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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Reich von sich so rechtliebend und genereux verspüren lassen, dahero wir uns von Euer Liebden versicherten Mit-Schutz auf benöthigten Fall des gedeylichen Effects festiglich promittiren, und solches allemahl dancknehmig erkennen werden. Daß sonsten Euer Liebden zu wissen verlangen, ob das ihro zugekommene Käyserl. Schreiben, weil selbiges an die sämmtliche Herren Conservatores gerichtet, aller Orten solcher Gestalt insinuiret, oder ob auch nöthig, dasselbe von dorten weiter fortzusenden? So mögen wir deroselben zu dienst-freundlicher Nachricht nicht verhalten, daß sothanes Käyserliches Intimations-Schreiben, wegen der darinn enthaltenen Clausul, samt oder sonders, bey hiesiger Reichs-Hof-Raths-Cantzley in eben der Form, wie es Euer Liebden zu Handen gekommen, sieben mahl ausgefertiget, und iedem der Herren Conservatorn eines davon durch uns zugesandt worden, daß also Euer Liebden sich dißfalls mit Communication oder weiterer Fortsendung des ihro eingelieferten Conservatorii nicht zu bemühen haben. Im übrigen wird uns das grösseste Vergnügen seyn, Gelegenheit zu haben, Euer Liebden hinwiederum angenehme Gefällichkeiten und reelle Proben unserer vor sie habenden sonderbaren Estime temoigniren und erweisen zu können, daß wir deroselben zu Erweisung aller vermögsamen Dienste stets bereitwillig und geflissen verbleiben. Geben Wien den 4. Julii, 24. Junii, Anno 1699.

Von GOttes Gnaden Charlotta Sophia, in Lieffland, zu Churland und Semigallen Hertzogin, des Käyserlichen frey weltlichen

Reich von sich so rechtliebend und genereux verspüren lassen, dahero wir uns von Euer Liebden versicherten Mit-Schutz auf benöthigten Fall des gedeylichen Effects festiglich promittiren, und solches allemahl dancknehmig erkennen werden. Daß sonsten Euer Liebden zu wissen verlangen, ob das ihro zugekommene Käyserl. Schreiben, weil selbiges an die sämmtliche Herren Conservatores gerichtet, aller Orten solcher Gestalt insinuiret, oder ob auch nöthig, dasselbe von dorten weiter fortzusenden? So mögen wir deroselben zu dienst-freundlicher Nachricht nicht verhalten, daß sothanes Käyserliches Intimations-Schreiben, wegen der darinn enthaltenen Clausul, samt oder sonders, bey hiesiger Reichs-Hof-Raths-Cantzley in eben der Form, wie es Euer Liebden zu Handen gekommen, sieben mahl ausgefertiget, und iedem der Herren Conservatorn eines davon durch uns zugesandt worden, daß also Euer Liebden sich dißfalls mit Communication oder weiterer Fortsendung des ihro eingelieferten Conservatorii nicht zu bemühen haben. Im übrigen wird uns das grösseste Vergnügen seyn, Gelegenheit zu haben, Euer Liebden hinwiederum angenehme Gefällichkeiten und reelle Proben unserer vor sie habenden sonderbaren Estime temoigniren und erweisen zu können, daß wir deroselben zu Erweisung aller vermögsamen Dienste stets bereitwillig und geflissen verbleiben. Geben Wien den 4. Julii, 24. Junii, Anno 1699.

Von GOttes Gnaden Charlotta Sophia, in Lieffland, zu Churland und Semigallen Hertzogin, des Käyserlichen frey weltlichen
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                     Effects festiglich promittiren, und solches allemahl dancknehmig erkennen
                     werden. Daß sonsten Euer Liebden zu wissen verlangen, ob das ihro zugekommene
                     Käyserl. Schreiben, weil selbiges an die sämmtliche Herren Conservatores
                     gerichtet, aller Orten solcher Gestalt insinuiret, oder ob auch nöthig, dasselbe
                     von dorten weiter fortzusenden? So mögen wir deroselben zu dienst-freundlicher
                     Nachricht nicht verhalten, daß sothanes Käyserliches Intimations-Schreiben,
                     wegen der darinn enthaltenen Clausul, samt oder sonders, bey hiesiger
                     Reichs-Hof-Raths-Cantzley in eben der Form, wie es Euer Liebden zu Handen
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                     nicht zu bemühen haben. Im übrigen wird uns das grösseste Vergnügen seyn,
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[561/0597] Reich von sich so rechtliebend und genereux verspüren lassen, dahero wir uns von Euer Liebden versicherten Mit-Schutz auf benöthigten Fall des gedeylichen Effects festiglich promittiren, und solches allemahl dancknehmig erkennen werden. Daß sonsten Euer Liebden zu wissen verlangen, ob das ihro zugekommene Käyserl. Schreiben, weil selbiges an die sämmtliche Herren Conservatores gerichtet, aller Orten solcher Gestalt insinuiret, oder ob auch nöthig, dasselbe von dorten weiter fortzusenden? So mögen wir deroselben zu dienst-freundlicher Nachricht nicht verhalten, daß sothanes Käyserliches Intimations-Schreiben, wegen der darinn enthaltenen Clausul, samt oder sonders, bey hiesiger Reichs-Hof-Raths-Cantzley in eben der Form, wie es Euer Liebden zu Handen gekommen, sieben mahl ausgefertiget, und iedem der Herren Conservatorn eines davon durch uns zugesandt worden, daß also Euer Liebden sich dißfalls mit Communication oder weiterer Fortsendung des ihro eingelieferten Conservatorii nicht zu bemühen haben. Im übrigen wird uns das grösseste Vergnügen seyn, Gelegenheit zu haben, Euer Liebden hinwiederum angenehme Gefällichkeiten und reelle Proben unserer vor sie habenden sonderbaren Estime temoigniren und erweisen zu können, daß wir deroselben zu Erweisung aller vermögsamen Dienste stets bereitwillig und geflissen verbleiben. Geben Wien den 4. Julii, 24. Junii, Anno 1699. Von GOttes Gnaden Charlotta Sophia, in Lieffland, zu Churland und Semigallen Hertzogin, des Käyserlichen frey weltlichen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 561. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/597>, abgerufen am 28.06.2024.