von der mit
einigen Chur-und Fürsten vorhabenden Particulier-Association abzustehen. V. 387.
sqq. beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über ihres Churfürstens
gefährlichen Anschläge, und besonders dessen Anführers, Johann Friedrichs von
Karg, compilirtes ungegründetes Patent. V. 462. sqq. demselben contestiret der
Käyser Leopoldus sein Wohlgefallen über die dem Römischen Reich und dem
Vaterlande erwiesene Treue, und bittet damit zu continuiren. V. 480 demselben
sollen die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, wider die von
dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker assistiren. V. 482 wird von dem
Churfürsten vermahnet, daß es das ihm anvertraute Ertz-Stifft, durch
unverantwortliche Thätlichkeiten, nicht in den äussersten Ruin stürtzen möge. V.
484Cöllnische Lande, werden, nach geschlossenem
Wesiphälischen Frieden, von denen Lothringischen Trouppen noch harte
mitgenommen. I. 9Cölln, des heiligen Römischen Reichs Stadt, an selbige
schreibet der Käyser Leopoldus, wegen Verlegung der Reichs-Deputation von
Franckfurt nach Regenspurg. I. 840 entschuldiget sich gegen die
Reichs-Deputation zu Franckfurt, warum sie ihren Deputirten dahin zu schicken
noch anstehe. I. 869 derselbigen Differentien mit dem Churfürsten zu Cölln. II.
903. sqq. 907. sqq. das an dieselbe von Bischoff Ferdinanden zu Paderborn
abgelassene Schreiben macht ein grosses Aufsehen. III. 1. sqq. wird von denen
Cronen Franckreich und Engelland, und deren Alliirten, pro Loco Tractatuum
vorgeschlagen. III. 28. 74 derselben berichtet der Käyser Leopoldus, daß sie an
Hertzog Ernestum Augustum von Braunschweig, und Bischoffen zu Oßnabrück, 20000.
Thaler, zu Conservation seiner Miliz, zu des Reichs Diensten bezahlen solle.
III. 819 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo, über die Fürst-
von der mit
einigen Chur-und Fürsten vorhabenden Particulier-Association abzustehen. V. 387.
sqq. beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über ihres Churfürstens
gefährlichen Anschläge, und besonders dessen Anführers, Johann Friedrichs von
Karg, compilirtes ungegründetes Patent. V. 462. sqq. demselben contestiret der
Käyser Leopoldus sein Wohlgefallen über die dem Römischen Reich und dem
Vaterlande erwiesene Treue, und bittet damit zu continuiren. V. 480 demselben
sollen die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, wider die von
dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker assistiren. V. 482 wird von dem
Churfürsten vermahnet, daß es das ihm anvertraute Ertz-Stifft, durch
unverantwortliche Thätlichkeiten, nicht in den äussersten Ruin stürtzen möge. V.
484Cöllnische Lande, werden, nach geschlossenem
Wesiphälischen Frieden, von denen Lothringischen Trouppen noch harte
mitgenommen. I. 9Cölln, des heiligen Römischen Reichs Stadt, an selbige
schreibet der Käyser Leopoldus, wegen Verlegung der Reichs-Deputation von
Franckfurt nach Regenspurg. I. 840 entschuldiget sich gegen die
Reichs-Deputation zu Franckfurt, warum sie ihren Deputirten dahin zu schicken
noch anstehe. I. 869 derselbigen Differentien mit dem Churfürsten zu Cölln. II.
903. sqq. 907. sqq. das an dieselbe von Bischoff Ferdinanden zu Paderborn
abgelassene Schreiben macht ein grosses Aufsehen. III. 1. sqq. wird von denen
Cronen Franckreich und Engelland, und deren Alliirten, pro Loco Tractatuum
vorgeschlagen. III. 28. 74 derselben berichtet der Käyser Leopoldus, daß sie an
Hertzog Ernestum Augustum von Braunschweig, und Bischoffen zu Oßnabrück, 20000.
Thaler, zu Conservation seiner Miliz, zu des Reichs Diensten bezahlen solle.
