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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-

runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-

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[374/0410] runnenen Kauff-Flotte, sich unternommen, dieselbe, mittelst scharffer Canonen-Schüsse, gewaltthätig zu sistiren, folglich die Schiffer, daß sie sich aus- und ans Land setzen müssen, zu zwingen, daselbsten deren Pässe und See-Briefe zu visitiren, und endlich, nach vielen Verdrüßlichkeiten, einige Reichs-Thaler von denenselben zu erpressen, in welcher, wider Euer Käyserlichen Majestät allerhöchste Autorität und Respect, wider alle Rechte, und des heiligen Römischen Reichs Satzungen, wider dieser Stadt theuer erworbene Privilegia, und wider Ihrer Königlichen Majestät uns verschiedlich, per Tractatus & Declarationes, schrifftlich gegebene Versicherung, diese Stadt Via Facti in ihren Juribus nicht zu turbiren, lauffenden Thätlichkeit, nicht allein seither dem immerfort continuiret, sondern auch dergestalt excediret worden, daß dadurch von einer in voriger Wochen von hier auf Engelland abgegangenen Flotte 3. Schiffe so lange detiniret seyn, bis die übrigen, nebst den convoyenden unsern Kriegs-Schiffen, bey entstandenem, und keinen Verzug leidenden favorablen Wetter und Winde abgeseegelt, und diese, zu groß- und unüberwindlichem Schaden der daran Interessirten, zurück geblieben, und ihre vorgehabte Reise einstellen müssen. Endlich und 7.) über diß alles ereignet sich ietzo eine klägliche weit aussehende Vorkommenheit, von deren eigentlichem Verlauff und wahren Beschaffenheit Eure Käyserliche Majestät allergnädigst vergönnen wollen, daß wir gründliche Nachricht ertheilen. Es haben nemlich, wie wir ietzo allererst in Erfahrung bringen, nach allhier publicirten Avocatoriis, und daher von Seiten Franckreich, aller un-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/410>, abgerufen am 01.06.2024.