stumpfen, wie z. B. Tabak, Opium, Alkohol u. s. w., genossen wur- den. -- Die Entfernung der erregenden Ursache ist gegeben, wenn der Magen mit verdauungsfähigen Speisen erfüllt wurde; ob das Hungerge- fühl fortdauert, wenn in den Magen unverdauliche Stoffe eingeführt wer- den, ist unbekannt.
Nach einer Anfüllung des Magens tritt auch noch ein anderes Gefühl, das der Sättigung hervor, welches als das bestimmte Zeichen für das Genug der Nahrung angesehen werden muss. Dieses hängt wahrschein- lich von verschiedenen Umständen ab, namentlich aber scheint es be- gründet zu sein in dem Drucke, welchen die Umgebung des Magens, ins- besondere die Bauchdecken, durch die Anfüllung desselben erfahren.
Nicht zu vernachlässigen, aber noch weiter zu constatiren, ist die Angabe, dass der Hunger auch zum Verschwinden gebracht werden soll, wenn die Nahrungsmittel statt in den Magen in einer solchen Form und Mischung in den Mastdarm eingeführt werden, dass sie in das Blut ein- gehen können.
2. Durst. Das Gefühl, als dessen nächstes seelisches Resultat das Begehren nach Wasser auftritt, äussert sich als eine Empfindung der Rauhigkeit und des Brennens in der hintern Schlundwand, dem weichen Gaumen und der Zungenwurzel. -- Die Nerven, deren Erregung sich als Durst ausdrückt, liegen wahrscheinlich auch an den eben genannten Or- ten, da eine isolirte Durchtränkung derselben den Durst mindert oder aufhebt. Wir haben so die noch unentschiedene Wahl zwischen Vagus, Glossopharyngeus, Trigeminus. -- Die Durstempfindung stellt sich ein, wenn der prozentische Wassergehalt der Gaumen- und Rachenhaut unter einen gewissen Werth sinkt, wie dieses z. B. geschieht nach reichlichem Wasserverlust des Blutes, ohne den entsprechenden an festen Bestandtheilen (Wasserabscheidung durch Haut und Lungen), oder nach örtlicher Ein- trocknung des Mundes durch eingezogene Luft, oder nach dem Genuss salziger, wasseranziehender und wasserabführender Stoffe. Die obige Definition schliesst die Folgerung in sich, dass ein gleicher Verlust an Wasser und den wesentlichen festen Theilen selbst bei vollkommener Entbehrung des Wassers nicht zum Durst führen kann. Diese Behaup- tung hat Chossat durch den Versuch bestätigt, welcher zeigte, dass die Thiere, denen die festen Speisen bis zum Verhungern entzogen wa- ren, auch das Wasser entweder ganz verschmähten oder nur sparsam benutzten, welches ihnen in der Hungerzeit gereicht wurde. -- Die Stil- lung des Durstes ist möglich sowohl durch örtliche Befeuchtung des Rachens, als auch durch Einführung von Wasser in das Blut, gleich- giltig, ob es dorthin durch den Magen, durch den Dickdarm oder durch direkte Einsprützung in die Venen gelangte.
3. Das Nahrungsbegehren beschränkt sich aber bekanntlich nicht bloss darauf, Stoffe festen und flüssigen Aggregatzustandes zu verlangen,
Durst.
stumpfen, wie z. B. Tabak, Opium, Alkohol u. s. w., genossen wur- den. — Die Entfernung der erregenden Ursache ist gegeben, wenn der Magen mit verdauungsfähigen Speisen erfüllt wurde; ob das Hungerge- fühl fortdauert, wenn in den Magen unverdauliche Stoffe eingeführt wer- den, ist unbekannt.
Nach einer Anfüllung des Magens tritt auch noch ein anderes Gefühl, das der Sättigung hervor, welches als das bestimmte Zeichen für das Genug der Nahrung angesehen werden muss. Dieses hängt wahrschein- lich von verschiedenen Umständen ab, namentlich aber scheint es be- gründet zu sein in dem Drucke, welchen die Umgebung des Magens, ins- besondere die Bauchdecken, durch die Anfüllung desselben erfahren.
Nicht zu vernachlässigen, aber noch weiter zu constatiren, ist die Angabe, dass der Hunger auch zum Verschwinden gebracht werden soll, wenn die Nahrungsmittel statt in den Magen in einer solchen Form und Mischung in den Mastdarm eingeführt werden, dass sie in das Blut ein- gehen können.
