burt, nicht ungnädiger, als andere
Sächsische Generals-Personen, tractiren möge. VI. 483 ermahnet, als Director des
Nieder-Sächsischen Cräysses, den Grafen Christian Detleff zu Rantzau, in den
Streitigkeiten mit dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff, die Reluition des
Amts Barmstädt betreffend, den Käyserlichen Ausspruch zu erwarten. VI. 585. sqq.
demselben dissuadiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz die Invasion derer
Sächsischen Chur- und Erb-Länder. VI. 611 ertheilet gedachtem Churfürsten zur
Antwort, er möge, vermöge des natürlichen und allgemeinen Völcker-Rechts, seinen
Feind allenthalben verfolgen. VI. 613 denselben bittet die Landschafft des
Churfürstenthums Sachsen, die gethane Anfoderung zu moderiren, und bey der
Beqvartierung die adelichen und geistlichen Häuser zu verschonen. VI. 629
verlanget von dem Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin
Satisfaction, wegen der von seinem Bedienten zu Hamburg, in des Schwedischen
Residenten Hause, an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth
begangenen Mordthat. VIII. 562Carl, Churfürst zu Trier, bey demselben intercediret das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen
Unterthanen des Amts Wörheim, daß selbige von dessen Bedienten in ihrem
alleinigen Exercitio Religionis nicht möchten turbiret werden. VII. 641. sqq.
gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre. VII.
430Carl, Churfürst zu Pfaltz, demselben notificiret der
Käyser Leopoldus, daß er Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Fürsten-Stand
erhoben. IV. 152 promittiret Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, den
Stillstand mit der Cron Franckreich befördern zu helffen. IV. 226 demselben
recommandiret der Käyser Leopoldus eine Erb-Sache seines Munitions-Commissarii.
IV. 302 beschweret sich bey dem Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, über die
Frantzösische Proceduren, wider seine am Ober--
burt, nicht ungnädiger, als andere
Sächsische Generals-Personen, tractiren möge. VI. 483 ermahnet, als Director des
Nieder-Sächsischen Cräysses, den Grafen Christian Detleff zu Rantzau, in den
Streitigkeiten mit dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff, die Reluition des
Amts Barmstädt betreffend, den Käyserlichen Ausspruch zu erwarten. VI. 585. sqq.
demselben dissuadiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz die Invasion derer
Sächsischen Chur- und Erb-Länder. VI. 611 ertheilet gedachtem Churfürsten zur
Antwort, er möge, vermöge des natürlichen und allgemeinen Völcker-Rechts, seinen
Feind allenthalben verfolgen. VI. 613 denselben bittet die Landschafft des
Churfürstenthums Sachsen, die gethane Anfoderung zu moderiren, und bey der
Beqvartierung die adelichen und geistlichen Häuser zu verschonen. VI. 629
verlanget von dem Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin
Satisfaction, wegen der von seinem Bedienten zu Hamburg, in des Schwedischen
Residenten Hause, an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth
begangenen Mordthat. VIII. 562Carl, Churfürst zu Trier, bey demselben intercediret das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen
Unterthanen des Amts Wörheim, daß selbige von dessen Bedienten in ihrem
alleinigen Exercitio Religionis nicht möchten turbiret werden. VII. 641. sqq.
gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre. VII.
430Carl, Churfürst zu Pfaltz, demselben notificiret der
Käyser Leopoldus, daß er Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Fürsten-Stand
erhoben. IV. 152 promittiret Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, den
Stillstand mit der Cron Franckreich befördern zu helffen. IV. 226 demselben
recommandiret der Käyser Leopoldus eine Erb-Sache seines Munitions-Commissarii.
