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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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denselben ermahnet Käyser Leopoldus, daß er sich einiger Personen zu Wien unbesonnene Reden nicht irren lassen, sondern seiner Gnade und guten Meynung von ihm beständig versichert seyn solle. V. 365 ersuchet Hertzog Christian Augusten zu Sachsen-Naumburg, und Bischoffen zu Raab, als Käyserlichen Gevollmächtigten im Nieder Rheinisch-Westphälischen Cräysse daß er der fast agonizirenden Festung Rheinfelß, durch selbst beliebende Vermittelung, Hülffe und Rettung verschaffen möchte. V. 474 berichtet Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz den Zustand seiner Festungen, Rheinfelß und Catz, und recommandiret demselben sich und die Seinen. V. 477 notificiret dem Käyserlichen Abgesandten im Ober-Rheinischen Cräysse, Graf Maximilian Carln zu Löwenstein-Wertheim, den gefährlichen Zustand seiner Festungen, Rheinfelß und Catz. V. 478 recommandiret dem Corpori Catholicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg die Versorgung seiner Festungen Rheinfels und Catz. V. 724 soll von Hessen-Cassel die Samesische Bataillon in die Festung Rheinfels einnehmen. V. 728. worzu er sich aber nicht beqvemen will. V. 732. 636 demselben verspricht Käyser Leopoldus die Guarantie vor die ad interim abgetretene Festung Rheinfels. V. 895 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er bey der Festung Rheinfels, Stadt Goar, und der gantzen Nieder-Grafschafft Catzen-Ellenbogen gelassen, auch Hessen Cassel, sich an den Pactis Familiae zu vergnügen, angewiesen werden möge. VII. 20 Wilhelm Heinrich, Landgraf zu Hessen-Rheinfels, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß, bey erfolgtem Frieden, die Hessen-Casselische Guarnison aus denen Festungen Rheinfels und Catz gezogen werden möge. VII. 569 Wilhelm, Marggrafe zu Baden-Baden, demselben committiret Käyser Leopoldus, Chur Pfaltz zu Annehmung der Käyserlichen Interposition in der streitigen Wildfangs-Sache zu disponiren. II. 534 Wilhelm, Printz zu Hessen-Wanfried, bittet Käyser Leo-
denselben ermahnet Käyser Leopoldus, daß er sich einiger Personen zu Wien unbesonnene Reden nicht irren lassen, sondern seiner Gnade und guten Meynung von ihm beständig versichert seyn solle. V. 365 ersuchet Hertzog Christian Augusten zu Sachsen-Naumburg, und Bischoffen zu Raab, als Käyserlichen Gevollmächtigten im Nieder Rheinisch-Westphälischen Cräysse daß er der fast agonizirenden Festung Rheinfelß, durch selbst beliebende Vermittelung, Hülffe und Rettung verschaffen möchte. V. 474 berichtet Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz den Zustand seiner Festungen, Rheinfelß und Catz, und recommandiret demselben sich und die Seinen. V. 477 notificiret dem Käyserlichen Abgesandten im Ober-Rheinischen Cräysse, Graf Maximilian Carln zu Löwenstein-Wertheim, den gefährlichen Zustand seiner Festungen, Rheinfelß und Catz. V. 478 recommandiret dem Corpori Catholicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg die Versorgung seiner Festungen Rheinfels und Catz. V. 724 soll von Hessen-Cassel die Samesische Bataillon in die Festung Rheinfels einnehmen. V. 728. worzu er sich aber nicht beqvemen will. V. 732. 636 demselben verspricht Käyser Leopoldus die Guarantie vor die ad interim abgetretene Festung Rheinfels. V. 895 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er bey der Festung Rheinfels, Stadt Goar, und der gantzen Nieder-Grafschafft Catzen-Ellenbogen gelassen, auch Hessen Cassel, sich an den Pactis Familiae zu vergnügen, angewiesen werden möge. VII. 20 Wilhelm Heinrich, Landgraf zu Hessen-Rheinfels, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß, bey erfolgtem Frieden, die Hessen-Casselische Guarnison aus denen Festungen Rheinfels und Catz gezogen werden möge. VII. 569 Wilhelm, Marggrafe zu Baden-Baden, demselben committiret Käyser Leopoldus, Chur Pfaltz zu Annehmung der Käyserlichen Interposition in der streitigen Wildfangs-Sache zu disponiren. II. 534 Wilhelm, Printz zu Hessen-Wanfried, bittet Käyser Leo-
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                     ersuchet Hertzog Christian Augusten zu Sachsen-Naumburg, und Bischoffen zu Raab,
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                     728. worzu er sich aber nicht beqvemen will. V. 732. 636 demselben verspricht
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                     V. 895 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er bey der Festung
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                     gelassen, auch Hessen Cassel, sich an den Pactis Familiae zu vergnügen,
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[1213] denselben ermahnet Käyser Leopoldus, daß er sich einiger Personen zu Wien unbesonnene Reden nicht irren lassen, sondern seiner Gnade und guten Meynung von ihm beständig versichert seyn solle. V. 365 ersuchet Hertzog Christian Augusten zu Sachsen-Naumburg, und Bischoffen zu Raab, als Käyserlichen Gevollmächtigten im Nieder Rheinisch-Westphälischen Cräysse daß er der fast agonizirenden Festung Rheinfelß, durch selbst beliebende Vermittelung, Hülffe und Rettung verschaffen möchte. V. 474 berichtet Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz den Zustand seiner Festungen, Rheinfelß und Catz, und recommandiret demselben sich und die Seinen. V. 477 notificiret dem Käyserlichen Abgesandten im Ober-Rheinischen Cräysse, Graf Maximilian Carln zu Löwenstein-Wertheim, den gefährlichen Zustand seiner Festungen, Rheinfelß und Catz. V. 478 recommandiret dem Corpori Catholicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg die Versorgung seiner Festungen Rheinfels und Catz. V. 724 soll von Hessen-Cassel die Samesische Bataillon in die Festung Rheinfels einnehmen. V. 728. worzu er sich aber nicht beqvemen will. V. 732. 636 demselben verspricht Käyser Leopoldus die Guarantie vor die ad interim abgetretene Festung Rheinfels. V. 895 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß er bey der Festung Rheinfels, Stadt Goar, und der gantzen Nieder-Grafschafft Catzen-Ellenbogen gelassen, auch Hessen Cassel, sich an den Pactis Familiae zu vergnügen, angewiesen werden möge. VII. 20 Wilhelm Heinrich, Landgraf zu Hessen-Rheinfels, ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß, bey erfolgtem Frieden, die Hessen-Casselische Guarnison aus denen Festungen Rheinfels und Catz gezogen werden möge. VII. 569 Wilhelm, Marggrafe zu Baden-Baden, demselben committiret Käyser Leopoldus, Chur Pfaltz zu Annehmung der Käyserlichen Interposition in der streitigen Wildfangs-Sache zu disponiren. II. 534 Wilhelm, Printz zu Hessen-Wanfried, bittet Käyser Leo-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1213>, abgerufen am 29.06.2024.