Zeit im Segen erhalten wolle, und daß Er Euch in Eu-<lb/>„rem Amte ſtaͤrcke zum Preis ſeines Heiligen Namens.<lb/>„Mithin verbleiben wir mit vieler Hochachtung</p><lb/><closer><salute><cb/><hirendition="#aq">Yverdon</hi><lb/>
den 3. <hirendition="#aq">Sept.</hi> 1726.<lb/><cb/><hirendition="#c">Euere bereitwillige Freund<lb/>
und Dienere,<lb/><hirendition="#fr">Der Venner, zuſammt<lb/>
dem klein und groſſen<lb/>
Rath der Statt</hi><lb/><hirendition="#aq">Yverdon.</hi></hi></salute></closer></body></floatingText><lb/><p>Der Burgerrechts-Brief mag auf deutſch alſo gegeben<lb/>
werden:</p><lb/><p>„<hirendition="#in">W</hi>Jr der Venner klein und groſſe Raͤthe der Statt<lb/>„<hirendition="#aq">Yverdon,</hi> thun kund hiemit allen denjenigen, wel-<lb/>„chen es zu wiſſen noͤthig iſt, daß (nachdem wir heut<lb/>„<hirendition="#aq">dato</hi> verſammlet geweſen, von Sachen unſers gemeinen<lb/><fwplace="bottom"type="sig">)( 3</fw><fwplace="bottom"type="catch">„Weſens</fw><lb/></p></div></front></text></TEI>
[0051]
„und Hochachtung gegen Euch ſeye, gegen Euch, der ſich
„als ein ſo redlicher Knecht JEſu Chriſti unter uns er-
„wieſen. Um Euch, mein Herꝛ! hievon thaͤtlich zu ver-
„ſicheren, ſo uͤberſenden wir Euch einen Burgerrechts-Brief,
„wodurch wir Euch und Eure Nachkoͤmmlinge (ſo es dem
„Hoͤchſten gefallen ſollte, Euch dergleichen zu beſcheren)
„mit uns noch genauer zu vereinigen trachten. Nemmet
„denſelben auf, als ein Zeichen unſrer Erkanntlichkeit,
„und glaubet, daß ihr der erſte Prediger ſeyt, den wir
„mit unſerem Burger-Recht beſchencket haben. GOtt er-
„wecke unter uns deren mehrere, welche in Eure Fußſtap-
„fen tretten und das Reich des Herꝛn JEſu auf gleiche
„Weiſe auszubreiten ſuchen. Wir fuͤgen weiter nichts
„bey, als einen innigen Wunſch, daß GOtt Euch lange
„Zeit im Segen erhalten wolle, und daß Er Euch in Eu-
„rem Amte ſtaͤrcke zum Preis ſeines Heiligen Namens.
„Mithin verbleiben wir mit vieler Hochachtung
Yverdon
den 3. Sept. 1726.
Euere bereitwillige Freund
und Dienere,
Der Venner, zuſammt
dem klein und groſſen
Rath der Statt
Yverdon.
Der Burgerrechts-Brief mag auf deutſch alſo gegeben
werden:
„WJr der Venner klein und groſſe Raͤthe der Statt
„Yverdon, thun kund hiemit allen denjenigen, wel-
„chen es zu wiſſen noͤthig iſt, daß (nachdem wir heut
„dato verſammlet geweſen, von Sachen unſers gemeinen
„Weſens
)( 3
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lutz, Samuel: Ein Wohlriechender Straus Von schönen und gesunden Himmels-Blumen. Basel, 1736, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lucius_himmelsblumen_1736/51>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.