IV. 302 beschweret sich bey dem Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, über die
Frantzösische Proceduren, wider seine am Ober--
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burt, nicht ungnädiger, als andere
Sächsische Generals-Personen, tractiren möge. VI. 483 ermahnet, als Director des
Nieder-Sächsischen Cräysses, den Grafen Christian Detleff zu Rantzau, in den
Streitigkeiten mit dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff, die Reluition des
Amts Barmstädt betreffend, den Käyserlichen Ausspruch zu erwarten. VI. 585. sqq.
demselben dissuadiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz die Invasion derer
Sächsischen Chur- und Erb-Länder. VI. 611 ertheilet gedachtem Churfürsten zur
Antwort, er möge, vermöge des natürlichen und allgemeinen Völcker-Rechts, seinen
Feind allenthalben verfolgen. VI. 613 denselben bittet die Landschafft des
Churfürstenthums Sachsen, die gethane Anfoderung zu moderiren, und bey der
Beqvartierung die adelichen und geistlichen Häuser zu verschonen. VI. 629
verlanget von dem Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin
Satisfaction, wegen der von seinem Bedienten zu Hamburg, in des Schwedischen
Residenten Hause, an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth
begangenen Mordthat. VIII. 562</l><l><hirendition="#in">C</hi>arl, Churfürst zu Trier, bey demselben intercediret das
Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen
Unterthanen des Amts Wörheim, daß selbige von dessen Bedienten in ihrem
alleinigen Exercitio Religionis nicht möchten turbiret werden. VII. 641. sqq.
gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre. VII.
430</l><l><hirendition="#in">C</hi>arl, Churfürst zu Pfaltz, demselben notificiret der
Käyser Leopoldus, daß er Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Fürsten-Stand
erhoben. IV. 152 promittiret Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, den
Stillstand mit der Cron Franckreich befördern zu helffen. IV. 226 demselben
recommandiret der Käyser Leopoldus eine Erb-Sache seines Munitions-Commissarii.
IV. 302 beschweret sich bey dem Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, über die
Frantzösische Proceduren, wider seine am Ober--
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[0742]
burt, nicht ungnädiger, als andere Sächsische Generals-Personen, tractiren möge. VI. 483 ermahnet, als Director des Nieder-Sächsischen Cräysses, den Grafen Christian Detleff zu Rantzau, in den Streitigkeiten mit dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff, die Reluition des Amts Barmstädt betreffend, den Käyserlichen Ausspruch zu erwarten. VI. 585. sqq. demselben dissuadiret Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz die Invasion derer Sächsischen Chur- und Erb-Länder. VI. 611 ertheilet gedachtem Churfürsten zur Antwort, er möge, vermöge des natürlichen und allgemeinen Völcker-Rechts, seinen Feind allenthalben verfolgen. VI. 613 denselben bittet die Landschafft des Churfürstenthums Sachsen, die gethane Anfoderung zu moderiren, und bey der Beqvartierung die adelichen und geistlichen Häuser zu verschonen. VI. 629 verlanget von dem Hertzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg-Schwerin Satisfaction, wegen der von seinem Bedienten zu Hamburg, in des Schwedischen Residenten Hause, an dem Braunschweig-Lüneburg-Zellischen Capitain Salmuth begangenen Mordthat. VIII. 562 Carl, Churfürst zu Trier, bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, vor die Evangelischen Unterthanen des Amts Wörheim, daß selbige von dessen Bedienten in ihrem alleinigen Exercitio Religionis nicht möchten turbiret werden. VII. 641. sqq. gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen zu Wolffenbüttel zum neuen Jahre. VII. 430 Carl, Churfürst zu Pfaltz, demselben notificiret der Käyser Leopoldus, daß er Graf Georg Friedrichen von Waldeck in den Fürsten-Stand erhoben. IV. 152 promittiret Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern, den Stillstand mit der Cron Franckreich befördern zu helffen. IV. 226 demselben recommandiret der Käyser Leopoldus eine Erb-Sache seines Munitions-Commissarii. IV. 302 beschweret sich bey dem Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, über die Frantzösische Proceduren, wider seine am Ober--
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/742>, abgerufen am 29.06.2024.
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