Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128 gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167 wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck, daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister, Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten zu
Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128 gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167 wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck, daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister, Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten zu
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1024"/>
Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen
                     von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128
                     gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167
                     wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der
                     Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen
                     Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction
                     angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck,
                     daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen
                     möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die
                     ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer
                     Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben
                     erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum
                     von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey
                     demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die
                     Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret
                     sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister,
                     Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey
                     demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu
                     Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret
                     Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden
                     nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium
                     wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu
                     Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten
                     zu
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1024] Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128 gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167 wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck, daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister, Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1024
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1024>, abgerufen am 26.06.2024.