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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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durch besondere Schickungen, theils auch in verschiedenen Schreiben dieser Electorat-Sache halber bißhero gethan, so gar keinen Ingress bey deroselben gefunden; So sind wir zwar bißhero entschlossen gewesen, dieses gantze Negotium von Anfang bis hieher mit aller ersinnlichen Douceur und Gelindigkeit noch ferner zu tractiren, und hergegen alles, was darbey zu einigem Aigreur und Verdrüßlichkeit Anlaß geben könte, sorgfältig zu dermeiden, also wir auch die in vorberührtem Euer Liebden Schreiben wider uns und andere vor die Braunschweigische Chur portirte Churfürsten, ja wider Ihro Käyserliche Majestät selbst und deroselben allerhöchsten Respect enthaltene ziemlich scharffe, und um Euer Liebden und dero Churfürstliches Haus gar nicht verdiente Expressiones lieber ohne alle Replic lassen, als Euer Liebden mit unsern Schreiben, welche bey so grosser ihrer Seits bezeugender Praeoccupation schlechten Effect haben dörfften, ferner beschwerlich fallen wollen. Nachdem wir aber fast von allen Orten vernehmen müssen, daß dieses letztere, wie auch das vorige, unterm 19. Novembris 1692. von Euer Liebden in dieser Materie an uns abgangene Schreiben, überall theils durch den Druck, theils auch sonst mit Fleiß publiciret, und solche Parade davon gemachet wird, als wenn man unserer Seits auf solche Schreiben gar nichts zu beantworten oder zu repliciren wüste; So werden uns Euer Liebden verhoffentlich nicht verdencken, wenn wir uns gemüßiget befinden, Euer Liebden hierdurch etwas umständlicher, iedoch wohlmeynend und aus aufrichtiger guter Intention, pro Bono publico vorzustellen, daß Euer Lbd. gar nicht Ursach ha-

durch besondere Schickungen, theils auch in verschiedenen Schreiben dieser Electorat-Sache halber bißhero gethan, so gar keinen Ingress bey deroselben gefunden; So sind wir zwar bißhero entschlossen gewesen, dieses gantze Negotium von Anfang bis hieher mit aller ersinnlichen Douceur und Gelindigkeit noch ferner zu tractiren, und hergegen alles, was darbey zu einigem Aigreur und Verdrüßlichkeit Anlaß geben könte, sorgfältig zu dermeiden, also wir auch die in vorberührtem Euer Liebden Schreiben wider uns und andere vor die Braunschweigische Chur portirte Churfürsten, ja wider Ihro Käyserliche Majestät selbst und deroselben allerhöchsten Respect enthaltene ziemlich scharffe, und um Euer Liebden und dero Churfürstliches Haus gar nicht verdiente Expressiones lieber ohne alle Replic lassen, als Euer Liebden mit unsern Schreiben, welche bey so grosser ihrer Seits bezeugender Praeoccupation schlechten Effect haben dörfften, ferner beschwerlich fallen wollen. Nachdem wir aber fast von allen Orten vernehmen müssen, daß dieses letztere, wie auch das vorige, unterm 19. Novembris 1692. von Euer Liebden in dieser Materie an uns abgangene Schreiben, überall theils durch den Druck, theils auch sonst mit Fleiß publiciret, und solche Parade davon gemachet wird, als wenn man unserer Seits auf solche Schreiben gar nichts zu beantworten oder zu repliciren wüste; So werden uns Euer Liebden verhoffentlich nicht verdencken, wenn wir uns gemüßiget befinden, Euer Liebden hierdurch etwas umständlicher, iedoch wohlmeynend und aus aufrichtiger guter Intention, pro Bono publico vorzustellen, daß Euer Lbd. gar nicht Ursach ha-

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[391/0427] durch besondere Schickungen, theils auch in verschiedenen Schreiben dieser Electorat-Sache halber bißhero gethan, so gar keinen Ingress bey deroselben gefunden; So sind wir zwar bißhero entschlossen gewesen, dieses gantze Negotium von Anfang bis hieher mit aller ersinnlichen Douceur und Gelindigkeit noch ferner zu tractiren, und hergegen alles, was darbey zu einigem Aigreur und Verdrüßlichkeit Anlaß geben könte, sorgfältig zu dermeiden, also wir auch die in vorberührtem Euer Liebden Schreiben wider uns und andere vor die Braunschweigische Chur portirte Churfürsten, ja wider Ihro Käyserliche Majestät selbst und deroselben allerhöchsten Respect enthaltene ziemlich scharffe, und um Euer Liebden und dero Churfürstliches Haus gar nicht verdiente Expressiones lieber ohne alle Replic lassen, als Euer Liebden mit unsern Schreiben, welche bey so grosser ihrer Seits bezeugender Praeoccupation schlechten Effect haben dörfften, ferner beschwerlich fallen wollen. Nachdem wir aber fast von allen Orten vernehmen müssen, daß dieses letztere, wie auch das vorige, unterm 19. Novembris 1692. von Euer Liebden in dieser Materie an uns abgangene Schreiben, überall theils durch den Druck, theils auch sonst mit Fleiß publiciret, und solche Parade davon gemachet wird, als wenn man unserer Seits auf solche Schreiben gar nichts zu beantworten oder zu repliciren wüste; So werden uns Euer Liebden verhoffentlich nicht verdencken, wenn wir uns gemüßiget befinden, Euer Liebden hierdurch etwas umständlicher, iedoch wohlmeynend und aus aufrichtiger guter Intention, pro Bono publico vorzustellen, daß Euer Lbd. gar nicht Ursach ha-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/427>, abgerufen am 01.06.2024.