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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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demselben dancket Käyser Josephus vor die bey dem Entsatz der Stadt Turin erwiesene besondere Tapfferkeit. VI. 625 dessen tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d' Ormond, als das Königliche Preußische Corpo mit den Englischen National-Völckern abmarchiren, und die alliirte Armee in Flandern verlassen sollen, rühmet Käyser Carolus VI. und versichert ihn aller Käyserlichen Huld und Gnade. VII. 598 Leopold Ludwig, Pfaltzgraff bey Rhein, zu Veldentz, bittet, wegen seines dürfftigen Zustandes, die Reichs-Versammlung zu Regenspurg um einige Geld-Hülffe aus der Reichs-Casse. III. 864 beschweret sich bey Käyser Leopoldo über unterschiedene Frantzösische Beeinträchtigungen, und bittet um eilende Hülffe. III. 865 stellet Käyser Leopoldo vor, wie weit sich die Frantzösischen Praetensiones im Elsaß extendirten, und daß es nöthig sey, solchem Ubel in Zeiten zu steuren. III. 1003 notificiret der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192 bekommt deßwegen von der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg eine unangenehme Resolution, und sein Notifications-Schreiben wieder zurücke. VIII. 193 bittet den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, biß allerseits Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf deduciret haben würden. VIII. 194 denselben versichert Käyser Leopoldus, in der Chur-Pfältzischen Successions-Sache iedem Competenten unpartheyische Justiz wiederfahren zu lassen. VIII. 196
demselben dancket Käyser Josephus vor die bey dem Entsatz der Stadt Turin erwiesene besondere Tapfferkeit. VI. 625 dessen tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d’ Ormond, als das Königliche Preußische Corpo mit den Englischen National-Völckern abmarchiren, und die alliirte Armée in Flandern verlassen sollen, rühmet Käyser Carolus VI. und versichert ihn aller Käyserlichen Huld und Gnade. VII. 598 Leopold Ludwig, Pfaltzgraff bey Rhein, zu Veldentz, bittet, wegen seines dürfftigen Zustandes, die Reichs-Versammlung zu Regenspurg um einige Geld-Hülffe aus der Reichs-Casse. III. 864 beschweret sich bey Käyser Leopoldo über unterschiedene Frantzösische Beeinträchtigungen, und bittet um eilende Hülffe. III. 865 stellet Käyser Leopoldo vor, wie weit sich die Frantzösischen Praetensiones im Elsaß extendirten, und daß es nöthig sey, solchem Ubel in Zeiten zu steuren. III. 1003 notificiret der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192 bekommt deßwegen von der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg eine unangenehme Resolution, und sein Notifications-Schreiben wieder zurücke. VIII. 193 bittet den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, biß allerseits Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf deduciret haben würden. VIII. 194 denselben versichert Käyser Leopoldus, in der Chur-Pfältzischen Successions-Sache iedem Competenten unpartheyische Justiz wiederfahren zu lassen. VIII. 196
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[1032] demselben dancket Käyser Josephus vor die bey dem Entsatz der Stadt Turin erwiesene besondere Tapfferkeit. VI. 625 dessen tapffere Resolution gegen den Englischen General-Capitain, Duc d’ Ormond, als das Königliche Preußische Corpo mit den Englischen National-Völckern abmarchiren, und die alliirte Armée in Flandern verlassen sollen, rühmet Käyser Carolus VI. und versichert ihn aller Käyserlichen Huld und Gnade. VII. 598 Leopold Ludwig, Pfaltzgraff bey Rhein, zu Veldentz, bittet, wegen seines dürfftigen Zustandes, die Reichs-Versammlung zu Regenspurg um einige Geld-Hülffe aus der Reichs-Casse. III. 864 beschweret sich bey Käyser Leopoldo über unterschiedene Frantzösische Beeinträchtigungen, und bittet um eilende Hülffe. III. 865 stellet Käyser Leopoldo vor, wie weit sich die Frantzösischen Praetensiones im Elsaß extendirten, und daß es nöthig sey, solchem Ubel in Zeiten zu steuren. III. 1003 notificiret der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg, daß er, nach Absterben Churfürst Carls zu Pfaltz, dessen nächster und rechtmäßiger Successor sey. VIII. 192 bekommt deßwegen von der Chur-Pfältzischen Regierung zu Heydelberg eine unangenehme Resolution, und sein Notifications-Schreiben wieder zurücke. VIII. 193 bittet den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, biß allerseits Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf deduciret haben würden. VIII. 194 denselben versichert Käyser Leopoldus, in der Chur-Pfältzischen Successions-Sache iedem Competenten unpartheyische Justiz wiederfahren zu lassen. VIII. 196

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1032>, abgerufen am 26.06.2024.