wegen seines Alters, oder wegen seines Gepräges, und der Um- stände, warum es ist gepräget worden, als etwas sonderliches aufbehalten wird . Endlich 3) begreift es nicht nur das Geld3) Münze in der weit- schweifigen Bedeutung. und die Medaillen, sondern auch lederne Münzen, oder was sonst etwann in gewissen Fällen an Geldes statt ist gebrauchet worden, ingleichen die verschiedenen Gattungen von Rechen- münzen, unter sich.
(*) Von den Medaillen, als die unter die eigentlichen Waa- ren mit gehören, handelt die Waarenkunde; indessen aber haben wir von ihnen und ihrem Handel in unserer Akad. der Kaufl. in einem besondern Artikel geredet.
§. 37.
Wenn man das Wort Münze in seiner weitschweifigenEintheilung der Münzen, in ihrer weitschweifi- gen Bedeu- tung, in a) wahre b) erdichtete oder Rechen- münzen. Bedeutung nimmt; so können alle Münzen eingetheilet werden in wahre oder wirkliche; und in erdichtete oder fingirte Mün- zen. Wahre oder wirkliche Münzen heißen alle wirklich ge- prägte Münzen, und die mithin in der That vorhanden sind. Erdichtete oder fingirte Münzen, welche man insgemein Re- chenmünzen zu nennen pfleget, hingegen heißen solche Münzen, die entweder niemals vorhanden gewesen, oder, wenn sie ja vorhanden gewesen, es doch itzt nicht mehr sind; sondern zu dem Ende erfunden oder dem Namen nach beybehalten worden sind, daß man sich vermittelst derselben, wenn man ausrechnen will, ob der Preiß an diesem oder jenem Orte einem schädlich und nachtheilg, oder aber nützlich und einträglich sey, die Rech- nung erleichtern möge, indem man solche jederzeit nach einem beständigen Fuße führet, der nicht verändert wird, wie bey den gangbaren wirklichen Münzen, nach dem Befehle der Obrigkeit oder dem Laufe der Handlung zum öftern geschieht. So ist z. E. das Pfund Sterling eine eingebildete Münze.
§. 38.
Von den wahren oder wirklichen Münzen hat man wie-Gattungen der wahren Münzen. 1) nicht gangbare, 2) gangbare oder das Geld. derum zwo Gattungen. Denn sie sind, in Ansehung ihres Gebrauchs, entweder gangbare, oder nicht gangbare; verste- het sich im Handel und Wandel. Die nicht gangbaren sind die oben (§. 36.) beschriebenen Medaillen. Durch gangbare Münzen versteht man überhaupt das Geld, das wir gleich- falls schon (§. 36.) beschrieben haben, und davon wir in der Folge dieses Capitels hauptsächlich reden werden.
§. 39.
Es ist das Geld zur Handlung ein unentbehrliches Stücke,Nothwen- digkeit des Geldes zur Handlung. ja die Seele der ganzen Handlung, und dieses zwar aus mehr denn einer Ursache. Denn 1) muß vermittelst des Geldes der Vergleich um den Preiß einer Waare, welcher ein wesentli- ches Stücke der Handlung ist (§. 5.), nothwendig geschehen (§. 8.); 2) ist das Geld bey dem Kaufhandel das Aequivalent, welches für die Waaren gegeben wird; 3) ist es auch bey dem Tausch-
handel
und den Muͤnzen uͤberhaupt.
wegen ſeines Alters, oder wegen ſeines Gepraͤges, und der Um- ſtaͤnde, warum es iſt gepraͤget worden, als etwas ſonderliches aufbehalten wird . Endlich 3) begreift es nicht nur das Geld3) Muͤnze in der weit- ſchweifigen Bedeutung. und die Medaillen, ſondern auch lederne Muͤnzen, oder was ſonſt etwann in gewiſſen Faͤllen an Geldes ſtatt iſt gebrauchet worden, ingleichen die verſchiedenen Gattungen von Rechen- muͤnzen, unter ſich.
(*) Von den Medaillen, als die unter die eigentlichen Waa- ren mit gehoͤren, handelt die Waarenkunde; indeſſen aber haben wir von ihnen und ihrem Handel in unſerer Akad. der Kaufl. in einem beſondern Artikel geredet.
§. 37.
Wenn man das Wort Muͤnze in ſeiner weitſchweifigenEintheilung der Muͤnzen, in ihrer weitſchweifi- gen Bedeu- tung, in a) wahre b) erdichtete oder Rechen- muͤnzen. Bedeutung nimmt; ſo koͤnnen alle Muͤnzen eingetheilet werden in wahre oder wirkliche; und in erdichtete oder fingirte Muͤn- zen. Wahre oder wirkliche Muͤnzen heißen alle wirklich ge- praͤgte Muͤnzen, und die mithin in der That vorhanden ſind. Erdichtete oder fingirte Muͤnzen, welche man insgemein Re- chenmuͤnzen zu nennen pfleget, hingegen heißen ſolche Muͤnzen, die entweder niemals vorhanden geweſen, oder, wenn ſie ja vorhanden geweſen, es doch itzt nicht mehr ſind; ſondern zu dem Ende erfunden oder dem Namen nach beybehalten worden ſind, daß man ſich vermittelſt derſelben, wenn man ausrechnen will, ob der Preiß an dieſem oder jenem Orte einem ſchaͤdlich und nachtheilg, oder aber nuͤtzlich und eintraͤglich ſey, die Rech- nung erleichtern moͤge, indem man ſolche jederzeit nach einem beſtaͤndigen Fuße fuͤhret, der nicht veraͤndert wird, wie bey den gangbaren wirklichen Muͤnzen, nach dem Befehle der Obrigkeit oder dem Laufe der Handlung zum oͤftern geſchieht. So iſt z. E. das Pfund Sterling eine eingebildete Muͤnze.
