vereinigten
Niederlande nicht in Gefahr zu setzen. III. 39. sqq. 48. sqq. vermahnet
Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, dem Fränckischen Cräysse, wenn er von
denen Frantzosen attaquiret werden solte, denen Cräyß-Verfassungen zu Folge,
nachdrücklich zu assistiren. III. 58 demselben dissuadiret Pfaltzgraf Philipp
Wilhelm zu Neuburg die Allianz mit denen General-Staaten wider Franckreich. III.
62 ersuchet Churfürst Ferdinandum Mariam in Bäyern, seine Waffen mit denen
Käyserlichen wider Franckreich zu conjungiren, und der Käyserlichen Armee einen
Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 83 bey demselben beschweret sich
Churfürst Carl Caspar zu Trier, über die von denen Frantzosen in seinem
Ertz-Stifft verübte Gewaltthätigkeiten. III. 90 lässet sich zu Cölln in
Friedens-Tractaten mit der Cron Franckreich ein. III. 95 vermahnet Churfürst
Lotharium Fridericum zu Mäyntz, beständig bey ihm zu verharren. III. 98
demselben recommandiret gedachter Churfürst den gütlichen Vergleich mit der Cron
Franckreich. III. 101 lässet Avocatoria ergehen wider die Cron Franckreich, und
überschicket dieselben denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, zur Publication.
III. 107. 112 lässet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg durch seinen Principal
Commissarium, und dessen Con-Commissarium alle verübte Feindseligkeiten der Cron
Franckreich nachdrücklich vorstellen. III. 109. 162 wird von dem
Chur-Brandenburgischen Gesandten, dem Freyherrn von Marenholtz ersuchet, Ordre
zu stellen, damit die Käyserliche Armee, wegen des von Franckreich offerirten
Armistitiio nicht fort rücken möge. III. 122 denselben ersuchet Churfürst Carl
Ludwig zu Pfaltz um Assiftenz, wider die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten. III.
132 versichert gedachten Churfürsten seines kräfftigen Schutzes. III. 134 lässet
vor gedachten Churfürsten die Reichs-Hülffe bey der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, durch seinen Prin-
vereinigten
Niederlande nicht in Gefahr zu setzen. III. 39. sqq. 48. sqq. vermahnet
Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, dem Fränckischen Cräysse, wenn er von
denen Frantzosen attaquiret werden solte, denen Cräyß-Verfassungen zu Folge,
nachdrücklich zu assistiren. III. 58 demselben dissuadiret Pfaltzgraf Philipp
Wilhelm zu Neuburg die Allianz mit denen General-Staaten wider Franckreich. III.
62 ersuchet Churfürst Ferdinandum Mariam in Bäyern, seine Waffen mit denen
Käyserlichen wider Franckreich zu conjungiren, und der Käyserlichen Armée einen
Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 83 bey demselben beschweret sich
Churfürst Carl Caspar zu Trier, über die von denen Frantzosen in seinem
Ertz-Stifft verübte Gewaltthätigkeiten. III. 90 lässet sich zu Cölln in
Friedens-Tractaten mit der Cron Franckreich ein. III. 95 vermahnet Churfürst
Lotharium Fridericum zu Mäyntz, beständig bey ihm zu verharren. III. 98
demselben recommandiret gedachter Churfürst den gütlichen Vergleich mit der Cron
Franckreich. III. 101 lässet Avocatoria ergehen wider die Cron Franckreich, und
überschicket dieselben denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, zur Publication.
III. 107. 112 lässet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg durch seinen Principal
Commissarium, und dessen Con-Commissarium alle verübte Feindseligkeiten der Cron
Franckreich nachdrücklich vorstellen. III. 109. 162 wird von dem
Chur-Brandenburgischen Gesandten, dem Freyherrn von Marenholtz ersuchet, Ordre
zu stellen, damit die Käyserliche Armée, wegen des von Franckreich offerirten
Armistitiio nicht fort rücken möge. III. 122 denselben ersuchet Churfürst Carl
Ludwig zu Pfaltz um Assiftenz, wider die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten. III.
