Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Ob nun wohl aus diesen wenigen, so bisher zu Eurer Käyserlichen Majestät gründlichen Information generaliter praemittiret worden, der angebrachten Klage Ungrund zur sattsamen Gnüge erscheinet, und ich daher mit fernerer Wiederlegung derselben mich aufzuhalten wohl entübriget seyn könte; Weil aber die special-Consideration über dasjenige, was generaliter davon repraesentirt ist, meiner gerechten Sache nach ein mehrers leicht giebet; So werden Eure Käyserliche Majestät diese verhoffentlich auch nicht mißfällig, sondern vielmehr, dero Käyserlichen angegebohrnen gnädigsten Huld und Gütigkeit, auch meinem unterthänigsten Vertrauen nach, gerne distincte hören und vernehmen. Die erste Klage ist bey Euer Käyserlichen Majestät von bemeldter Aebtissin Liebden praesentiret worden den 27. Januarii, die andere den 25. Februarii, die dritte den 10. Martii, Hertzog Albrechts, Hertzog Wilhelm Ernsts, und Hertzog Johann Georgs zu Sachsen vermeynte Beschwerden aber beyderseits am 12. Maji, Anni praeteriti. In der ersten abteylichen allerunterthänigsten Supplic wird referiret, (1.) wie ich der Aebtissin am 5. Januarii, Annicurr. notificiren lassen, daß des Königs in Polen Majestät und Liebden, als Churfürst zu Sachsen, mir die Erb-Voigtey und Jura territorialia zu Qvedlinburg überlassen, (2.) der König in Polen hätte ietzt bemeldte Erb-Vogtey zu rechten Mann-Lehn von ihr und ihrem Stiffte, (3.) es könte dahero solche ohne ihr und ihres Capituls Vorwissen und Consens an niemand anders cediret werden, (4.) bey angemaster Ubertragung der Jurium territorialium und collectandi periclitirten, sowohl die

Ob nun wohl aus diesen wenigen, so bisher zu Eurer Käyserlichen Majestät gründlichen Information generaliter praemittiret worden, der angebrachten Klage Ungrund zur sattsamen Gnüge erscheinet, und ich daher mit fernerer Wiederlegung derselben mich aufzuhalten wohl entübriget seyn könte; Weil aber die special-Consideration über dasjenige, was generaliter davon repraesentirt ist, meiner gerechten Sache nach ein mehrers leicht giebet; So werden Eure Käyserliche Majestät diese verhoffentlich auch nicht mißfällig, sondern vielmehr, dero Käyserlichen angegebohrnen gnädigsten Huld und Gütigkeit, auch meinem unterthänigsten Vertrauen nach, gerne distincte hören und vernehmen. Die erste Klage ist bey Euer Käyserlichen Majestät von bemeldter Aebtissin Liebden praesentiret worden den 27. Januarii, die andere den 25. Februarii, die dritte den 10. Martii, Hertzog Albrechts, Hertzog Wilhelm Ernsts, und Hertzog Johann Georgs zu Sachsen vermeynte Beschwerden aber beyderseits am 12. Maji, Anni praeteriti. In der ersten abteylichen allerunterthänigsten Supplic wird referiret, (1.) wie ich der Aebtissin am 5. Januarii, Annicurr. notificiren lassen, daß des Königs in Polen Majestät und Liebden, als Churfürst zu Sachsen, mir die Erb-Voigtey und Jura territorialia zu Qvedlinburg überlassen, (2.) der König in Polen hätte ietzt bemeldte Erb-Vogtey zu rechten Mann-Lehn von ihr und ihrem Stiffte, (3.) es könte dahero solche ohne ihr und ihres Capituls Vorwissen und Consens an niemand anders cediret werden, (4.) bey angemaster Ubertragung der Jurium territorialium und collectandi periclitirten, sowohl die

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0574" n="538"/>
Ob nun wohl aus diesen
                     wenigen, so bisher zu Eurer Käyserlichen Majestät gründlichen Information
                     generaliter praemittiret worden, der angebrachten Klage Ungrund zur sattsamen
                     Gnüge erscheinet, und ich daher mit fernerer Wiederlegung derselben mich