III. 819 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo, über die Fürst-
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0777"/>
von der mit
einigen Chur-und Fürsten vorhabenden Particulier-Association abzustehen. V. 387.
sqq. beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über ihres Churfürstens
gefährlichen Anschläge, und besonders dessen Anführers, Johann Friedrichs von
Karg, compilirtes ungegründetes Patent. V. 462. sqq. demselben contestiret der
Käyser Leopoldus sein Wohlgefallen über die dem Römischen Reich und dem
Vaterlande erwiesene Treue, und bittet damit zu continuiren. V. 480 demselben
sollen die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, wider die von
dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker assistiren. V. 482 wird von dem
Churfürsten vermahnet, daß es das ihm anvertraute Ertz-Stifft, durch
unverantwortliche Thätlichkeiten, nicht in den äussersten Ruin stürtzen möge. V.
484</l><l><hirendition="#in">C</hi>öllnische Lande, werden, nach geschlossenem
Wesiphälischen Frieden, von denen Lothringischen Trouppen noch harte
mitgenommen. I. 9</l><l><hirendition="#in">C</hi>ölln, des heiligen Römischen Reichs Stadt, an selbige
schreibet der Käyser Leopoldus, wegen Verlegung der Reichs-Deputation von
Franckfurt nach Regenspurg. I. 840 entschuldiget sich gegen die
Reichs-Deputation zu Franckfurt, warum sie ihren Deputirten dahin zu schicken
noch anstehe. I. 869 derselbigen Differentien mit dem Churfürsten zu Cölln. II.
903. sqq. 907. sqq. das an dieselbe von Bischoff Ferdinanden zu Paderborn
abgelassene Schreiben macht ein grosses Aufsehen. III. 1. sqq. wird von denen
Cronen Franckreich und Engelland, und deren Alliirten, pro Loco Tractatuum
vorgeschlagen. III. 28. 74 derselben berichtet der Käyser Leopoldus, daß sie an
Hertzog Ernestum Augustum von Braunschweig, und Bischoffen zu Oßnabrück, 20000.
Thaler, zu Conservation seiner Miliz, zu des Reichs Diensten bezahlen solle.
III. 819 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo, über die Fürst-
</l></div></body></text></TEI>
[0777]
von der mit einigen Chur-und Fürsten vorhabenden Particulier-Association abzustehen. V. 387. sqq. beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über ihres Churfürstens gefährlichen Anschläge, und besonders dessen Anführers, Johann Friedrichs von Karg, compilirtes ungegründetes Patent. V. 462. sqq. demselben contestiret der Käyser Leopoldus sein Wohlgefallen über die dem Römischen Reich und dem Vaterlande erwiesene Treue, und bittet damit zu continuiren. V. 480 demselben sollen die ausschreibenden Fürsten des Westphälischen Cräysses, wider die von dem Churfürsten eingenommene fremde Völcker assistiren. V. 482 wird von dem Churfürsten vermahnet, daß es das ihm anvertraute Ertz-Stifft, durch unverantwortliche Thätlichkeiten, nicht in den äussersten Ruin stürtzen möge. V. 484 Cöllnische Lande, werden, nach geschlossenem Wesiphälischen Frieden, von denen Lothringischen Trouppen noch harte mitgenommen. I. 9 Cölln, des heiligen Römischen Reichs Stadt, an selbige schreibet der Käyser Leopoldus, wegen Verlegung der Reichs-Deputation von Franckfurt nach Regenspurg. I. 840 entschuldiget sich gegen die Reichs-Deputation zu Franckfurt, warum sie ihren Deputirten dahin zu schicken noch anstehe. I. 869 derselbigen Differentien mit dem Churfürsten zu Cölln. II. 903. sqq. 907. sqq. das an dieselbe von Bischoff Ferdinanden zu Paderborn abgelassene Schreiben macht ein grosses Aufsehen. III. 1. sqq. wird von denen Cronen Franckreich und Engelland, und deren Alliirten, pro Loco Tractatuum vorgeschlagen. III. 28. 74 derselben berichtet der Käyser Leopoldus, daß sie an Hertzog Ernestum Augustum von Braunschweig, und Bischoffen zu Oßnabrück, 20000. Thaler, zu Conservation seiner Miliz, zu des Reichs Diensten bezahlen solle. III. 819 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo, über die Fürst-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/777>, abgerufen am 29.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.