§. 38.
Von den wahren oder wirklichen Muͤnzen hat man wie-Gattungen der wahren Muͤnzen. 1) nicht gangbare, 2) gangbare oder das Geld. derum zwo Gattungen. Denn ſie ſind, in Anſehung ihres Gebrauchs, entweder gangbare, oder nicht gangbare; verſte- het ſich im Handel und Wandel. Die nicht gangbaren ſind die oben (§. 36.) beſchriebenen Medaillen. Durch gangbare Muͤnzen verſteht man uͤberhaupt das Geld, das wir gleich- falls ſchon (§. 36.) beſchrieben haben, und davon wir in der Folge dieſes Capitels hauptſaͤchlich reden werden.
§. 39.
Es iſt das Geld zur Handlung ein unentbehrliches Stuͤcke,Nothwen- digkeit des Geldes zur Handlung. ja die Seele der ganzen Handlung, und dieſes zwar aus mehr denn einer Urſache. Denn 1) muß vermittelſt des Geldes der Vergleich um den Preiß einer Waare, welcher ein weſentli- ches Stuͤcke der Handlung iſt (§. 5.), nothwendig geſchehen (§. 8.); 2) iſt das Geld bey dem Kaufhandel das Aequivalent, welches fuͤr die Waaren gegeben wird; 3) iſt es auch bey dem Tauſch-
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und den Muͤnzen uͤberhaupt.
wegen ſeines Alters, oder wegen ſeines Gepraͤges, und der Um-
ſtaͤnde, warum es iſt gepraͤget worden, als etwas ſonderliches
aufbehalten wird . Endlich 3) begreift es nicht nur das Geld
und die Medaillen, ſondern auch lederne Muͤnzen, oder was
ſonſt etwann in gewiſſen Faͤllen an Geldes ſtatt iſt gebrauchet
worden, ingleichen die verſchiedenen Gattungen von Rechen-
muͤnzen, unter ſich.
3) Muͤnze in
der weit-
ſchweifigen
Bedeutung.
⁽*⁾ Von den Medaillen, als die unter die eigentlichen Waa-
ren mit gehoͤren, handelt die Waarenkunde; indeſſen aber
haben wir von ihnen und ihrem Handel in unſerer Akad.
der Kaufl. in einem beſondern Artikel geredet.
§. 37.
Wenn man das Wort Muͤnze in ſeiner weitſchweifigen
Bedeutung nimmt; ſo koͤnnen alle Muͤnzen eingetheilet werden
in wahre oder wirkliche; und in erdichtete oder fingirte Muͤn-
zen. Wahre oder wirkliche Muͤnzen heißen alle wirklich ge-
praͤgte Muͤnzen, und die mithin in der That vorhanden ſind.
Erdichtete oder fingirte Muͤnzen, welche man insgemein Re-
chenmuͤnzen zu nennen pfleget, hingegen heißen ſolche Muͤnzen,
die entweder niemals vorhanden geweſen, oder, wenn ſie ja
vorhanden geweſen, es doch itzt nicht mehr ſind; ſondern zu
dem Ende erfunden oder dem Namen nach beybehalten worden
ſind, daß man ſich vermittelſt derſelben, wenn man ausrechnen
will, ob der Preiß an dieſem oder jenem Orte einem ſchaͤdlich
und nachtheilg, oder aber nuͤtzlich und eintraͤglich ſey, die Rech-
nung erleichtern moͤge, indem man ſolche jederzeit nach einem
beſtaͤndigen Fuße fuͤhret, der nicht veraͤndert wird, wie bey den
gangbaren wirklichen Muͤnzen, nach dem Befehle der Obrigkeit
oder dem Laufe der Handlung zum oͤftern geſchieht. So iſt
z. E. das Pfund Sterling eine eingebildete Muͤnze.
Eintheilung
der Muͤnzen,
in ihrer
weitſchweifi-
gen Bedeu-
tung, in
a) wahre
b) erdichtete
oder Rechen-
muͤnzen.
§. 38.
Von den wahren oder wirklichen Muͤnzen hat man wie-
derum zwo Gattungen. Denn ſie ſind, in Anſehung ihres
Gebrauchs, entweder gangbare, oder nicht gangbare; verſte-
het ſich im Handel und Wandel. Die nicht gangbaren ſind
die oben (§. 36.) beſchriebenen Medaillen. Durch gangbare
Muͤnzen verſteht man uͤberhaupt das Geld, das wir gleich-
falls ſchon (§. 36.) beſchrieben haben, und davon wir in der
Folge dieſes Capitels hauptſaͤchlich reden werden.
Gattungen
der wahren
Muͤnzen.
1) nicht
gangbare,
2) gangbare
oder das
Geld.
§. 39.
Es iſt das Geld zur Handlung ein unentbehrliches Stuͤcke,
ja die Seele der ganzen Handlung, und dieſes zwar aus mehr
denn einer Urſache. Denn 1) muß vermittelſt des Geldes der
Vergleich um den Preiß einer Waare, welcher ein weſentli-
ches Stuͤcke der Handlung iſt (§. 5.), nothwendig geſchehen (§. 8.);
2) iſt das Geld bey dem Kaufhandel das Aequivalent, welches
fuͤr die Waaren gegeben wird; 3) iſt es auch bey dem Tauſch-
handel
Nothwen-
digkeit des
Geldes zur
Handlung.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 45. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/649>, abgerufen am 22.12.2024.
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