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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Feindes-Gefahr, welche ohne dem geringsten Aufschub einen förderlichsten Schluß und schleunigste Remedur erfoderte, ein solches allerdings ohnmöglich geschienen; Als hat man zwar an Seiten obbemeldter 6. Cräyssen mit denen vorgehabten Consultationen vor sich, iedoch in dieser beständigen Absicht fortgefahren, daß der darüber abfassende Schluß, auch deren übrigen 4. Cräyssen höchsten Directoriis so gleich zugeschicket, und dero mitbeliebende Accession zu diesem Reichs-Defensions-Werck ferner geziemend ausgebeten werden solte, allermassen denn Nahmens unserer gnädigsten Chur- und Fürstlichen Herren Principalen wir den disfalls errichteten Recess nach Num. 3. hiebey schliessen, mit der angehängten gehorsamsten Bitte, daß Euer Churfürstliche Durchläuchtigkeit sich gnädigst gefallen lassen möchten, nicht allein vor dero höchste Person, vorbehältlich deren Verbesserung, dessen Innhalt gnädigst zu agreiren, sondern auch durch ohnmaßgebliche Ausschreibung eines Cräyß-Convents, gesammte Mit-Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses zu einer gleichmäßigen Mit-Beliebung zu disponiren, damit die darunter zu des Vaterlandes Aufrechterhaltung führende heilsame Intention um so mehr befördert, und mit gefälliger Beystellung sothanen Cräyß-Contingents, so ohngefähr nach der in Anno 1681. auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg durch einen förmlichen Reichs-Schluß resolvirten Repartition in triplo 3963. zu Pferd und 8121. zu Fuß, zusammen 12084. Mann, allen Falls austrüge, sothanes Reichs-Defensions-Werck vermehret, und endlich die so lang gewünschete Reichs-Verfassung eins mahls zum

Feindes-Gefahr, welche ohne dem geringsten Aufschub einen förderlichsten Schluß und schleunigste Remedur erfoderte, ein solches allerdings ohnmöglich geschienen; Als hat man zwar an Seiten obbemeldter 6. Cräyssen mit denen vorgehabten Consultationen vor sich, iedoch in dieser beständigen Absicht fortgefahren, daß der darüber abfassende Schluß, auch deren übrigen 4. Cräyssen höchsten Directoriis so gleich zugeschicket, und dero mitbeliebende Accession zu diesem Reichs-Defensions-Werck ferner geziemend ausgebeten werden solte, allermassen denn Nahmens unserer gnädigsten Chur- und Fürstlichen Herren Principalen wir den disfalls errichteten Recess nach Num. 3. hiebey schliessen, mit der angehängten gehorsamsten Bitte, daß Euer Churfürstliche Durchläuchtigkeit sich gnädigst gefallen lassen möchten, nicht allein vor dero höchste Person, vorbehältlich deren Verbesserung, dessen Innhalt gnädigst zu agreiren, sondern auch durch ohnmaßgebliche Ausschreibung eines Cräyß-Convents, gesammte Mit-Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses zu einer gleichmäßigen Mit-Beliebung zu disponiren, damit die darunter zu des Vaterlandes Aufrechterhaltung führende heilsame Intention um so mehr befördert, und mit gefälliger Beystellung sothanen Cräyß-Contingents, so ohngefähr nach der in Anno 1681. auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg durch einen förmlichen Reichs-Schluß resolvirten Repartition in triplo 3963. zu Pferd und 8121. zu Fuß, zusammen 12084. Mann, allen Falls austrüge, sothanes Reichs-Defensions-Werck vermehret, und endlich die so lang gewünschete Reichs-Verfassung eins mahls zum

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[520/0556] Feindes-Gefahr, welche ohne dem geringsten Aufschub einen förderlichsten Schluß und schleunigste Remedur erfoderte, ein solches allerdings ohnmöglich geschienen; Als hat man zwar an Seiten obbemeldter 6. Cräyssen mit denen vorgehabten Consultationen vor sich, iedoch in dieser beständigen Absicht fortgefahren, daß der darüber abfassende Schluß, auch deren übrigen 4. Cräyssen höchsten Directoriis so gleich zugeschicket, und dero mitbeliebende Accession zu diesem Reichs-Defensions-Werck ferner geziemend ausgebeten werden solte, allermassen denn Nahmens unserer gnädigsten Chur- und Fürstlichen Herren Principalen wir den disfalls errichteten Recess nach Num. 3. hiebey schliessen, mit der angehängten gehorsamsten Bitte, daß Euer Churfürstliche Durchläuchtigkeit sich gnädigst gefallen lassen möchten, nicht allein vor dero höchste Person, vorbehältlich deren Verbesserung, dessen Innhalt gnädigst zu agreiren, sondern auch durch ohnmaßgebliche Ausschreibung eines Cräyß-Convents, gesammte Mit-Stände des Nieder-Sächsischen Cräysses zu einer gleichmäßigen Mit-Beliebung zu disponiren, damit die darunter zu des Vaterlandes Aufrechterhaltung führende heilsame Intention um so mehr befördert, und mit gefälliger Beystellung sothanen Cräyß-Contingents, so ohngefähr nach der in Anno 1681. auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg durch einen förmlichen Reichs-Schluß resolvirten Repartition in triplo 3963. zu Pferd und 8121. zu Fuß, zusammen 12084. Mann, allen Falls austrüge, sothanes Reichs-Defensions-Werck vermehret, und endlich die so lang gewünschete Reichs-Verfassung eins mahls zum

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 520. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/556>, abgerufen am 29.06.2024.