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Lüders, Else: Das Interesse des Staates am Frauenstimmrecht. Berlin, 1908.

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und Gerechtigkeitssinn erfüllte Worte um das allgemeine
Männerwahlrecht zu begründen und dies bereits vom sogenannten
Vorparlament festgestellte Grundrecht gegenüber den zwischen
der 1. und 2. Lesung gemachten Versuchen zu verteidigen, nach
welchen man die Dienstboten, Taglöhner, Fabrikarbeiter, also
das, was wir jetzt den vierten Stand nennen, politisch entrechten wollte.

Aber die Entwickelung geht weiter, auch über die Jdeen
der in politischer Hinsicht ihrer Zeit schon weit vorausgeeilten
Demokraten von 1848 hinaus. Es kommt die Zeit, daß die
politische Befreiung der Frau eine zwingende Not-
wendigkeit wird - eine zwingende Notwendigkeit, nicht im
Jnteresse der Frauen, sondern nur im Jnteresse des Staates
um dem Staate neues Leben zuzuführen, um neue moralische
Kräfte für das Staatswohl zu entfesseln. Denn nicht aus
Gnade und Barmherzigkeit, um den beschränkten Untertanen
etwas Gutes anzutun, wurde vor 100 Jahren dem preußischen
Volke die Städteordnung gegeben, sondern als Mittel zur Er-
rettung des Staates
. Stein erkannte, daß das darnieder-
liegende Preußen einer neuen großen Jdee vom den Aufgaben
des Staates und der Bürgerpflichten bedurfte, um die schlum-
mernden Kräfte zur Ueberwindung der politischen Niederlage von
1806 zu wecken. Jn verschiedenen Wendungen kehrt in Briefen
und Werken Steins der Gedanke wieder, derselbe Gedanke, den
auch wir jetzt wiederholen, wenn wir die Zuziehung der Frauen
zu den Rechten und Pflichten des öffentlichen Lebens fordern,
daß erst durch die rege, ungehinderte Teilnahme der Nation
an Gesetzgebung und Verwaltung die Liebe zur Verfassung
erwachen kann und neue Fähigkeiten bei den Bürgern geweckt
werden.

Auf die freiere Verfassung der Städte folgten die Merk-
steine von 1848 und 1870, um die freiere Verfassung der
Staaten und des Reichs anzubahnen. Aufgaben auf dem Ge-
biete der Verfassungsreform liegen jedoch noch in Hülle und
Fülle vor dem deutschen Volke - wie das Wahlrecht der
Einzelstaaten, Einschränkung der Allmacht des Bundesrates und
des persönlichen Regiments gegenüber dem Reichstage - aber

und Gerechtigkeitssinn erfüllte Worte um das allgemeine
Männerwahlrecht zu begründen und dies bereits vom sogenannten
Vorparlament festgestellte Grundrecht gegenüber den zwischen
der 1. und 2. Lesung gemachten Versuchen zu verteidigen, nach
welchen man die Dienstboten, Taglöhner, Fabrikarbeiter, also
das, was wir jetzt den vierten Stand nennen, politisch entrechten wollte.

Aber die Entwickelung geht weiter, auch über die Jdeen
der in politischer Hinsicht ihrer Zeit schon weit vorausgeeilten
Demokraten von 1848 hinaus. Es kommt die Zeit, daß die
politische Befreiung der Frau eine zwingende Not-
wendigkeit wird – eine zwingende Notwendigkeit, nicht im
Jnteresse der Frauen, sondern nur im Jnteresse des Staates
um dem Staate neues Leben zuzuführen, um neue moralische
Kräfte für das Staatswohl zu entfesseln. Denn nicht aus
Gnade und Barmherzigkeit, um den beschränkten Untertanen
etwas Gutes anzutun, wurde vor 100 Jahren dem preußischen
Volke die Städteordnung gegeben, sondern als Mittel zur Er-
rettung des Staates
. Stein erkannte, daß das darnieder-
liegende Preußen einer neuen großen Jdee vom den Aufgaben
des Staates und der Bürgerpflichten bedurfte, um die schlum-
mernden Kräfte zur Ueberwindung der politischen Niederlage von
1806 zu wecken. Jn verschiedenen Wendungen kehrt in Briefen
und Werken Steins der Gedanke wieder, derselbe Gedanke, den
auch wir jetzt wiederholen, wenn wir die Zuziehung der Frauen
zu den Rechten und Pflichten des öffentlichen Lebens fordern,
daß erst durch die rege, ungehinderte Teilnahme der Nation
an Gesetzgebung und Verwaltung die Liebe zur Verfassung
erwachen kann und neue Fähigkeiten bei den Bürgern geweckt
werden.

