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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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nes Weges unterlassen, und was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider, bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen, die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte

nes Weges unterlassen, und was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider, bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen, die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte

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[407/0443] nes Weges unterlassen, und was dergleichen mehr, sowohl per Modum Negotii, als unter der Hand verschiedentlich eingewandt worden. Welche Dinge ob sie gleich ersten Anblicks meist sich von selbst destruiren: Weiln iedoch allerhöchstgedachter Ihrer Käyserlichen Majestät gerechtestes Vorhaben sowohl, als unser Comportement dadurch so mercklich als empfindlich angegriffen worden, haben wir uns genöthiget befunden, Eurer Gnaden die wahre Beschaffenheit so eines als des andern zu praesentiren, der dienstlichen Zuversicht, dieselbe solches nach dero gepriesenen Güte zu vernehmen belieben werden. Und zwar was förderst die ursprüngliche Veranlassung zu der Sache anbelangt, wird ohne unser Anführen allbereits beywohnen, wie hefftig des Herrn Ertz-Bischoffens zu Saltzburg Liebden, dero Herrn Vorfahren gegen die unsere gebrauchten Conduite zuwider, bald Anfangs unserer Regierung mit dem Exemptions-Process am Römischen Hof in uns und unsere Kirche gedrungen, die wir vielmehr gehofft hätten, dergleichen ungütigen personal-Effect um dieselbe für allen andern zum wenigsten, sondern vielmehr in einem importanten Fürfall alles Beste verdient zu haben; Allermassen wir auch noch nicht zu ersinnen wissen, wie wir in solche Widrigkeit verfallen, die wir Seiner Liebden iederzeit mit möglichen Officiis und behäglichen Demonstrationen gerne begegnet, eine einige etwa ausgenommen, wodurch wir dieselbe Euer Gnaden und dero Herren Mit-Churfürsten gäntzlichen zu parificiren billiches Bedencken getragen, solches aber dahin gestellet, nachdem in solcher Streitigkeit durch die hinc inde gewechselte

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/443>, abgerufen am 26.06.2024.