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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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wohl erhalten, und was Gestalt nach des höchsten Fügung die Durchläuchtigste Fürstin, Frau Sophie, verwittibte Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme der Pfaltzgrafen bey Rhein, deroselben Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, unvermuthet dieses Zeitliche gesegnet, mit gantz besonderm Leid-Wesen daraus vernommen. Gleichwie wir nun zuförderst Euer Liebden, daß sie uns diesen Todes-Fall freund-vetterlich zu berichten belieben wollen, hierdurch dienst-freundlichen Danck erstatten, und desto leichter ermessen, in was vor grosse Bestürtzung und Betrübniß dieselbe dadurch gesetzet worden, weil wir wegen der von hochgedachter Ihrer Gnaden uns bezeigten Liebe, und gegen dieselbe iederzeit von uns getragenen Verehrung solches bey uns selbst empfinden: Also nehmen wir nicht allein wegen der Ehre der nahen Anverwandtschafft von Hertzen Theil an diesen schmertzhafften Trauer-Fall, sondern beklagen nebst Ihro den unschätzbaren Verlust dieser unvergleichlichen nunmehro in GOtt ruhenden Fürstin, derer Gedächtniß wir die Zeit unsers Lebens zu verehren suchen werden. Der Höchste wolle Euer Liebden und dero Churfürstliches Haus vor fernern traurigen Zufällen gnädiglich bewahren, und das ietzige Leid durch anderwärtige Freude und ersprießliches Vergnügen und Hochergehen ersetzen, gestalt wir denn von Hertzen wünschen, wie anietzt bey traurigen, also auch ins künfftige bey frölichen Begebenheiten, in der That bezeigen zu können, daß wir nimmer aufhören, Euer Liebden zu allen freund-muhmlichen Diensten willig und gefliessen zu seyn. Wolffenbüttel den 26. Junii, Anno 1714.

wohl erhalten, und was Gestalt nach des höchsten Fügung die Durchläuchtigste Fürstin, Frau Sophie, verwittibte Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme der Pfaltzgrafen bey Rhein, deroselben Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, unvermuthet dieses Zeitliche gesegnet, mit gantz besonderm Leid-Wesen daraus vernommen. Gleichwie wir nun zuförderst Euer Liebden, daß sie uns diesen Todes-Fall freund-vetterlich zu berichten belieben wollen, hierdurch dienst-freundlichen Danck erstatten, und desto leichter ermessen, in was vor grosse Bestürtzung und Betrübniß dieselbe dadurch gesetzet worden, weil wir wegen der von hochgedachter Ihrer Gnaden uns bezeigten Liebe, und gegen dieselbe iederzeit von uns getragenen Verehrung solches bey uns selbst empfinden: Also nehmen wir nicht allein wegen der Ehre der nahen Anverwandtschafft von Hertzen Theil an diesen schmertzhafften Trauer-Fall, sondern beklagen nebst Ihro den unschätzbaren Verlust dieser unvergleichlichen nunmehro in GOtt ruhenden Fürstin, derer Gedächtniß wir die Zeit unsers Lebens zu verehren suchen werden. Der Höchste wolle Euer Liebden und dero Churfürstliches Haus vor fernern traurigen Zufällen gnädiglich bewahren, und das ietzige Leid durch anderwärtige Freude und ersprießliches Vergnügen und Hochergehen ersetzen, gestalt wir denn von Hertzen wünschen, wie anietzt bey traurigen, also auch ins künfftige bey frölichen Begebenheiten, in der That bezeigen zu können, daß wir nimmer aufhören, Euer Liebden zu allen freund-muhmlichen Diensten willig und gefliessen zu seyn. Wolffenbüttel den 26. Junii, Anno 1714.

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[66/0102] wohl erhalten, und was Gestalt nach des höchsten Fügung die Durchläuchtigste Fürstin, Frau Sophie, verwittibte Hertzogin und Churfürstin zu Braunschweig und Lüneburg, gebohrne aus Churfürstlichem Stamme der Pfaltzgrafen bey Rhein, deroselben Hochgeehrten Frau Mutter Gnaden, unvermuthet dieses Zeitliche gesegnet, mit gantz besonderm Leid-Wesen daraus vernommen. Gleichwie wir nun zuförderst Euer Liebden, daß sie uns diesen Todes-Fall freund-vetterlich zu berichten belieben wollen, hierdurch dienst-freundlichen Danck erstatten, und desto leichter ermessen, in was vor grosse Bestürtzung und Betrübniß dieselbe dadurch gesetzet worden, weil wir wegen der von hochgedachter Ihrer Gnaden uns bezeigten Liebe, und gegen dieselbe iederzeit von uns getragenen Verehrung solches bey uns selbst empfinden: Also nehmen wir nicht allein wegen der Ehre der nahen Anverwandtschafft von Hertzen Theil an diesen schmertzhafften Trauer-Fall, sondern beklagen nebst Ihro den unschätzbaren Verlust dieser unvergleichlichen nunmehro in GOtt ruhenden Fürstin, derer Gedächtniß wir die Zeit unsers Lebens zu verehren suchen werden. Der Höchste wolle Euer Liebden und dero Churfürstliches Haus vor fernern traurigen Zufällen gnädiglich bewahren, und das ietzige Leid durch anderwärtige Freude und ersprießliches Vergnügen und Hochergehen ersetzen, gestalt wir denn von Hertzen wünschen, wie anietzt bey traurigen, also auch ins künfftige bey frölichen Begebenheiten, in der That bezeigen zu können, daß wir nimmer aufhören, Euer Liebden zu allen freund-muhmlichen Diensten willig und gefliessen zu seyn. Wolffenbüttel den 26. Junii, Anno 1714.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/102>, abgerufen am 18.05.2024.