Ernst Boguslaff, Hertzog zu Croy, suchet den Magistrat zu
Dantzig zu persuadiren, daß er sich König Carl Gustaven in Schweden submittiren
möge. I. 603Ernst Casimir, Stadthalter in West-Frießland. VI. 787Ernst Leopold, Printz zu Hessen-Rheinfelß, verlanget von
dem Käyser Leopoldo Versicherung, daß er wegen der dem Landgrasen von
Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dadurch dem
libero Exercitio Religionis Catholicae nichts zum Nachtheil verhangen werden
solle. V. 798Ernst Ludwig, Hertzog zu Sachsen-Meinungen, bedancket
sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm conferirte
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenants-Stelle. VI. 410 notificiret der freyen
Reichs-Ritterschafft in Francken die Geburt eines Printzen, und daß er ihnen die
Gevatterschafft mit aufgetragen. VI. 747 demselben dancket besagte Ritterschafft
vor die ihr angetragene Gevatterschafft, und condoliret ihm wegen des
allzufrühzeitigen Absierbens seines jungen Printzen. VI. 748 ersuchet die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die valante
Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle ihm möge conferiret werden. VII. 35. 632
bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm
aufgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VII. 806Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen-Darmstadt, berichtet
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Regierung seiner Lande
angetreten. VI. 626 notificiret dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttet
die Geburt einer Princeßin. IV. 1168 berichtet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell,
daß er die seinen Theologis auf der Universität Giessen imputirte irrige Lehren
untersuchen lassen, und selbige unschuldig befunden habe. IV. 1018. sqq.
demselben berichtet Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß sein Consistorium die
Declaration derer Gießischen Theologorum untersuchet, und in derselben alles
denen Libris Symbolicis conform befunden habe. IV. 1021. sqq.
Ernst Boguslaff, Hertzog zu Croy, suchet den Magistrat zu
Dantzig zu persuadiren, daß er sich König Carl Gustaven in Schweden submittiren
möge. I. 603Ernst Casimir, Stadthalter in West-Frießland. VI. 787Ernst Leopold, Printz zu Hessen-Rheinfelß, verlanget von
dem Käyser Leopoldo Versicherung, daß er wegen der dem Landgrasen von
Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dadurch dem
libero Exercitio Religionis Catholicae nichts zum Nachtheil verhangen werden
solle. V. 798Ernst Ludwig, Hertzog zu Sachsen-Meinungen, bedancket
sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm conferirte
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenants-Stelle. VI. 410 notificiret der freyen
Reichs-Ritterschafft in Francken die Geburt eines Printzen, und daß er ihnen die
Gevatterschafft mit aufgetragen. VI. 747 demselben dancket besagte Ritterschafft
vor die ihr angetragene Gevatterschafft, und condoliret ihm wegen des
allzufrühzeitigen Absierbens seines jungen Printzen. VI. 748 ersuchet die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die valante
Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle ihm möge conferiret werden. VII. 35. 632
bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm
aufgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VII. 806Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen-Darmstadt, berichtet
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Regierung seiner Lande
angetreten. VI. 626 notificiret dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttet
die Geburt einer Princeßin. IV. 1168 berichtet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell,
daß er die seinen Theologis auf der Universität Giessen imputirte irrige Lehren
untersuchen lassen, und selbige unschuldig befunden habe. IV. 1018. sqq.
demselben berichtet Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß sein Consistorium die
Declaration derer Gießischen Theologorum untersuchet, und in derselben alles
denen Libris Symbolicis conform befunden habe. IV. 1021. sqq.
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Dantzig zu persuadiren, daß er sich König Carl Gustaven in Schweden submittiren
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dem Käyser Leopoldo Versicherung, daß er wegen der dem Landgrasen von
Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dadurch dem
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sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm conferirte
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenants-Stelle. VI. 410 notificiret der freyen
Reichs-Ritterschafft in Francken die Geburt eines Printzen, und daß er ihnen die
Gevatterschafft mit aufgetragen. VI. 747 demselben dancket besagte Ritterschafft
vor die ihr angetragene Gevatterschafft, und condoliret ihm wegen des
allzufrühzeitigen Absierbens seines jungen Printzen. VI. 748 ersuchet die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die valante
Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle ihm möge conferiret werden. VII. 35. 632
bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm
aufgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VII. 806</l><l><hirendition="#in">E</hi>rnst Ludwig, Landgraf zu Hessen-Darmstadt, berichtet
Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Regierung seiner Lande
angetreten. VI. 626 notificiret dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttet
die Geburt einer Princeßin. IV. 1168 berichtet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell,
daß er die seinen Theologis auf der Universität Giessen imputirte irrige Lehren
untersuchen lassen, und selbige unschuldig befunden habe. IV. 1018. sqq.
demselben berichtet Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß sein Consistorium die
Declaration derer Gießischen Theologorum untersuchet, und in derselben alles
denen Libris Symbolicis conform befunden habe. IV. 1021. sqq.
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[0836]
Ernst Boguslaff, Hertzog zu Croy, suchet den Magistrat zu Dantzig zu persuadiren, daß er sich König Carl Gustaven in Schweden submittiren möge. I. 603 Ernst Casimir, Stadthalter in West-Frießland. VI. 787 Ernst Leopold, Printz zu Hessen-Rheinfelß, verlanget von dem Käyser Leopoldo Versicherung, daß er wegen der dem Landgrasen von Hessen-Cassel eingeräumten Festung Rheinfelß schadloß gehalten, und dadurch dem libero Exercitio Religionis Catholicae nichts zum Nachtheil verhangen werden solle. V. 798 Ernst Ludwig, Hertzog zu Sachsen-Meinungen, bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm conferirte Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenants-Stelle. VI. 410 notificiret der freyen Reichs-Ritterschafft in Francken die Geburt eines Printzen, und daß er ihnen die Gevatterschafft mit aufgetragen. VI. 747 demselben dancket besagte Ritterschafft vor die ihr angetragene Gevatterschafft, und condoliret ihm wegen des allzufrühzeitigen Absierbens seines jungen Printzen. VI. 748 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die valante Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Stelle ihm möge conferiret werden. VII. 35. 632 bedancket sich bey der Reichs-Versammlung zu Regenspurg, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Zeugmeister-Charge. VII. 806 Ernst Ludwig, Landgraf zu Hessen-Darmstadt, berichtet Hertzog Wilhelm Ernsten zu Sachsen-Weimar, daß er die Regierung seiner Lande angetreten. VI. 626 notificiret dem Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttet die Geburt einer Princeßin. IV. 1168 berichtet Hertzog Georg Wilhelmen zu Zell, daß er die seinen Theologis auf der Universität Giessen imputirte irrige Lehren untersuchen lassen, und selbige unschuldig befunden habe. IV. 1018. sqq. demselben berichtet Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß sein Consistorium die Declaration derer Gießischen Theologorum untersuchet, und in derselben alles denen Libris Symbolicis conform befunden habe. IV. 1021. sqq.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/836>, abgerufen am 29.06.2024.
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