132 versichert gedachten Churfürsten seines kräfftigen Schutzes. III. 134 lässet
vor gedachten Churfürsten die Reichs-Hülffe bey der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, durch seinen Prin-
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vereinigten
Niederlande nicht in Gefahr zu setzen. III. 39. sqq. 48. sqq. vermahnet
Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, dem Fränckischen Cräysse, wenn er von
denen Frantzosen attaquiret werden solte, denen Cräyß-Verfassungen zu Folge,
nachdrücklich zu assistiren. III. 58 demselben dissuadiret Pfaltzgraf Philipp
Wilhelm zu Neuburg die Allianz mit denen General-Staaten wider Franckreich. III.
62 ersuchet Churfürst Ferdinandum Mariam in Bäyern, seine Waffen mit denen
Käyserlichen wider Franckreich zu conjungiren, und der Käyserlichen Armée einen
Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 83 bey demselben beschweret sich
Churfürst Carl Caspar zu Trier, über die von denen Frantzosen in seinem
Ertz-Stifft verübte Gewaltthätigkeiten. III. 90 lässet sich zu Cölln in
Friedens-Tractaten mit der Cron Franckreich ein. III. 95 vermahnet Churfürst
Lotharium Fridericum zu Mäyntz, beständig bey ihm zu verharren. III. 98
demselben recommandiret gedachter Churfürst den gütlichen Vergleich mit der Cron
Franckreich. III. 101 lässet Avocatoria ergehen wider die Cron Franckreich, und
überschicket dieselben denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, zur Publication.
III. 107. 112 lässet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg durch seinen Principal
Commissarium, und dessen Con-Commissarium alle verübte Feindseligkeiten der Cron
Franckreich nachdrücklich vorstellen. III. 109. 162 wird von dem
Chur-Brandenburgischen Gesandten, dem Freyherrn von Marenholtz ersuchet, Ordre
zu stellen, damit die Käyserliche Armée, wegen des von Franckreich offerirten
Armistitiio nicht fort rücken möge. III. 122 denselben ersuchet Churfürst Carl
Ludwig zu Pfaltz um Assiftenz, wider die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten. III.
132 versichert gedachten Churfürsten seines kräfftigen Schutzes. III. 134 lässet
vor gedachten Churfürsten die Reichs-Hülffe bey der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg, durch seinen Prin-
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[1010]
vereinigten Niederlande nicht in Gefahr zu setzen. III. 39. sqq. 48. sqq. vermahnet Churfürst Johann Georg den I. zu Sachsen, dem Fränckischen Cräysse, wenn er von denen Frantzosen attaquiret werden solte, denen Cräyß-Verfassungen zu Folge, nachdrücklich zu assistiren. III. 58 demselben dissuadiret Pfaltzgraf Philipp Wilhelm zu Neuburg die Allianz mit denen General-Staaten wider Franckreich. III. 62 ersuchet Churfürst Ferdinandum Mariam in Bäyern, seine Waffen mit denen Käyserlichen wider Franckreich zu conjungiren, und der Käyserlichen Armée einen Durchzug durch seine Lande zu verstatten. III. 83 bey demselben beschweret sich Churfürst Carl Caspar zu Trier, über die von denen Frantzosen in seinem Ertz-Stifft verübte Gewaltthätigkeiten. III. 90 lässet sich zu Cölln in Friedens-Tractaten mit der Cron Franckreich ein. III. 95 vermahnet Churfürst Lotharium Fridericum zu Mäyntz, beständig bey ihm zu verharren. III. 98 demselben recommandiret gedachter Churfürst den gütlichen Vergleich mit der Cron Franckreich. III. 101 lässet Avocatoria ergehen wider die Cron Franckreich, und überschicket dieselben denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten, zur Publication. III. 107. 112 lässet der Reichs-Versammlung zu Regenspurg durch seinen Principal Commissarium, und dessen Con-Commissarium alle verübte Feindseligkeiten der Cron Franckreich nachdrücklich vorstellen. III. 109. 162 wird von dem Chur-Brandenburgischen Gesandten, dem Freyherrn von Marenholtz ersuchet, Ordre zu stellen, damit die Käyserliche Armée, wegen des von Franckreich offerirten Armistitiio nicht fort rücken möge. III. 122 denselben ersuchet Churfürst Carl Ludwig zu Pfaltz um Assiftenz, wider die Frantzösischen Gewaltthätigkeiten. III. 132 versichert gedachten Churfürsten seines kräfftigen Schutzes. III. 134 lässet vor gedachten Churfürsten die Reichs-Hülffe bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, durch seinen Prin-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1010>, abgerufen am 26.06.2024.
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