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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Reichs-Armee, und Anschaffung der Geld-Mittel zur Operations-Casse, Sorge zu tragen. VI. 1129 des Würtenbergischen Administratoris, Hertzog Friedrich Carls, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß selbige vor seinen Herrn Vater, Hertzog Georgen zu Würtenberg-Mümpelgard, ein Recommendations-Schreiben an den König in Franckreich, einiger streitigen Herrschafften halber, möge abgehen lassen. III. 940 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die gefürstete Grafschafft Mömpelgard wider die Cron Franckreich zu schützen. III. 1038 der verwittibten Hertzogin und Regentin zu Würtenberg, an den Käyser Leopldum, daß er das Fürstliche Haus Würtenberg bey dem Reichs-Panner-Amt mainteniren möge. IV. 927 Hertzog Eberhard Ludwigs zu Würtenberg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die von ihm gesuchte Indemnisation, wegen des in dermahligen Reichs-Kriegs erlittenen Schadens möge befördern helffen. V. 1134 Hertzog Georgs zu Würtenberg-Mömpelgard, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß selbige vor ihn bey dem König in Franckreich intercediren möge. III 923 Hertzog Christian Albrechts zu Hollstein-Gottorff, an den König Christianum V. in Dänemarck, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken, und in der ruhigen Possess derselben ungestöret lassen möge. IV. 99 Hertzog Friedrich des vierdten zu Hollstein-Gottorff, an den König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, daß er ihm die Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider die Cron Dänemarck praestiren möge. IV. 1141 ejusd. an den Käyser Leopoldum, gleiches Innhalts. V. 144 Hertzog Johann Adolphs zu Hollstein-Plöen, General-Majors bey der Reichs-Armee, die Erlassung seiner Charge betreffend. II. 511 der Hertzogin Christinae Margarethae zu Mecklenburg--
Reichs-Armée, und Anschaffung der Geld-Mittel zur Operations-Casse, Sorge zu tragen. VI. 1129 des Würtenbergischen Administratoris, Hertzog Friedrich Carls, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß selbige vor seinen Herrn Vater, Hertzog Georgen zu Würtenberg-Mümpelgard, ein Recommendations-Schreiben an den König in Franckreich, einiger streitigen Herrschafften halber, möge abgehen lassen. III. 940 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die gefürstete Grafschafft Mömpelgard wider die Cron Franckreich zu schützen. III. 1038 der verwittibten Hertzogin und Regentin zu Würtenberg, an den Käyser Leopldum, daß er das Fürstliche Haus Würtenberg bey dem Reichs-Panner-Amt mainteniren möge. IV. 927 Hertzog Eberhard Ludwigs zu Würtenberg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die von ihm gesuchte Indemnisation, wegen des in dermahligen Reichs-Kriegs erlittenen Schadens möge befördern helffen. V. 1134 Hertzog Georgs zu Würtenberg-Mömpelgard, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß selbige vor ihn bey dem König in Franckreich intercediren möge. III 923 Hertzog Christian Albrechts zu Hollstein-Gottorff, an den König Christianum V. in Dänemarck, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken, und in der ruhigen Possess derselben ungestöret lassen möge. IV. 99 Hertzog Friedrich des vierdten zu Hollstein-Gottorff, an den König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, daß er ihm die Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider die Cron Dänemarck praestiren möge. IV. 1141 ejusd. an den Käyser Leopoldum, gleiches Innhalts. V. 144 Hertzog Johann Adolphs zu Hollstein-Plöen, General-Majors bey der Reichs-Armée, die Erlassung seiner Charge betreffend. II. 511 der Hertzogin Christinae Margarethae zu Mecklenburg--
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                     Würtenbergischen Administratoris, Hertzog Friedrich Carls, an die
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                     Georgen zu Würtenberg-Mümpelgard, ein Recommendations-Schreiben an den König in
                     Franckreich, einiger streitigen Herrschafften halber, möge abgehen lassen. III.
                     940 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die gefürstete Grafschafft Mömpelgard
                     wider die Cron Franckreich zu schützen. III. 1038 der verwittibten Hertzogin und
                     Regentin zu Würtenberg, an den Käyser Leopldum, daß er das Fürstliche Haus
                     Würtenberg bey dem Reichs-Panner-Amt mainteniren möge. IV. 927 Hertzog Eberhard
                     Ludwigs zu Würtenberg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die von
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                     Schadens möge befördern helffen. V. 1134 Hertzog Georgs zu
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                     ihn bey dem König in Franckreich intercediren möge. III 923 Hertzog Christian
                     Albrechts zu Hollstein-Gottorff, an den König Christianum V. in Dänemarck, daß
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                     Johann Adolphs zu Hollstein-Plöen, General-Majors bey der Reichs-Armée, die
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[0843] Reichs-Armée, und Anschaffung der Geld-Mittel zur Operations-Casse, Sorge zu tragen. VI. 1129 des Würtenbergischen Administratoris, Hertzog Friedrich Carls, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß selbige vor seinen Herrn Vater, Hertzog Georgen zu Würtenberg-Mümpelgard, ein Recommendations-Schreiben an den König in Franckreich, einiger streitigen Herrschafften halber, möge abgehen lassen. III. 940 ejusd. an die Reichs-Versammlung, die gefürstete Grafschafft Mömpelgard wider die Cron Franckreich zu schützen. III. 1038 der verwittibten Hertzogin und Regentin zu Würtenberg, an den Käyser Leopldum, daß er das Fürstliche Haus Würtenberg bey dem Reichs-Panner-Amt mainteniren möge. IV. 927 Hertzog Eberhard Ludwigs zu Würtenberg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß sie die von ihm gesuchte Indemnisation, wegen des in dermahligen Reichs-Kriegs erlittenen Schadens möge befördern helffen. V. 1134 Hertzog Georgs zu Würtenberg-Mömpelgard, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß selbige vor ihn bey dem König in Franckreich intercediren möge. III 923 Hertzog Christian Albrechts zu Hollstein-Gottorff, an den König Christianum V. in Dänemarck, daß er ihn in seinen Fürstenthümern und Landen, dem Fontaineblauischen Frieden zu Folge, nicht kräncken, und in der ruhigen Possess derselben ungestöret lassen möge. IV. 99 Hertzog Friedrich des vierdten zu Hollstein-Gottorff, an den König Fridericum Augustum in Pohlen und Churfürsten zu Sachsen, daß er ihm die Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider die Cron Dänemarck praestiren möge. IV. 1141 ejusd. an den Käyser Leopoldum, gleiches Innhalts. V. 144 Hertzog Johann Adolphs zu Hollstein-Plöen, General-Majors bey der Reichs-Armée, die Erlassung seiner Charge betreffend. II. 511 der Hertzogin Christinae Margarethae zu Mecklenburg--

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/843>, abgerufen am 29.06.2024.