2. Durst. Das Gefühl, als dessen nächstes seelisches Resultat das Begehren nach Wasser auftritt, äussert sich als eine Empfindung der Rauhigkeit und des Brennens in der hintern Schlundwand, dem weichen Gaumen und der Zungenwurzel. — Die Nerven, deren Erregung sich als Durst ausdrückt, liegen wahrscheinlich auch an den eben genannten Or- ten, da eine isolirte Durchtränkung derselben den Durst mindert oder aufhebt. Wir haben so die noch unentschiedene Wahl zwischen Vagus, Glossopharyngeus, Trigeminus. — Die Durstempfindung stellt sich ein, wenn der prozentische Wassergehalt der Gaumen- und Rachenhaut unter einen gewissen Werth sinkt, wie dieses z. B. geschieht nach reichlichem Wasserverlust des Blutes, ohne den entsprechenden an festen Bestandtheilen (Wasserabscheidung durch Haut und Lungen), oder nach örtlicher Ein- trocknung des Mundes durch eingezogene Luft, oder nach dem Genuss salziger, wasseranziehender und wasserabführender Stoffe. Die obige Definition schliesst die Folgerung in sich, dass ein gleicher Verlust an Wasser und den wesentlichen festen Theilen selbst bei vollkommener Entbehrung des Wassers nicht zum Durst führen kann. Diese Behaup- tung hat Chossat durch den Versuch bestätigt, welcher zeigte, dass die Thiere, denen die festen Speisen bis zum Verhungern entzogen wa- ren, auch das Wasser entweder ganz verschmähten oder nur sparsam benutzten, welches ihnen in der Hungerzeit gereicht wurde. — Die Stil- lung des Durstes ist möglich sowohl durch örtliche Befeuchtung des Rachens, als auch durch Einführung von Wasser in das Blut, gleich- giltig, ob es dorthin durch den Magen, durch den Dickdarm oder durch direkte Einsprützung in die Venen gelangte.
3. Das Nahrungsbegehren beschränkt sich aber bekanntlich nicht bloss darauf, Stoffe festen und flüssigen Aggregatzustandes zu verlangen,
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Durst.
stumpfen, wie z. B. Tabak, Opium, Alkohol u. s. w., genossen wur-
den. — Die Entfernung der erregenden Ursache ist gegeben, wenn der
Magen mit verdauungsfähigen Speisen erfüllt wurde; ob das Hungerge-
fühl fortdauert, wenn in den Magen unverdauliche Stoffe eingeführt wer-
den, ist unbekannt.
Nach einer Anfüllung des Magens tritt auch noch ein anderes Gefühl,
das der Sättigung hervor, welches als das bestimmte Zeichen für das
Genug der Nahrung angesehen werden muss. Dieses hängt wahrschein-
lich von verschiedenen Umständen ab, namentlich aber scheint es be-
gründet zu sein in dem Drucke, welchen die Umgebung des Magens, ins-
besondere die Bauchdecken, durch die Anfüllung desselben erfahren.
Nicht zu vernachlässigen, aber noch weiter zu constatiren, ist die
Angabe, dass der Hunger auch zum Verschwinden gebracht werden soll,
wenn die Nahrungsmittel statt in den Magen in einer solchen Form und
Mischung in den Mastdarm eingeführt werden, dass sie in das Blut ein-
gehen können.
2. Durst. Das Gefühl, als dessen nächstes seelisches Resultat das
Begehren nach Wasser auftritt, äussert sich als eine Empfindung der
Rauhigkeit und des Brennens in der hintern Schlundwand, dem weichen
Gaumen und der Zungenwurzel. — Die Nerven, deren Erregung sich als
Durst ausdrückt, liegen wahrscheinlich auch an den eben genannten Or-
ten, da eine isolirte Durchtränkung derselben den Durst mindert oder
aufhebt. Wir haben so die noch unentschiedene Wahl zwischen Vagus,
Glossopharyngeus, Trigeminus. — Die Durstempfindung stellt sich ein,
wenn der prozentische Wassergehalt der Gaumen- und Rachenhaut unter
einen gewissen Werth sinkt, wie dieses z. B. geschieht nach reichlichem
Wasserverlust des Blutes, ohne den entsprechenden an festen Bestandtheilen
(Wasserabscheidung durch Haut und Lungen), oder nach örtlicher Ein-
trocknung des Mundes durch eingezogene Luft, oder nach dem Genuss
salziger, wasseranziehender und wasserabführender Stoffe. Die obige
Definition schliesst die Folgerung in sich, dass ein gleicher Verlust an
Wasser und den wesentlichen festen Theilen selbst bei vollkommener
Entbehrung des Wassers nicht zum Durst führen kann. Diese Behaup-
tung hat Chossat durch den Versuch bestätigt, welcher zeigte, dass
die Thiere, denen die festen Speisen bis zum Verhungern entzogen wa-
ren, auch das Wasser entweder ganz verschmähten oder nur sparsam
benutzten, welches ihnen in der Hungerzeit gereicht wurde. — Die Stil-
lung des Durstes ist möglich sowohl durch örtliche Befeuchtung des
Rachens, als auch durch Einführung von Wasser in das Blut, gleich-
giltig, ob es dorthin durch den Magen, durch den Dickdarm oder durch
direkte Einsprützung in die Venen gelangte.
3. Das Nahrungsbegehren beschränkt sich aber bekanntlich nicht
bloss darauf, Stoffe festen und flüssigen Aggregatzustandes zu verlangen,
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Ludwig, Carl: Lehrbuch der Physiologie des Menschen. Bd. 2. Heidelberg und Leipzig, 1856, S. 376. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludwig_physiologie02_1856/392>, abgerufen am 24.11.2024.
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