mada
aus denen Reichs-Cräyssen förderlichst abgeführet werden möchte. III. 904
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen deswegen mit einer
Vorschrifft bey dem Käyser an die Hand zu gehen. III. 908 bittet den Käyser
Leopoldum wehmüthigst, den Fränckischen Cräyß, bey innstehender Frantzösischer
Kriegs-Gefahr, nicht ohne Hülffe und Rettung zu lassen. IV. 656 demselben
recommandiret der Käyserliche General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm von
Baden, die Interims-Versorgung der Festung Philippsburg, und den
General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa zum Vice-Commendanten in selbiger.
IV. 1148 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß wegen der Besatzung
Philippsburg und anderer dem Reich restituirten Festungen ein zuverläßiger
Schluß von Reichs wegen möchte gemacht werden. IV. 1149. V. 32 wird von dem
Käyserl. General-Lieutenant ersuchet, die Fränckischen Trouppen zur Verfertigung
der Defensions-Linien marchiren zu lassen, und vor dero Verpflegung zu sorgen.
V. 401 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Grafen von Castell, wegen
der zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft, des Dorffs
Urspringen halber, entstandenen Streitigkeiten. V. 419 bey demselben lässet
Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, durch seinen Abgesandten, Herr Caspar
Marqvard Zündten, das Cräyß-Associations-Werck urgiren. V. 505 wird von dem
Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet um Communication dessen, was zu
gemeiner Associations-mäßiger Defension geschlossen worden. V. 562 notificiret
dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm, daß der Käyser Leopoldus die
Cräyß-Association approbiret, und des Oesterreichischen Cräysses wegen 16000.
Mann stellen wolle. V. 581 demselben verspricht der Käyser Leopoldus alle
mögliche Hülffe wider Chur Bäyern. V. 766
mada
aus denen Reichs-Cräyssen förderlichst abgeführet werden möchte. III. 904
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen deswegen mit einer
Vorschrifft bey dem Käyser an die Hand zu gehen. III. 908 bittet den Käyser
Leopoldum wehmüthigst, den Fränckischen Cräyß, bey innstehender Frantzösischer
Kriegs-Gefahr, nicht ohne Hülffe und Rettung zu lassen. IV. 656 demselben
recommandiret der Käyserliche General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm von
Baden, die Interims-Versorgung der Festung Philippsburg, und den
General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa zum Vice-Commendanten in selbiger.
IV. 1148 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß wegen der Besatzung
Philippsburg und anderer dem Reich restituirten Festungen ein zuverläßiger
Schluß von Reichs wegen möchte gemacht werden. IV. 1149. V. 32 wird von dem
Käyserl. General-Lieutenant ersuchet, die Fränckischen Trouppen zur Verfertigung
der Defensions-Linien marchiren zu lassen, und vor dero Verpflegung zu sorgen.
V. 401 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Grafen von Castell, wegen
der zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft, des Dorffs
Urspringen halber, entstandenen Streitigkeiten. V. 419 bey demselben lässet
Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, durch seinen Abgesandten, Herr Caspar
Marqvard Zündten, das Cräyß-Associations-Werck urgiren. V. 505 wird von dem
Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet um Communication dessen, was zu
gemeiner Associations-mäßiger Defension geschlossen worden. V. 562 notificiret
dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm, daß der Käyser Leopoldus die
Cräyß-Association approbiret, und des Oesterreichischen Cräysses wegen 16000.
Mann stellen wolle. V. 581 demselben verspricht der Käyser Leopoldus alle
mögliche Hülffe wider Chur Bäyern. V. 766
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0794"/>
mada
aus denen Reichs-Cräyssen förderlichst abgeführet werden möchte. III. 904
ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen deswegen mit einer
Vorschrifft bey dem Käyser an die Hand zu gehen. III. 908 bittet den Käyser
Leopoldum wehmüthigst, den Fränckischen Cräyß, bey innstehender Frantzösischer
Kriegs-Gefahr, nicht ohne Hülffe und Rettung zu lassen. IV. 656 demselben
recommandiret der Käyserliche General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm von
Baden, die Interims-Versorgung der Festung Philippsburg, und den
General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa zum Vice-Commendanten in selbiger.
IV. 1148 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß wegen der Besatzung
Philippsburg und anderer dem Reich restituirten Festungen ein zuverläßiger
Schluß von Reichs wegen möchte gemacht werden. IV. 1149. V. 32 wird von dem
Käyserl. General-Lieutenant ersuchet, die Fränckischen Trouppen zur Verfertigung
der Defensions-Linien marchiren zu lassen, und vor dero Verpflegung zu sorgen.
V. 401 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Grafen von Castell, wegen
der zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft, des Dorffs
Urspringen halber, entstandenen Streitigkeiten. V. 419 bey demselben lässet
Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, durch seinen Abgesandten, Herr Caspar
Marqvard Zündten, das Cräyß-Associations-Werck urgiren. V. 505 wird von dem
Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet um Communication dessen, was zu
gemeiner Associations-mäßiger Defension geschlossen worden. V. 562 notificiret
dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm, daß der Käyser Leopoldus die
Cräyß-Association approbiret, und des Oesterreichischen Cräysses wegen 16000.
Mann stellen wolle. V. 581 demselben verspricht der Käyser Leopoldus alle
mögliche Hülffe wider Chur Bäyern. V. 766
</l></div></body></text></TEI>
[0794]
mada aus denen Reichs-Cräyssen förderlichst abgeführet werden möchte. III. 904 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, ihnen deswegen mit einer Vorschrifft bey dem Käyser an die Hand zu gehen. III. 908 bittet den Käyser Leopoldum wehmüthigst, den Fränckischen Cräyß, bey innstehender Frantzösischer Kriegs-Gefahr, nicht ohne Hülffe und Rettung zu lassen. IV. 656 demselben recommandiret der Käyserliche General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm von Baden, die Interims-Versorgung der Festung Philippsburg, und den General-Feld-Marschall-Lieutenant von Erfa zum Vice-Commendanten in selbiger. IV. 1148 bittet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß wegen der Besatzung Philippsburg und anderer dem Reich restituirten Festungen ein zuverläßiger Schluß von Reichs wegen möchte gemacht werden. IV. 1149. V. 32 wird von dem Käyserl. General-Lieutenant ersuchet, die Fränckischen Trouppen zur Verfertigung der Defensions-Linien marchiren zu lassen, und vor dero Verpflegung zu sorgen. V. 401 intercediret bey dem Käyser Leopoldo vor die Grafen von Castell, wegen der zwischen ihnen und der Fränckischen Reichs-Ritterschafft, des Dorffs Urspringen halber, entstandenen Streitigkeiten. V. 419 bey demselben lässet Churfürst Maximilian Emanuel in Bäyern, durch seinen Abgesandten, Herr Caspar Marqvard Zündten, das Cräyß-Associations-Werck urgiren. V. 505 wird von dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm ersuchet um Communication dessen, was zu gemeiner Associations-mäßiger Defension geschlossen worden. V. 562 notificiret dem Schwäbischen Cräyß-Convent zu Ulm, daß der Käyser Leopoldus die Cräyß-Association approbiret, und des Oesterreichischen Cräysses wegen 16000. Mann stellen wolle. V. 581 demselben verspricht der Käyser Leopoldus alle mögliche Hülffe wider Chur Bäyern. V. 766
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/794>, abgerufen am 29.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.