Wahl einer neuen Aebtißin zu verhalten hätten. VI. 1100. seqq.Anthon Nytz, Graf von Wartenburg, Oesterreichischer
Land-Commissarius. VI. 459Anthon Ulrich, Hertzog zu Braunschweig-Wolffenbüttel,
führet gemeinschafftliche Regierung mit seinem Bruder Rudolph Augusten. V. 548
wird beschuldiget, als läge er mit denen Frantzosen unter einer Decke. V. 549
soll deswegen auf Käyserlichen Befehl von seinem Bruder ex Consortio Regiminis
gestossen werden. V. 548 verantwortet sich gegen den Käyser wider erwehnte
Beschuldigungen. V. 551. seqq. dessen Conduite justificiret sein Bruder, und
entschuldiget sich gegen den Käyser, daß er sich nicht resolviren könne ihn, der
Käyserlichen Ordre zu Folge, aus der gemeinschafftlichen Regierung zu stossen.
V. 542. seqq. beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten
Niederlande, daß er in ihrem wider die Cron Franckreich publicirten Manifest zur
Ungebühr mit berühret worden, und verlanget deswegen Satisfaction. V. 589
ermahnet nebst seinem Bruder, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er
die Cammer-Gerichts Praesidenren-Stelle nicht resigniren, sondern den Effect der
nechstfolgenden Visitation erwarten solle. V. 857. seqq. demselben notificiret
der Landgraf zu Hessen-Cassel die Geburt eines jungen Printzens. IV. 824
gratuliret Landgraf Ernst Ludwigen von Hessen-Darmstadt, zur Geburt einer jungen
Princeßin. IV. 1170 ermahnet Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg, daß er
seine Reichs-Vota auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg wiederum durch einen eignen
Gesandten möge vertreten lassen. V. 457. seqq. ersuchet das Dom-Capitul zu
Hildesheim, denen Beschwerden der Evangelischen Stände im Stifft Hildesheim
abzuhelffen. VI. 169 ziehet, in dessen Unterbleibung, die aus seinen Landen
gedachtem Stifft und andern Catholischen zukommende Intraden ein. VI. 170
demselben notificiret das Dom-Eapitul zu Münster
Wahl einer neuen Aebtißin zu verhalten hätten. VI. 1100. seqq.Anthon Nytz, Graf von Wartenburg, Oesterreichischer
Land-Commissarius. VI. 459Anthon Ulrich, Hertzog zu Braunschweig-Wolffenbüttel,
führet gemeinschafftliche Regierung mit seinem Bruder Rudolph Augusten. V. 548
wird beschuldiget, als läge er mit denen Frantzosen unter einer Decke. V. 549
soll deswegen auf Käyserlichen Befehl von seinem Bruder ex Consortio Regiminis
gestossen werden. V. 548 verantwortet sich gegen den Käyser wider erwehnte
Beschuldigungen. V. 551. seqq. dessen Conduite justificiret sein Bruder, und
entschuldiget sich gegen den Käyser, daß er sich nicht resolviren könne ihn, der
Käyserlichen Ordre zu Folge, aus der gemeinschafftlichen Regierung zu stossen.
V. 542. seqq. beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten
Niederlande, daß er in ihrem wider die Cron Franckreich publicirten Manifest zur
Ungebühr mit berühret worden, und verlanget deswegen Satisfaction. V. 589
ermahnet nebst seinem Bruder, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er
die Cammer-Gerichts Praesidenren-Stelle nicht resigniren, sondern den Effect der
nechstfolgenden Visitation erwarten solle. V. 857. seqq. demselben notificiret
der Landgraf zu Hessen-Cassel die Geburt eines jungen Printzens. IV. 824
gratuliret Landgraf Ernst Ludwigen von Hessen-Darmstadt, zur Geburt einer jungen
Princeßin. IV. 1170 ermahnet Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg, daß er
seine Reichs-Vota auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg wiederum durch einen eignen
Gesandten möge vertreten lassen. V. 457. seqq. ersuchet das Dom-Capitul zu
Hildesheim, denen Beschwerden der Evangelischen Stände im Stifft Hildesheim
abzuhelffen. VI. 169 ziehet, in dessen Unterbleibung, die aus seinen Landen
gedachtem Stifft und andern Catholischen zukommende Intraden ein. VI. 170
demselben notificiret das Dom-Eapitul zu Münster
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führet gemeinschafftliche Regierung mit seinem Bruder Rudolph Augusten. V. 548
wird beschuldiget, als läge er mit denen Frantzosen unter einer Decke. V. 549
soll deswegen auf Käyserlichen Befehl von seinem Bruder ex Consortio Regiminis
gestossen werden. V. 548 verantwortet sich gegen den Käyser wider erwehnte
Beschuldigungen. V. 551. seqq. dessen Conduite justificiret sein Bruder, und
entschuldiget sich gegen den Käyser, daß er sich nicht resolviren könne ihn, der
Käyserlichen Ordre zu Folge, aus der gemeinschafftlichen Regierung zu stossen.
