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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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pressen anzubefehlen, die Sache, vermög des in Copia hiemit gehenden Frantzösischen Memorials, Ihro Königl. Maj. selbsten klagend vorzustellen, und um Remedirung anzusuchen; Dabeneben wir aber auch eine Nothdurfft ermessen, obiges, als eine weit aussehende Sache, deren sämmtliche Chur-Fürsten und Stände des Reichs sich billich anzunehmen haben, sowohl an Käyserliche Majestät selbsten, durch unsern an dero Hof habenden Abgeordneten, als an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, laut ferneren Beyschlusses, gelangen zu lassen. Wir haben demnach nicht ermangeln wollen, von allen Euer Liebden vertrauliche Communication zu thun, und dieselbe anbenebenst dienst-freundlich zu ersuchen, sie geruhen, nicht allein Käy serlicher Majestät und der Reichs-Versammlung unser obgedachtes Desiderium bestens zu secundiren, sondern auch dem an dero Hof anwesenden Frantzösischen Ministro, nicht weniger an dem Königlichen Frantzösischen Hoff selbsten den Unfug dieser Proceduren wohl zu repraesentiren, mithin deren Einstell- und Remedirung nachdrücklich zu recommendiren. Solches werden wir bey allen Begebenheiten gegen Euer Liebden zu verschulden uns angelegen seyn lassen, und verbleiben deroselben zu angenehmen freund-vetterlichen Diensten stets bereltwillig. Heydelberg, den 7. Junii, Anno 1681.

Carl von GOttes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bäyern.

Euer Liedden

Dienstwilliger Vetter und Diener, Carolus.

pressen anzubefehlen, die Sache, vermög des in Copia hiemit gehenden Frantzösischen Memorials, Ihro Königl. Maj. selbsten klagend vorzustellen, und um Remedirung anzusuchen; Dabeneben wir aber auch eine Nothdurfft ermessen, obiges, als eine weit aussehende Sache, deren sämmtliche Chur-Fürsten und Stände des Reichs sich billich anzunehmen haben, sowohl an Käyserliche Majestät selbsten, durch unsern an dero Hof habenden Abgeordneten, als an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, laut ferneren Beyschlusses, gelangen zu lassen. Wir haben demnach nicht ermangeln wollen, von allen Euer Liebden vertrauliche Communication zu thun, und dieselbe anbenebenst dienst-freundlich zu ersuchen, sie geruhen, nicht allein Käy serlicher Majestät und der Reichs-Versammlung unser obgedachtes Desiderium bestens zu secundiren, sondern auch dem an dero Hof anwesenden Frantzösischen Ministro, nicht weniger an dem Königlichen Frantzösischen Hoff selbsten den Unfug dieser Proceduren wohl zu repraesentiren, mithin deren Einstell- und Remedirung nachdrücklich zu recommendiren. Solches werden wir bey allen Begebenheiten gegen Euer Liebden zu verschulden uns angelegen seyn lassen, und verbleiben deroselben zu angenehmen freund-vetterlichen Diensten stets bereltwillig. Heydelberg, den 7. Junii, Anno 1681.

Carl von GOttes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bäyern.

Euer Liedden

Dienstwilliger Vetter und Diener, Carolus.

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                     billich anzunehmen haben, sowohl an Käyserliche Majestät selbsten, durch unsern
                     an dero Hof habenden Abgeordneten, als an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg,
                     laut ferneren Beyschlusses, gelangen zu lassen. Wir haben demnach nicht
                     ermangeln wollen, von allen Euer Liebden vertrauliche Communication zu thun, und
                     dieselbe anbenebenst dienst-freundlich zu ersuchen, sie geruhen, nicht allein
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                     Remedirung nachdrücklich zu recommendiren. Solches werden wir bey allen
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[159/0195] pressen anzubefehlen, die Sache, vermög des in Copia hiemit gehenden Frantzösischen Memorials, Ihro Königl. Maj. selbsten klagend vorzustellen, und um Remedirung anzusuchen; Dabeneben wir aber auch eine Nothdurfft ermessen, obiges, als eine weit aussehende Sache, deren sämmtliche Chur-Fürsten und Stände des Reichs sich billich anzunehmen haben, sowohl an Käyserliche Majestät selbsten, durch unsern an dero Hof habenden Abgeordneten, als an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, laut ferneren Beyschlusses, gelangen zu lassen. Wir haben demnach nicht ermangeln wollen, von allen Euer Liebden vertrauliche Communication zu thun, und dieselbe anbenebenst dienst-freundlich zu ersuchen, sie geruhen, nicht allein Käy serlicher Majestät und der Reichs-Versammlung unser obgedachtes Desiderium bestens zu secundiren, sondern auch dem an dero Hof anwesenden Frantzösischen Ministro, nicht weniger an dem Königlichen Frantzösischen Hoff selbsten den Unfug dieser Proceduren wohl zu repraesentiren, mithin deren Einstell- und Remedirung nachdrücklich zu recommendiren. Solches werden wir bey allen Begebenheiten gegen Euer Liebden zu verschulden uns angelegen seyn lassen, und verbleiben deroselben zu angenehmen freund-vetterlichen Diensten stets bereltwillig. Heydelberg, den 7. Junii, Anno 1681. Carl von GOttes Gnaden, Pfaltzgraf bey Rhein, des heiligen Römischen Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, Hertzog in Bäyern. Euer Liedden Dienstwilliger Vetter und Diener, Carolus.

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 159. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/195>, abgerufen am 18.05.2024.