Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901 Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67 des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die
des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901 Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67 des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0720"/>
des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin
                     vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen
                     Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901
                     Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das
                     Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67
                     des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit
                     Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder
                     gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen
                     Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die
                     Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi
                     Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst
                     Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen
                     zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten
                     einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser
                     Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits
                     Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats
                     zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem
                     Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach
                     Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den
                     ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich
                     zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu
                     redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft
                     Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden
                     abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0720] des Raths zu Hamburg an den Magistrat zu Breßlau, es dahin vermitteln zu helffen, daß das so hart gedrückte Elb-Commercium unter leidlichen Praecautionen in seinen ungehinderten Gang wieder gesetzet werden möge. VII. 901 Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. daß er das Reichs-Post-Amt von dem Käyserlichen Hof-Post-Amt nicht separiren möge. VIII. 67 des Raths zu Breßlau an Hertzog Georg Wilhelm zu Liegnitz, denen aus Pohlen mit Waaren kommenden Handelsleuten die bey Steinau und andern Orten an der Oder gesuchte Uberfahrt zu verbieten, und sie nach Breßlau, als den ordentlichen Niederlags-Ort, verweisen zu lassen. VIII. 98 ejusdem an den Käyser Leopold, die Schlesische Handlung nach Pohlen betreffend. VIII. 102 Churfürst Ferdinandi Mariae in Bäyern, Churfürst Johann George des andern in Sachsen, und Churfürst Carl Ludwias zu Pfaltz, an den Käyser Leopoldum, mit der Cron Franckreich einen zulänglichen Stillstand zu Beförderung der General-Friedens-Tractaten einzugehen. VIII. 112 Pfaltzgraf Leopold Ludwigs zu Veldentz an den Käyser Leopoldum, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihre Ansprüche darauf deduciret. VIII. 194 des Magistrats zu Hamburg an den Käyser Leopoldum, die von den Zellischen Abgesandten, dem Baron von Marenholtz, wider seine Abgeordneten gebrauchte anzügliche Reden nach Verdienst zu ahnden. VIII. 221 ejusdem an Hertzog Georg Wilhelm zu Zelle, den ihren Abgeordneten von dessen Abgesandten zu Wien angethanen Affront zulänglich zu ressentiren, und auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß zu redintegriren. VIII. 230 der sämmtlichen Ritterschafft und Städte im Stifft Hildesheim an Bischoff Jodocum zu Hildesheim, ihren Religions-Beschwerden abzuhelffen. VIII. 298 gedachter Ritterschafft und Städte an den Bischoff, die

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/720
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/720>, abgerufen am 28.06.2024.