                     aufzuhalten wohl entübriget seyn könte; Weil aber die special-Consideration über
                     dasjenige, was generaliter davon repraesentirt ist, meiner gerechten Sache nach
                     ein mehrers leicht giebet; So werden Eure Käyserliche Majestät diese
                     verhoffentlich auch nicht mißfällig, sondern vielmehr, dero Käyserlichen
                     angegebohrnen gnädigsten Huld und Gütigkeit, auch meinem unterthänigsten
                     Vertrauen nach, gerne distincte hören und vernehmen. Die erste Klage ist bey
                     Euer Käyserlichen Majestät von bemeldter Aebtissin Liebden praesentiret worden
                     den 27. Januarii, die andere den 25. Februarii, die dritte den 10. Martii,
                     Hertzog Albrechts, Hertzog Wilhelm Ernsts, und Hertzog Johann Georgs zu Sachsen
                     vermeynte Beschwerden aber beyderseits am 12. Maji, Anni praeteriti. In der
                     ersten abteylichen allerunterthänigsten Supplic wird referiret, (1.) wie ich der
                     Aebtissin am 5. Januarii, Annicurr. notificiren lassen, daß des Königs in Polen
                     Majestät und Liebden, als Churfürst zu Sachsen, mir die Erb-Voigtey und Jura
                     territorialia zu Qvedlinburg überlassen, (2.) der König in Polen hätte ietzt
                     bemeldte Erb-Vogtey zu rechten Mann-Lehn von ihr und ihrem Stiffte, (3.) es
                     könte dahero solche ohne ihr und ihres Capituls Vorwissen und Consens an niemand
                     anders cediret werden, (4.) bey angemaster Ubertragung der Jurium territorialium
                     und collectandi periclitirten, sowohl die
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[538/0574] Ob nun wohl aus diesen wenigen, so bisher zu Eurer Käyserlichen Majestät gründlichen Information generaliter praemittiret worden, der angebrachten Klage Ungrund zur sattsamen Gnüge erscheinet, und ich daher mit fernerer Wiederlegung derselben mich aufzuhalten wohl entübriget seyn könte; Weil aber die special-Consideration über dasjenige, was generaliter davon repraesentirt ist, meiner gerechten Sache nach ein mehrers leicht giebet; So werden Eure Käyserliche Majestät diese verhoffentlich auch nicht mißfällig, sondern vielmehr, dero Käyserlichen angegebohrnen gnädigsten Huld und Gütigkeit, auch meinem unterthänigsten Vertrauen nach, gerne distincte hören und vernehmen. Die erste Klage ist bey Euer Käyserlichen Majestät von bemeldter Aebtissin Liebden praesentiret worden den 27. Januarii, die andere den 25. Februarii, die dritte den 10. Martii, Hertzog Albrechts, Hertzog Wilhelm Ernsts, und Hertzog Johann Georgs zu Sachsen vermeynte Beschwerden aber beyderseits am 12. Maji, Anni praeteriti. In der ersten abteylichen allerunterthänigsten Supplic wird referiret, (1.) wie ich der Aebtissin am 5. Januarii, Annicurr. notificiren lassen, daß des Königs in Polen Majestät und Liebden, als Churfürst zu Sachsen, mir die Erb-Voigtey und Jura territorialia zu Qvedlinburg überlassen, (2.) der König in Polen hätte ietzt bemeldte Erb-Vogtey zu rechten Mann-Lehn von ihr und ihrem Stiffte, (3.) es könte dahero solche ohne ihr und ihres Capituls Vorwissen und Consens an niemand anders cediret werden, (4.) bey angemaster Ubertragung der Jurium territorialium und collectandi periclitirten, sowohl die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/574
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 538. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/574>, abgerufen am 29.06.2024.