Pränumeration zu nennen, immaßen diese eine Vorauszahlung auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des 6) in Bausch und Bogen,Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) im Bausch und Bogen geschieht, da viele Waaren zusammen auf ein- mal zugleich vor |eine bedungene Summe überhaupt ein- und ver- kaufet werden . Endlich gehöret auch hieher der Ein- und Ver- 7) durch öffentlichen Ausruf oder Auction.kauf, welcher geschieht 7) vermittelst des öffentlichen Aus- rufes oder der Auction, so insbesondere in den Seestäd- ten der Verkauf bey brennender Kerze, und zu Amsterdam der Verkauf beym Becken genennet wird, und darinnen be- steht, daß die Waaren zum Verkaufe öffentlich ausgerufen, und den Meistbietenden hernach zugeschlagen werden : wenn in solchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu einem Preiße ausgerufen werden soll, wird solche Partey die Gabelung genennet .
(*) Siehe in unserer Akadem. der Kaufleute den Artikel: Bausch und Bogen.
(**) Siehe eben daselbst die Artikel: Auction und Kerzen.
(***) Siehe eben daselbst den Artikel Gabelung.
§. 144.
Kaufmänni- sche Gewohn- heiten beym Kaufhandel:
Bey dem Kaufhandel sind hiernächst noch einige Ge- wohnheiten der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anse- hung der Abkürzung von der Kaufsumme wegen baarer Be- zahlung solcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer- 1) Rabatt,den, welcher Abzug der Rabatt oder Disconto heißt; 2) in 2) Thara,Ansehung des Abzuges der Gefäße oder Umschläge, worein die Waaren eingepackt sind, welcher Abzug die Thara ge- 3) gut Ge- wicht.nennet wird; und 3) in Ansehung der Zugabe an Gewichte, weil im Abwägen gar leicht ein kleines Versehen vorgegangen seyn kann; und nennet man diesen Ueberschuß insgemein gut Gewicht. Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.
Das 8 Capitel. Von dem Einkaufe der Waaren.
§. 145.
Einkauf, was er sey?
Der Einkauf (§. 141.), so auch schlechthin der Kauf genen- net wird, ist die Erlangung des Eigenthums über eine Sache von dem, welchem sie gehöret, für eine gewisse Geld- summe.
§. 146.
Gegenstand des Einkaufs
Ohngeachtet sich der Einkauf der Waaren überhaupt bey- des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechsel und Geld- sorten erstrecket (§. 3 der Einleitung. zur Kaufmanns.); so versteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet wird, unter dem Worte Waare gewöhnlich nur die eigentli-
chen
1 Th. 8 Cap. Von dem
Praͤnumeration zu nennen, immaßen dieſe eine Vorauszahlung auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des 6) in Bauſch und Bogen,Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) im Bauſch und Bogen geſchieht, da viele Waaren zuſammen auf ein- mal zugleich vor |eine bedungene Summe uͤberhaupt ein- und ver- kaufet werden . Endlich gehoͤret auch hieher der Ein- und Ver- 7) durch oͤffentlichen Ausruf oder Auction.kauf, welcher geſchieht 7) vermittelſt des oͤffentlichen Aus- rufes oder der Auction, ſo insbeſondere in den Seeſtaͤd- ten der Verkauf bey brennender Kerze, und zu Amſterdam der Verkauf beym Becken genennet wird, und darinnen be- ſteht, daß die Waaren zum Verkaufe oͤffentlich ausgerufen, und den Meiſtbietenden hernach zugeſchlagen werden : wenn in ſolchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu einem Preiße ausgerufen werden ſoll, wird ſolche Partey die Gabelung genennet .
(*) Siehe in unſerer Akadem. der Kaufleute den Artikel: Bauſch und Bogen.
(**) Siehe eben daſelbſt die Artikel: Auction und Kerzen.
(***) Siehe eben daſelbſt den Artikel Gabelung.
§. 144.
