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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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vor. III. 336. 346. ersuchen den Käyserlichen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, Marquardum, Bischoffen zu Eichstädt, um die Beförderung eines Reichs-Gutachtens an Käyserliche Majestät in ihren Angelegenheiten. III. 395 Königlicher Schwedischer General-Gouverneur über dieses Hertzogthum, Graf von Güldenstirn, vid. Güldenstirn. Bransebroische Pacta, zwischen denen beyden Nordischen Cronen, wegen der Zoll-Gerechtigkeit im Sunde aufgerichtet. I. 307. 688 Breßlau, bittet den Käyser Ferdinandum III. daß man ihre ausser der Stadt befindliche Kirchen nicht wider die Intention des Friedens-Schlusses zur Reformation ziehen möge. I. 473. dero Suchen secundiret Chur Sachsen auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. I. 479 vor diese Stadt intercediret Churfürst Johann Georg der erste zu Sachsen bey dem Käyser Ferdinando III. daß ihr dasjenige, was ihr, dem Pragischen Neben-Recess zuwider, entzogen worden, möge restituirt werden. I. 492 Käysers Ferdinandi III. Versicherung, daß diese Stadt nicht ferner solle graviret werden. I. 514. sqq. schicket ihren Syndicum, Petrum von Muckendorff, an den König Leopoldum zu Böhmen, nachmahligen Römischen Käyser, ab, denselben um Restitution der Stadt zugehörigen Evangelischen Kirchen auf dem Lande zu bitten. I. 670 Bischoff daselbst Frantz Ludwig, vid. Frantz. Fridericus, vid. Fridericus Ludwig. Magistrat daseibst remonstriret dem Käyser Leopoldo, wie nöthig es sey, die alte Fortification des Dohms zu repariren. III. 239. sqq. ersuchet das Königliche Ober-Amt in Schlesien, zu Wiedereinführung der wegen der Pohlnischen Handlung höchstnöthigen Müntz-Conformität der Schlesischen und Pohlnischen Müntz-Sorten behülfflich zu seyn. III. 363. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, daß er dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll auf der Elbe verstatten möge. III. 506. 719. ersuchet das Königliche Ober-Amt, sich dieser Zoll Sache eyfrigst anzunehmen. III. 673. recommandiret dieselbe
vor. III. 336. 346. ersuchen den Käyserlichen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, Marquardum, Bischoffen zu Eichstädt, um die Beförderung eines Reichs-Gutachtens an Käyserliche Majestät in ihren Angelegenheiten. III. 395 Königlicher Schwedischer General-Gouverneur über dieses Hertzogthum, Graf von Güldenstirn, vid. Güldenstirn. Bransebroische Pacta, zwischen denen beyden Nordischen Cronen, wegen der Zoll-Gerechtigkeit im Sunde aufgerichtet. I. 307. 688 Breßlau, bittet den Käyser Ferdinandum III. daß man ihre ausser der Stadt befindliche Kirchen nicht wider die Intention des Friedens-Schlusses zur Reformation ziehen möge. I. 473. dero Suchen secundiret Chur Sachsen auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. I. 479 vor diese Stadt intercediret Churfürst Johann Georg der erste zu Sachsen bey dem Käyser Ferdinando III. daß ihr dasjenige, was ihr, dem Pragischen Neben-Recess zuwider, entzogen worden, möge restituirt werden. I. 492 Käysers Ferdinandi III. Versicherung, daß diese Stadt nicht ferner solle graviret werden. I. 514. sqq. schicket ihren Syndicum, Petrum von Muckendorff, an den König Leopoldum zu Böhmen, nachmahligen Römischen Käyser, ab, denselben um Restitution der Stadt zugehörigen Evangelischen Kirchen auf dem Lande zu bitten. I. 670 Bischoff daselbst Frantz Ludwig, vid. Frantz. Fridericus, vid. Fridericus Ludwig. Magistrat daseibst remonstriret dem Käyser Leopoldo, wie nöthig es sey, die alte Fortification des Dohms zu repariren. III. 239. sqq. ersuchet das Königliche Ober-Amt in Schlesien, zu Wiedereinführung der wegen der Pohlnischen Handlung höchstnöthigen Müntz-Conformität der Schlesischen und Pohlnischen Müntz-Sorten behülfflich zu seyn. III. 363. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, daß er dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll auf der Elbe verstatten möge. III. 506. 719. ersuchet das Königliche Ober-Amt, sich dieser Zoll Sache eyfrigst anzunehmen. III. 673. recommandiret dieselbe
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                     Ferdinando III. daß ihr dasjenige, was ihr, dem Pragischen Neben-Recess zuwider,
                     entzogen worden, möge restituirt werden. I. 492 Käysers Ferdinandi III.
