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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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P. P.

EUrer Käyserlichen Majestät, den 16. letzt abgewichenen Monats Octobris, Styl. novi, an uns abgelassenes allergnädigstes Schreiben haben wir, wiewohl etwas spät, mit schuldigstem Respect erhalten, und was Ew. Käyserliche Majestät wegen der bey ietztmahligem Zustande des heiligen Römischen Reichs, und demselben sowohl vom Orient als Occident anscheinenden Gefahr nöthig befindender Beförderung des allgemeinen Ruhestandes uns zu vernehmen zu geben, geruhen wollen, und wie ihr dabenebst unser ohnvergreiffliches Gutachten und Bedencken zu erfodern gnädigst gefällig gewesen, darob in mehrerm ersehen. Nun gereichet zuförderst Ew. Käyserl. Majestät sothane für die Beruhigung der Christenheit, und insonderheit des Reichs Wohlfahrt, beständig tragende unermüdete Sorgfalt nicht weniger zu dero unsterblichem Ruhm, als deroselben wir uns für das zu uns gerichtete gnädigste Vertrauen, zum höchsten obligirt erkennen. Und ist es übrigens freylich wohl an dem, daß, wie Eure Käyserliche Majestät in oberwehnten dero geehrtestem Schreiben anführen, bey ietziger kundbaren Beschaffenheit und Zustande im Reich, da man von vielen considerablen Ständen nicht allein keines nachdrücklichen und zuverläßigen Beystandes sich zu versichern, sondern auch wohl gar allerhand Oppositionen zu besorgen hat, fast unmöglich fallen werde, solcher gedoppelten Gefahr mit behörigem Vigor und Effort zu resistiren, und demnach das vorträglichste seyn werde, wenn man wenigstens von einer sich entledigen, und vermittelst gütlicher Composi-

P. P.

EUrer Käyserlichen Majestät, den 16. letzt abgewichenen Monats Octobris, Styl. novi, an uns abgelassenes allergnädigstes Schreiben haben wir, wiewohl etwas spät, mit schuldigstem Respect erhalten, und was Ew. Käyserliche Majestät wegen der bey ietztmahligem Zustande des heiligen Römischen Reichs, und demselben sowohl vom Orient als Occident anscheinenden Gefahr nöthig befindender Beförderung des allgemeinen Ruhestandes uns zu vernehmen zu geben, geruhen wollen, und wie ihr dabenebst unser ohnvergreiffliches Gutachten und Bedencken zu erfodern gnädigst gefällig gewesen, darob in mehrerm ersehen. Nun gereichet zuförderst Ew. Käyserl. Majestät sothane für die Beruhigung der Christenheit, und insonderheit des Reichs Wohlfahrt, beständig tragende unermüdete Sorgfalt nicht weniger zu dero unsterblichem Ruhm, als deroselben wir uns für das zu uns gerichtete gnädigste Vertrauen, zum höchsten obligirt erkennen. Und ist es übrigens freylich wohl an dem, daß, wie Eure Käyserliche Majestät in oberwehnten dero geehrtestem Schreiben anführen, bey ietziger kundbaren Beschaffenheit und Zustande im Reich, da man von vielen considerablen Ständen nicht allein keines nachdrücklichen und zuverläßigen Beystandes sich zu versichern, sondern auch wohl gar allerhand Oppositionen zu besorgen hat, fast unmöglich fallen werde, solcher gedoppelten Gefahr mit behörigem Vigor und Effort zu resistiren, und demnach das vorträglichste seyn werde, wenn man wenigstens von einer sich entledigen, und vermittelst gütlicher Composi-

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                     zuförderst Ew. Käyserl. Majestät sothane für die Beruhigung der Christenheit,
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                     nicht weniger zu dero unsterblichem Ruhm, als deroselben wir uns für das zu uns
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                     übrigens freylich wohl an dem, daß, wie Eure Käyserliche Majestät in oberwehnten
                     dero geehrtestem Schreiben anführen, bey ietziger kundbaren Beschaffenheit und
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[170/0206] P. P. EUrer Käyserlichen Majestät, den 16. letzt abgewichenen Monats Octobris, Styl. novi, an uns abgelassenes allergnädigstes Schreiben haben wir, wiewohl etwas spät, mit schuldigstem Respect erhalten, und was Ew. Käyserliche Majestät wegen der bey ietztmahligem Zustande des heiligen Römischen Reichs, und demselben sowohl vom Orient als Occident anscheinenden Gefahr nöthig befindender Beförderung des allgemeinen Ruhestandes uns zu vernehmen zu geben, geruhen wollen, und wie ihr dabenebst unser ohnvergreiffliches Gutachten und Bedencken zu erfodern gnädigst gefällig gewesen, darob in mehrerm ersehen. Nun gereichet zuförderst Ew. Käyserl. Majestät sothane für die Beruhigung der Christenheit, und insonderheit des Reichs Wohlfahrt, beständig tragende unermüdete Sorgfalt nicht weniger zu dero unsterblichem Ruhm, als deroselben wir uns für das zu uns gerichtete gnädigste Vertrauen, zum höchsten obligirt erkennen. Und ist es übrigens freylich wohl an dem, daß, wie Eure Käyserliche Majestät in oberwehnten dero geehrtestem Schreiben anführen, bey ietziger kundbaren Beschaffenheit und Zustande im Reich, da man von vielen considerablen Ständen nicht allein keines nachdrücklichen und zuverläßigen Beystandes sich zu versichern, sondern auch wohl gar allerhand Oppositionen zu besorgen hat, fast unmöglich fallen werde, solcher gedoppelten Gefahr mit behörigem Vigor und Effort zu resistiren, und demnach das vorträglichste seyn werde, wenn man wenigstens von einer sich entledigen, und vermittelst gütlicher Composi-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/206>, abgerufen am 18.05.2024.