V. 542. seqq. beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten
Niederlande, daß er in ihrem wider die Cron Franckreich publicirten Manifest zur
Ungebühr mit berühret worden, und verlanget deswegen Satisfaction. V. 589
ermahnet nebst seinem Bruder, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er
die Cammer-Gerichts Praesidenren-Stelle nicht resigniren, sondern den Effect der
nechstfolgenden Visitation erwarten solle. V. 857. seqq. demselben notificiret
der Landgraf zu Hessen-Cassel die Geburt eines jungen Printzens. IV. 824
gratuliret Landgraf Ernst Ludwigen von Hessen-Darmstadt, zur Geburt einer jungen
Princeßin. IV. 1170 ermahnet Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg, daß er
seine Reichs-Vota auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg wiederum durch einen eignen
Gesandten möge vertreten lassen. V. 457. seqq. ersuchet das Dom-Capitul zu
Hildesheim, denen Beschwerden der Evangelischen Stände im Stifft Hildesheim
abzuhelffen. VI. 169 ziehet, in dessen Unterbleibung, die aus seinen Landen
gedachtem Stifft und andern Catholischen zukommende Intraden ein. VI. 170
demselben notificiret das Dom-Eapitul zu Münster
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Wahl einer neuen Aebtißin zu verhalten hätten. VI. 1100. seqq. Anthon Nytz, Graf von Wartenburg, Oesterreichischer Land-Commissarius. VI. 459 Anthon Ulrich, Hertzog zu Braunschweig-Wolffenbüttel, führet gemeinschafftliche Regierung mit seinem Bruder Rudolph Augusten. V. 548 wird beschuldiget, als läge er mit denen Frantzosen unter einer Decke. V. 549 soll deswegen auf Käyserlichen Befehl von seinem Bruder ex Consortio Regiminis gestossen werden. V. 548 verantwortet sich gegen den Käyser wider erwehnte Beschuldigungen. V. 551. seqq. dessen Conduite justificiret sein Bruder, und entschuldiget sich gegen den Käyser, daß er sich nicht resolviren könne ihn, der Käyserlichen Ordre zu Folge, aus der gemeinschafftlichen Regierung zu stossen. V. 542. seqq. beschweret sich bey denen General-Staaten der vereinigten Niederlande, daß er in ihrem wider die Cron Franckreich publicirten Manifest zur Ungebühr mit berühret worden, und verlanget deswegen Satisfaction. V. 589 ermahnet nebst seinem Bruder, Graf Friedrich Ernsten zu Solms-Laubach, daß er die Cammer-Gerichts Praesidenren-Stelle nicht resigniren, sondern den Effect der nechstfolgenden Visitation erwarten solle. V. 857. seqq. demselben notificiret der Landgraf zu Hessen-Cassel die Geburt eines jungen Printzens. IV. 824 gratuliret Landgraf Ernst Ludwigen von Hessen-Darmstadt, zur Geburt einer jungen Princeßin. IV. 1170 ermahnet Hertzog Eberhard Ludwigen zu Würtenberg, daß er seine Reichs-Vota auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg wiederum durch einen eignen Gesandten möge vertreten lassen. V. 457. seqq. ersuchet das Dom-Capitul zu Hildesheim, denen Beschwerden der Evangelischen Stände im Stifft Hildesheim abzuhelffen. VI. 169 ziehet, in dessen Unterbleibung, die aus seinen Landen gedachtem Stifft und andern Catholischen zukommende Intraden ein. VI. 170 demselben notificiret das Dom-Eapitul zu Münster
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/697>, abgerufen am 29.06.2024.
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