Auf die freiere Verfassung der Städte folgten die Merk-
steine von 1848 und 1870, um die freiere Verfassung der
Staaten und des Reichs anzubahnen. Aufgaben auf dem Ge-
biete der Verfassungsreform liegen jedoch noch in Hülle und
Fülle vor dem deutschen Volke – wie das Wahlrecht der
Einzelstaaten, Einschränkung der Allmacht des Bundesrates und
des persönlichen Regiments gegenüber dem Reichstage – aber

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[6/0009] und Gerechtigkeitssinn erfüllte Worte um das allgemeine Männerwahlrecht zu begründen und dies bereits vom sogenannten Vorparlament festgestellte Grundrecht gegenüber den zwischen der 1. und 2. Lesung gemachten Versuchen zu verteidigen, nach welchen man die Dienstboten, Taglöhner, Fabrikarbeiter, also das, was wir jetzt den vierten Stand nennen, politisch entrechten wollte. Aber die Entwickelung geht weiter, auch über die Jdeen der in politischer Hinsicht ihrer Zeit schon weit vorausgeeilten Demokraten von 1848 hinaus. Es kommt die Zeit, daß die politische Befreiung der Frau eine zwingende Not- wendigkeit wird – eine zwingende Notwendigkeit, nicht im Jnteresse der Frauen, sondern nur im Jnteresse des Staates um dem Staate neues Leben zuzuführen, um neue moralische Kräfte für das Staatswohl zu entfesseln. Denn nicht aus Gnade und Barmherzigkeit, um den beschränkten Untertanen etwas Gutes anzutun, wurde vor 100 Jahren dem preußischen Volke die Städteordnung gegeben, sondern als Mittel zur Er- rettung des Staates. Stein erkannte, daß das darnieder- liegende Preußen einer neuen großen Jdee vom den Aufgaben des Staates und der Bürgerpflichten bedurfte, um die schlum- mernden Kräfte zur Ueberwindung der politischen Niederlage von 1806 zu wecken. Jn verschiedenen Wendungen kehrt in Briefen und Werken Steins der Gedanke wieder, derselbe Gedanke, den auch wir jetzt wiederholen, wenn wir die Zuziehung der Frauen zu den Rechten und Pflichten des öffentlichen Lebens fordern, daß erst durch die rege, ungehinderte Teilnahme der Nation an Gesetzgebung und Verwaltung die Liebe zur Verfassung erwachen kann und neue Fähigkeiten bei den Bürgern geweckt werden. Auf die freiere Verfassung der Städte folgten die Merk- steine von 1848 und 1870, um die freiere Verfassung der Staaten und des Reichs anzubahnen. Aufgaben auf dem Ge- biete der Verfassungsreform liegen jedoch noch in Hülle und Fülle vor dem deutschen Volke – wie das Wahlrecht der Einzelstaaten, Einschränkung der Allmacht des Bundesrates und des persönlichen Regiments gegenüber dem Reichstage – aber

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-08-18T15:22:18Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Zitationshilfe: Lüders, Else: Das Interesse des Staates am Frauenstimmrecht. Berlin, 1908, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lueders_interesse_1908/9>, abgerufen am 21.11.2024.