der guten Hoffnung, das grüne Vorgebirge, die Jnseln bey diesem Vorgebirge, und alle die weitläuftigen Küsten, die sich von diesem Vorgebirge bis an das rothe Meer erstrecken; und endlich (3) in Asien, das so berühmte Batavia, der Holländer;3) Asien. Goa und Diu, der Portugiesen; und einige andere weniger be- trächtliche Colonien der Franzosen, Engländer und Dänen. Von allen diesen Colonien ertheilet unsere Akad. der Kaufl. in besondern Artikeln hinlängliche Nachricht.
§. 732.
Demjenigen Staate, welcher dergleichen Colonien anle-Nutzen der Colonien. get, verschaffen sie mehr als einen Nutzen und Vortheil, näm- lich 1) einen stärkern Vertrieb dessen, was sein Land hervor- bringt, indem er solches mit nach den Colonien schicket; und so auch 2) mehrere Beschäfftigungen für seine Handwerker, Künstler, Fischer und Matrosen; 3) mehrere Waaren, deren er bedürftig ist, indem er selbige aus seinen Colonien bekömmt; ja 4) einen größern Ueberfluß an Waaren, als er vor sich be- nöthiget ist, so, daß er solche auch andern Völkern zuführen kann.
III.Ge-
(Z) 3
den Pflanzſtaͤdten.
der guten Hoffnung, das gruͤne Vorgebirge, die Jnſeln bey dieſem Vorgebirge, und alle die weitlaͤuftigen Kuͤſten, die ſich von dieſem Vorgebirge bis an das rothe Meer erſtrecken; und endlich (3) in Aſien, das ſo beruͤhmte Batavia, der Hollaͤnder;3) Aſien. Goa und Diu, der Portugieſen; und einige andere weniger be- traͤchtliche Colonien der Franzoſen, Englaͤnder und Daͤnen. Von allen dieſen Colonien ertheilet unſere Akad. der Kaufl. in beſondern Artikeln hinlaͤngliche Nachricht.
§. 732.
Demjenigen Staate, welcher dergleichen Colonien anle-Nutzen der Colonien. get, verſchaffen ſie mehr als einen Nutzen und Vortheil, naͤm- lich 1) einen ſtaͤrkern Vertrieb deſſen, was ſein Land hervor- bringt, indem er ſolches mit nach den Colonien ſchicket; und ſo auch 2) mehrere Beſchaͤfftigungen fuͤr ſeine Handwerker, Kuͤnſtler, Fiſcher und Matroſen; 3) mehrere Waaren, deren er beduͤrftig iſt, indem er ſelbige aus ſeinen Colonien bekoͤmmt; ja 4) einen groͤßern Ueberfluß an Waaren, als er vor ſich be- noͤthiget iſt, ſo, daß er ſolche auch andern Voͤlkern zufuͤhren kann.
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den Pflanzſtaͤdten.
der guten Hoffnung, das gruͤne Vorgebirge, die Jnſeln bey
dieſem Vorgebirge, und alle die weitlaͤuftigen Kuͤſten, die ſich
von dieſem Vorgebirge bis an das rothe Meer erſtrecken; und
endlich (3) in Aſien, das ſo beruͤhmte Batavia, der Hollaͤnder;
Goa und Diu, der Portugieſen; und einige andere weniger be-
traͤchtliche Colonien der Franzoſen, Englaͤnder und Daͤnen.
Von allen dieſen Colonien ertheilet unſere Akad. der Kaufl. in
beſondern Artikeln hinlaͤngliche Nachricht.
3) Aſien.
§. 732.
Demjenigen Staate, welcher dergleichen Colonien anle-
get, verſchaffen ſie mehr als einen Nutzen und Vortheil, naͤm-
lich 1) einen ſtaͤrkern Vertrieb deſſen, was ſein Land hervor-
bringt, indem er ſolches mit nach den Colonien ſchicket; und
ſo auch 2) mehrere Beſchaͤfftigungen fuͤr ſeine Handwerker,
Kuͤnſtler, Fiſcher und Matroſen; 3) mehrere Waaren, deren
er beduͤrftig iſt, indem er ſelbige aus ſeinen Colonien bekoͤmmt;
ja 4) einen groͤßern Ueberfluß an Waaren, als er vor ſich be-
noͤthiget iſt, ſo, daß er ſolche auch andern Voͤlkern
zufuͤhren kann.
Nutzen der
Colonien.
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(Z) 3
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/961>, abgerufen am 22.12.2024.
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