Kaufmaͤnni- ſche Gewohn- heiten beym Kaufhandel:
Bey dem Kaufhandel ſind hiernaͤchſt noch einige Ge- wohnheiten der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anſe- hung der Abkuͤrzung von der Kaufſumme wegen baarer Be- zahlung ſolcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer- 1) Rabatt,den, welcher Abzug der Rabatt oder Diſconto heißt; 2) in 2) Thara,Anſehung des Abzuges der Gefaͤße oder Umſchlaͤge, worein die Waaren eingepackt ſind, welcher Abzug die Thara ge- 3) gut Ge- wicht.nennet wird; und 3) in Anſehung der Zugabe an Gewichte, weil im Abwaͤgen gar leicht ein kleines Verſehen vorgegangen ſeyn kann; und nennet man dieſen Ueberſchuß insgemein gut Gewicht. Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.
Das 8 Capitel. Von dem Einkaufe der Waaren.
§. 145.
Einkauf, was er ſey?
Der Einkauf (§. 141.), ſo auch ſchlechthin der Kauf genen- net wird, iſt die Erlangung des Eigenthums uͤber eine Sache von dem, welchem ſie gehoͤret, fuͤr eine gewiſſe Geld- ſumme.
§. 146.
Gegenſtand des Einkaufs
Ohngeachtet ſich der Einkauf der Waaren uͤberhaupt bey- des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechſel und Geld- ſorten erſtrecket (§. 3 der Einleitung. zur Kaufmannſ.); ſo verſteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet wird, unter dem Worte Waare gewoͤhnlich nur die eigentli-
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1 Th. 8 Cap. Von dem
Praͤnumeration zu nennen, immaßen dieſe eine Vorauszahlung
auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des
Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) im
Bauſch und Bogen geſchieht, da viele Waaren zuſammen auf ein-
mal zugleich vor |eine bedungene Summe uͤberhaupt ein- und ver-
kaufet werden . Endlich gehoͤret auch hieher der Ein- und Ver-
kauf, welcher geſchieht 7) vermittelſt des oͤffentlichen Aus-
rufes oder der Auction, ſo insbeſondere in den Seeſtaͤd-
ten der Verkauf bey brennender Kerze, und zu Amſterdam
der Verkauf beym Becken genennet wird, und darinnen be-
ſteht, daß die Waaren zum Verkaufe oͤffentlich ausgerufen,
und den Meiſtbietenden hernach zugeſchlagen werden :
wenn in ſolchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu
einem Preiße ausgerufen werden ſoll, wird ſolche Partey die
Gabelung genennet .
6) in Bauſch
und Bogen,
7) durch
oͤffentlichen
Ausruf oder
Auction.
⁽*⁾ Siehe in unſerer Akadem. der Kaufleute den Artikel:
Bauſch und Bogen.
⁽**⁾ Siehe eben daſelbſt die Artikel: Auction und Kerzen.
⁽***⁾ Siehe eben daſelbſt den Artikel Gabelung.
§. 144.
Bey dem Kaufhandel ſind hiernaͤchſt noch einige Ge-
wohnheiten der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anſe-
hung der Abkuͤrzung von der Kaufſumme wegen baarer Be-
zahlung ſolcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer-
den, welcher Abzug der Rabatt oder Diſconto heißt; 2) in
Anſehung des Abzuges der Gefaͤße oder Umſchlaͤge, worein
die Waaren eingepackt ſind, welcher Abzug die Thara ge-
nennet wird; und 3) in Anſehung der Zugabe an Gewichte,
weil im Abwaͤgen gar leicht ein kleines Verſehen vorgegangen
ſeyn kann; und nennet man dieſen Ueberſchuß insgemein gut
Gewicht. Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.
1) Rabatt,
2) Thara,
3) gut Ge-
wicht.
Das 8 Capitel.
Von dem Einkaufe der Waaren.
§. 145.
Der Einkauf (§. 141.), ſo auch ſchlechthin der Kauf genen-
net wird, iſt die Erlangung des Eigenthums uͤber eine
Sache von dem, welchem ſie gehoͤret, fuͤr eine gewiſſe Geld-
ſumme.
§. 146.
Ohngeachtet ſich der Einkauf der Waaren uͤberhaupt bey-
des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechſel und Geld-
ſorten erſtrecket (§. 3 der Einleitung. zur Kaufmannſ.); ſo
verſteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet
wird, unter dem Worte Waare gewoͤhnlich nur die eigentli-
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/700>, abgerufen am 23.12.2024.
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