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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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anbey ersuchen wollen, daß wir nicht allein sothane Euer Liebden Angelegenheiten durch gütliche Vorschrifft und Interposition bey höchstgedachter Ihro Königlichen Majestät secundiren, sondern auch dero von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen suchende Recommendation bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, zum gewünschten Effect befördern helffen möchten. Gleichwie wir nun zuförderst Euer Liebden für das zu uns und unserm Fürstlichen Hause gesetztes freund-vetterliches Vertrauen schuldigsten Danck erstatten, und nicht übel zu deuten bitten, daß wegen der, dieser Sache halber, in unserm Fürstlichen Hause zu pflegen nöthig gefundenen, aber durch verschiedene Behinderungen in etwas gehemmten Communication, wir vorangezogenes Euer Liebden Schreiben nicht zeitiger beantwortet: Also können Euer Liebden wohl versichert seyn, daß uns die von derselben angeführte, und sonsten fast überall bekannte, dero Landen und Unterthanen vom neuen, und nach kaum wieder erlangten Frieden zustossende Ungelegenheiten und Beschwerungen nicht wenig zu Gemüthe gehen, uns und unserm Fürstlichen Hause auch nichts liebers seyn würde, als wenn solchen zu Euer Liebden Contento mit ehisten möchte remediret und abgeholffen werden. Und ob denn wohl bishero die Erfahrung bezeigt, Euer Liebden auch, dero beywohnenden hohen Prudenz nach, leicht selbst ermessen werden, von was für einen geringen Effect, in solchen Fällen, die von andern Orten einzuwendende Intercessiones und Officia zu seyn pflegen: So haben wir iedoch um Euer Liebden wenigstens unsere aufrichtige Intention und Begierde, deroselben hierunter auf alle

anbey ersuchen wollen, daß wir nicht allein sothane Euer Liebden Angelegenheiten durch gütliche Vorschrifft und Interposition bey höchstgedachter Ihro Königlichen Majestät secundiren, sondern auch dero von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen suchende Recommendation bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, zum gewünschten Effect befördern helffen möchten. Gleichwie wir nun zuförderst Euer Liebden für das zu uns und unserm Fürstlichen Hause gesetztes freund-vetterliches Vertrauen schuldigsten Danck erstatten, und nicht übel zu deuten bitten, daß wegen der, dieser Sache halber, in unserm Fürstlichen Hause zu pflegen nöthig gefundenen, aber durch verschiedene Behinderungen in etwas gehemmten Communication, wir vorangezogenes Euer Liebden Schreiben nicht zeitiger beantwortet: Also können Euer Liebden wohl versichert seyn, daß uns die von derselben angeführte, und sonsten fast überall bekannte, dero Landen und Unterthanen vom neuen, und nach kaum wieder erlangten Frieden zustossende Ungelegenheiten und Beschwerungen nicht wenig zu Gemüthe gehen, uns und unserm Fürstlichen Hause auch nichts liebers seyn würde, als wenn solchen zu Euer Liebden Contento mit ehisten möchte remediret und abgeholffen werden. Und ob denn wohl bishero die Erfahrung bezeigt, Euer Liebden auch, dero beywohnenden hohen Prudenz nach, leicht selbst ermessen werden, von was für einen geringen Effect, in solchen Fällen, die von andern Orten einzuwendende Intercessiones und Officia zu seyn pflegen: So haben wir iedoch um Euer Liebden wenigstens unsere aufrichtige Intention und Begierde, deroselben hierunter auf alle

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[149/0185] anbey ersuchen wollen, daß wir nicht allein sothane Euer Liebden Angelegenheiten durch gütliche Vorschrifft und Interposition bey höchstgedachter Ihro Königlichen Majestät secundiren, sondern auch dero von Käyserlicher Majestät und Reichs wegen suchende Recommendation bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg, zum gewünschten Effect befördern helffen möchten. Gleichwie wir nun zuförderst Euer Liebden für das zu uns und unserm Fürstlichen Hause gesetztes freund-vetterliches Vertrauen schuldigsten Danck erstatten, und nicht übel zu deuten bitten, daß wegen der, dieser Sache halber, in unserm Fürstlichen Hause zu pflegen nöthig gefundenen, aber durch verschiedene Behinderungen in etwas gehemmten Communication, wir vorangezogenes Euer Liebden Schreiben nicht zeitiger beantwortet: Also können Euer Liebden wohl versichert seyn, daß uns die von derselben angeführte, und sonsten fast überall bekannte, dero Landen und Unterthanen vom neuen, und nach kaum wieder erlangten Frieden zustossende Ungelegenheiten und Beschwerungen nicht wenig zu Gemüthe gehen, uns und unserm Fürstlichen Hause auch nichts liebers seyn würde, als wenn solchen zu Euer Liebden Contento mit ehisten möchte remediret und abgeholffen werden. Und ob denn wohl bishero die Erfahrung bezeigt, Euer Liebden auch, dero beywohnenden hohen Prudenz nach, leicht selbst ermessen werden, von was für einen geringen Effect, in solchen Fällen, die von andern Orten einzuwendende Intercessiones und Officia zu seyn pflegen: So haben wir iedoch um Euer Liebden wenigstens unsere aufrichtige Intention und Begierde, deroselben hierunter auf alle

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/185>, abgerufen am 18.05.2024.