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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ersuchet die Reichs-Versammlung, so viel zu effectuiren, daß der Schwäbische Cräyß, wegen selbst unterhaltener schweren Cräyß-Defension, mit allzuschwerer Winter-Qvartier-Last verschonet werden möge. IV. 835 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die geringhaltigen gantze und halbe Tyrolischen Thaler. IV. 986 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich zu bemühen, daß der König in Franckreich die Stadt Straßburg dem Reich in Statu quo restituiren müsse. IV. 1027 wird von denen Abgeordneten der Stadt Heilbronn ersuchet, es dahin zu bringen, daß die Bürger zu Heilbronn von ihrem unbillichen Begehren, die Raths-Personen wider das Herkommen mit Einqvartierung zu belegen, abgehalten werden mögen. IV. 1032 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die Beförderung des Puncti Securitatis publicae, und die nöthige Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1131 vermeldet der Reichs-Versammlung, daß der Schwäbische Cräyß, bey aussenbleibender zulänglicher Versorgung des Forts Kehl, seine Trouppen aus selbigem ziehen werde. V. 336 wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern vermahnet, sich das von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirte Defensions-Werck recommandirt sey zu lassen. V. 396 recommandiret dem Käyser Leopoldo das Cräyß-Associations- und Reichs-Defensions-Werck, ingleichen die Befreyung von denen Drangsalen des Land-Gerichts und der Land-Vogtey in Schwaben. V. 499 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Nürnberg, um Communication desjenigen, was zu gemeiner Associationsmäßigen Defension geschlossen worden. V. 562 intercediret bey dem Käyser Josepho vor das Fürstliche Haus Lichtenstein, daß selbiges in das Reichs-Fürstliche Collegium auf dem Reichs-Tag möge recipirt und introduciret werden. VI. 774 ersuchet die Gesandten auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, ihre hohe Principalen dahin zu disponiren, daß sie
ersuchet die Reichs-Versammlung, so viel zu effectuiren, daß der Schwäbische Cräyß, wegen selbst unterhaltener schweren Cräyß-Defension, mit allzuschwerer Winter-Qvartier-Last verschonet werden möge. IV. 835 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die geringhaltigen gantze und halbe Tyrolischen Thaler. IV. 986 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich zu bemühen, daß der König in Franckreich die Stadt Straßburg dem Reich in Statu quo restituiren müsse. IV. 1027 wird von denen Abgeordneten der Stadt Heilbronn ersuchet, es dahin zu bringen, daß die Bürger zu Heilbronn von ihrem unbillichen Begehren, die Raths-Personen wider das Herkommen mit Einqvartierung zu belegen, abgehalten werden mögen. IV. 1032 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die Beförderung des Puncti Securitatis publicae, und die nöthige Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1131 vermeldet der Reichs-Versammlung, daß der Schwäbische Cräyß, bey aussenbleibender zulänglicher Versorgung des Forts Kehl, seine Trouppen aus selbigem ziehen werde. V. 336 wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern vermahnet, sich das von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirte Defensions-Werck recommandirt sey zu lassen. V. 396 recommandiret dem Käyser Leopoldo das Cräyß-Associations- und Reichs-Defensions-Werck, ingleichen die Befreyung von denen Drangsalen des Land-Gerichts und der Land-Vogtey in Schwaben. V. 499 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Nürnberg, um Communication desjenigen, was zu gemeiner Associationsmäßigen Defension geschlossen worden. V. 562 intercediret bey dem Käyser Josepho vor das Fürstliche Haus Lichtenstein, daß selbiges in das Reichs-Fürstliche Collegium auf dem Reichs-Tag möge recipirt und introduciret werden. VI. 774 ersuchet die Gesandten auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, ihre hohe Principalen dahin zu disponiren, daß sie
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                     die Stadt Straßburg dem Reich in Statu quo restituiren müsse. IV. 1027 wird von
                     denen Abgeordneten der Stadt Heilbronn ersuchet, es dahin zu bringen, daß die
                     Bürger zu Heilbronn von ihrem unbillichen Begehren, die Raths-Personen wider das
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                     und Kehl. IV. 1131 vermeldet der Reichs-Versammlung, daß der Schwäbische Cräyß,
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                     selbigem ziehen werde. V. 336 wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern
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                     desjenigen, was zu gemeiner Associationsmäßigen Defension geschlossen worden. V.
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[0803] ersuchet die Reichs-Versammlung, so viel zu effectuiren, daß der Schwäbische Cräyß, wegen selbst unterhaltener schweren Cräyß-Defension, mit allzuschwerer Winter-Qvartier-Last verschonet werden möge. IV. 835 beschweret sich bey dem Käyser Leopoldo über die geringhaltigen gantze und halbe Tyrolischen Thaler. IV. 986 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich zu bemühen, daß der König in Franckreich die Stadt Straßburg dem Reich in Statu quo restituiren müsse. IV. 1027 wird von denen Abgeordneten der Stadt Heilbronn ersuchet, es dahin zu bringen, daß die Bürger zu Heilbronn von ihrem unbillichen Begehren, die Raths-Personen wider das Herkommen mit Einqvartierung zu belegen, abgehalten werden mögen. IV. 1032 recommandiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg die Beförderung des Puncti Securitatis publicae, und die nöthige Versorgung derer Festungen Philippsburg und Kehl. IV. 1131 vermeldet der Reichs-Versammlung, daß der Schwäbische Cräyß, bey aussenbleibender zulänglicher Versorgung des Forts Kehl, seine Trouppen aus selbigem ziehen werde. V. 336 wird von Churfürst Maximilian Emanueln in Bäyern vermahnet, sich das von unterschiedenen Reichs-Cräyssen tractirte Defensions-Werck recommandirt sey zu lassen. V. 396 recommandiret dem Käyser Leopoldo das Cräyß-Associations- und Reichs-Defensions-Werck, ingleichen die Befreyung von denen Drangsalen des Land-Gerichts und der Land-Vogtey in Schwaben. V. 499 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Nürnberg, um Communication desjenigen, was zu gemeiner Associationsmäßigen Defension geschlossen worden. V. 562 intercediret bey dem Käyser Josepho vor das Fürstliche Haus Lichtenstein, daß selbiges in das Reichs-Fürstliche Collegium auf dem Reichs-Tag möge recipirt und introduciret werden. VI. 774 ersuchet die Gesandten auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, ihre hohe Principalen dahin zu disponiren, daß sie

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/803>, abgerufen am 29.06.2024.