                     Versicherung, daß diese Stadt nicht ferner solle graviret werden. I. 514. sqq.
                     schicket ihren Syndicum, Petrum von Muckendorff, an den König Leopoldum zu
                     Böhmen, nachmahligen Römischen Käyser, ab, denselben um Restitution der Stadt
                     zugehörigen Evangelischen Kirchen auf dem Lande zu bitten. I. 670 Bischoff
                     daselbst Frantz Ludwig, vid. Frantz. Fridericus, vid. Fridericus Ludwig.
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                     Ober-Amt in Schlesien, zu Wiedereinführung der wegen der Pohlnischen Handlung
                     höchstnöthigen Müntz-Conformität der Schlesischen und Pohlnischen Müntz-Sorten
                     behülfflich zu seyn. III. 363. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, daß er dem
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[0727] vor. III. 336. 346. ersuchen den Käyserlichen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, Marquardum, Bischoffen zu Eichstädt, um die Beförderung eines Reichs-Gutachtens an Käyserliche Majestät in ihren Angelegenheiten. III. 395 Königlicher Schwedischer General-Gouverneur über dieses Hertzogthum, Graf von Güldenstirn, vid. Güldenstirn. Bransebroische Pacta, zwischen denen beyden Nordischen Cronen, wegen der Zoll-Gerechtigkeit im Sunde aufgerichtet. I. 307. 688 Breßlau, bittet den Käyser Ferdinandum III. daß man ihre ausser der Stadt befindliche Kirchen nicht wider die Intention des Friedens-Schlusses zur Reformation ziehen möge. I. 473. dero Suchen secundiret Chur Sachsen auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. I. 479 vor diese Stadt intercediret Churfürst Johann Georg der erste zu Sachsen bey dem Käyser Ferdinando III. daß ihr dasjenige, was ihr, dem Pragischen Neben-Recess zuwider, entzogen worden, möge restituirt werden. I. 492 Käysers Ferdinandi III. Versicherung, daß diese Stadt nicht ferner solle graviret werden. I. 514. sqq. schicket ihren Syndicum, Petrum von Muckendorff, an den König Leopoldum zu Böhmen, nachmahligen Römischen Käyser, ab, denselben um Restitution der Stadt zugehörigen Evangelischen Kirchen auf dem Lande zu bitten. I. 670 Bischoff daselbst Frantz Ludwig, vid. Frantz. Fridericus, vid. Fridericus Ludwig. Magistrat daseibst remonstriret dem Käyser Leopoldo, wie nöthig es sey, die alte Fortification des Dohms zu repariren. III. 239. sqq. ersuchet das Königliche Ober-Amt in Schlesien, zu Wiedereinführung der wegen der Pohlnischen Handlung höchstnöthigen Müntz-Conformität der Schlesischen und Pohlnischen Müntz-Sorten behülfflich zu seyn. III. 363. sqq. bittet den Käyser Leopoldum, daß er dem König von Dänemarck keinen neuen Zoll auf der Elbe verstatten möge. III. 506. 719. ersuchet das Königliche Ober-Amt, sich dieser Zoll Sache eyfrigst anzunehmen. III. 673. recommandiret dieselbe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/727>, abgerufen am 29.06.2024.