Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.[Spaltenumbruch] Weinhandel Duͤnkirchen und Calais laden. Alledieſe Weine, die itzterwaͤhntermaſ- ſen den Englaͤndern anſtaͤndig ſind, werden auch von den Hollaͤndern, und zwar in ungleich groͤßerer Men- ge, genommen. Der Stapel der- jenigen franzoͤſiſchen Weine, welche die Hollaͤnder aus den franzoͤſiſchen Haͤfen holen, iſt ſchon von langen Zeiten her Middelburg in Seeland geweſen. Unterdeſſen liegen in Am- ſterdam und Rotterdam ebenfalls ſehr viele und faſt noch mehr fran- zoͤſiſche Weine, als in Middelburg. Die franzoͤſiſchen Weine werden zu Amſterdam nach Faͤſſern von 4 Ox- hoͤften, fuͤr 8. 10. bis 50 Pfund flaͤ- miſch die Tonne, verkaufet. Ge- ſchieht der Verkauf gegen Contant: ſo erlaͤßt der Kaͤufer 1 pro Cent von dem bedungenen Preiße. Die Maͤck- lercourtage wird mit 12 Stuͤver fuͤr jede Tonne, und zwar zur Haͤlfte von dem Verkaͤufer, und die andere Haͤlfte von dem Kaͤufer bezahlet. Wenn man den Wein gerne bald verkaufen und ſolchen nicht einkel- lern will: ſo geſchieht dieſer Ver- kauf der franzoͤſiſchen Weine zu Amſterdam auch bey dem Becken, da denn in einem gewiſſen hierzu erwaͤhlten Wirths- oder andern buͤr- gerlichen Hauſe die gedachten Weine den Meiſtbietenden zugeſchlagen und uͤberlaſſen werden. Zu dieſem En- de legt man den Wein, der verkau- fet werden ſoll, auf das Verdeck ei- nes großen platten Schiffes, da- mit jedermann, der Luſt zu kaufen hat, vorher hingehen, und ſolchen koſten und beſehen koͤnne. Und zwar ſind die Weine gewoͤhnlich Cavelingsweiſe ſortiret und einge- theilet, als etwann von zwey Faͤſ- ſern oder Oxhoͤften, oder 8 Poincons oder 4 Pipen oder Both, wobey man denn gedruckte Zettel in der Stadt anſchlaͤgt, und auch unter die Weinhaͤndler austheilet, in wel- chen der Tag, die Stunde und der [Spaltenumbruch] Weinhandel Ort, da der Verkauf geſchehen ſoll,ingleichen die Beſchaffenheit und Menge der Weine, die alſo verkau- fet werden ſollen, benennet iſt. Wenn nun der Verkauf geſchehen iſt: ſo hat die Stadt 1½ pro Cent davon, fuͤr ihre Zollgerechtigkeit, oder auch fuͤr die Armen, welches der Verkaͤufer von der verkauften Summe bezahlen muß; die andern Unkoſten aber ſind die Heuer oder Miethe das Prahms, oder platten Schiffes; des Zetteldrucken; die Haͤlfte der Courtagie; und die Un- koſten, die ins Becken geſchehen, da denn ſich manchmal bey derglei- chen Verkaufe Schade, manchmal aber auch Gewinn befindet. Zu- weilen wird gar nichts verkaufet, und hat derjenige, der die Weine zu verkaufen ausgeſtellet hat, die Unkoſten umſonſt gethan. Was von dieſen franzoͤſiſchen Weinen nach Deutſchland geht, das koͤmmt durch verſchiedene Wege; das mei- ſte aber davon uͤber die deutſchen Seeſtaͤdte: Hamburg, Bremen und Luͤbeck, welche, wenigſtens fuͤr Ober- und Niederſachſen, und die an die Oſtſee graͤnzenden Provinzen, die nach Frankreich keinen eigenen Handel haben, die rechten Nieder- lagsſtaͤdte von franzoͤſiſchen Wei- nen ſind, wo ſolche am beſten ein- gekaufet werden koͤnnen. Was aber die obern, ſonderlich am Rhein und Mayn gelegene Provinzen von Deutſchland, anhetrifft: ſo erhaͤlt man daſelbſt das, was man von franzoͤſiſchen Weinen gebraucht, am beſten theils aus Holland, theils aber auch unmittelbar aus Frank- reich. Jnſonderheit erhaͤlt Deutſch- land die Champagnerweine mehren- theils uͤber Straßburg und Frank- furt am Mayn; die burgunder, in- gleichen die languedockiſchen Weine, aber uͤber die Schweiz. Die mei- ſten (3) ſpaniſchen Weine holen die Englaͤnder, Hollaͤnder und Ham- burger
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