Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
nichts anders, als die Versicherung seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II. 661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben, sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen. II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842 beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq. ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn. II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf. II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu gebrauchen. II. 969
nichts anders, als die Versicherung seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II. 661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben, sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen. II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842 beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq. ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn. II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf. II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu gebrauchen. II. 969
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0772"/>
nichts anders, als die Versicherung
                     seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu
                     Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II.
                     661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen
                     eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben,
                     sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen.
                     II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum
                     er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842
                     beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern
                     Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel,
                     daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction
                     violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq.
                     ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner
                     gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn.
                     II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten,
                     ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem
                     Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen
                     General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron
                     Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte
                     Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die
                     Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst
                     Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf.
                     II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg
                     Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und
                     drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu
                     gebrauchen. II. 969
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0772] nichts anders, als die Versicherung seiner Lande, angesehen wären. II. 648 justificiret gegen den Bischoff zu Straßburg, Franciscum Egonem, sein Verfahren bey der Wahl eines Coadjutoris. II. 661. sqq. wird von Bürgemeister und Rath der Stadt Höxter ersuchet, einigen eigenmächtig aufgeworffenen Deputirten ihres Brau-Amts kein Gehör zu geben, sondern sie vielmehr, wegen erregten Auflauffs, der Gebühr nach zu bestraffen. II. 828. sqq. demselben berichtet Hertzog Rudolph August zu Wolffenbüttel, warum er die mit lauter Aufruhr erfüllte Stadt Höxter besetzen müssen. II. 842 beschweret sich bey Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln und andern Catholischen Chur- und Fürsten, über Hertzog Rudolph Augusten zu Wolffenbüttel, daß er, durch Besehung der Stadt Höxter, seine Territorial-Jurisdiction violiret, und bittet sich wider denselben ihre Assistenz aus. II. 845. sqq. ersuchet die übrigen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten, ihm in seiner gesuchten Satisfaction wider Hertzog Rudolph Augusten nicht hinderlich zu seyn. II. 857. sqq. offeriret sich gegen gemeldte Braunschweig-Lüneburgische Fürsten, ihnen vor ihr Theil die Belehnung über die Stücke, so ihr gesammtes Haus von dem Stifft Corvey zur Lehen träget, wiederfahren zu lassen. II. 858 wird von denen General-Staaten der vereinigten Niederlande ersuchet, bey dem von der Cron Franckreich wider sie declarirten Kriege, eine auf gewisse Conditiones gesetzte Neutralität zu observiren. II. 937 remonstriret denen General-Staaten die Unbillichkeit dieser vorgeschlagenen Conditionen. II. 939. sqq. fodert nebst Churfürst Maximilian Heinrichen zu Cölln, die Stadt Gröningen zur Ubergabe auf. II. 949 von demselben fodert Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg Satisfaction, wegen des im Clevischen von Frantzosen verursachten Schadens, und drohet demselben, in Unterbleibung dessen, Repressalien in seinen Landen zu gebrauchen. II. 969

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/772
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/772>, abgerufen am 29.06.2024.