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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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gedachter Gesandten, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er in dem Churfürstlichen Collegio, als Director, das Hertzogliche Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, nach Vermögen hintertreiben möge. V. 73 des Reichs-Städtischen Collegii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Franckreich, Spanien, und Italien aufzuheben. V. 748. 751 des gedachten Collegii, an die abwesenden Reichs-Städte, daß sie ihr so sehr geschwächtes Collegium durch Abordnung ein und andern qualificirten Subjecti wieder ergäntzen möchten. IV. 892 der Reichs-Gesandtschafft zu Münster, an den Königlichen Schwedischen Generalissimum, Pfaltzgraf Carl Gustaven, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 206 ejusd. an die verwittibte Landgräfin zu Hessen-Cassel, Amaliam Elisabeth, ihre Völcker abzudancken, und die Kriegs-Pressuren einzustellen. I. 62 ejusd. an den Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, und insonderheit denen Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möge. I. 163 ejusd. an die zu Nürnberg versammleten Gesandtschafften, die Vollziehung des Westphälischen Friedens befördern zu helffen. I. 197 der Evangelischen Gesandten zu Münster, an Churfürst Maximilian in Bäyern, seinem Commendanten in Augspurg Befehl zu ertheilen, daß er denen Herren Executoribus Pacis daselbst alle hülffliche Hand leisten solle. I. 85 der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, dem Teutschen Orden die abgenommene Commenthurey Gömert zu restituiren. I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an König Friedrich
gedachter Gesandten, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er in dem Churfürstlichen Collegio, als Director, das Hertzogliche Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, nach Vermögen hintertreiben möge. V. 73 des Reichs-Städtischen Collegii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Franckreich, Spanien, und Italien aufzuheben. V. 748. 751 des gedachten Collegii, an die abwesenden Reichs-Städte, daß sie ihr so sehr geschwächtes Collegium durch Abordnung ein und andern qualificirten Subjecti wieder ergäntzen möchten. IV. 892 der Reichs-Gesandtschafft zu Münster, an den Königlichen Schwedischen Generalissimum, Pfaltzgraf Carl Gustaven, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 206 ejusd. an die verwittibte Landgräfin zu Hessen-Cassel, Amaliam Elisabeth, ihre Völcker abzudancken, und die Kriegs-Pressuren einzustellen. I. 62 ejusd. an den Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, und insonderheit denen Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möge. I. 163 ejusd. an die zu Nürnberg versammleten Gesandtschafften, die Vollziehung des Westphälischen Friedens befördern zu helffen. I. 197 der Evangelischen Gesandten zu Münster, an Churfürst Maximilian in Bäyern, seinem Commendanten in Augspurg Befehl zu ertheilen, daß er denen Herren Executoribus Pacis daselbst alle hülffliche Hand leisten solle. I. 85 der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, dem Teutschen Orden die abgenommene Commenthurey Gömert zu restituiren. I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an König Friedrich
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                     Mäyntz, daß er in dem Churfürstlichen Collegio, als Director, das Hertzogliche
                     Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, nach Vermögen hintertreiben
                     möge. V. 73 des Reichs-Städtischen Collegii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an
                     den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Franckreich, Spanien, und
                     Italien aufzuheben. V. 748. 751 des gedachten Collegii, an die abwesenden
                     Reichs-Städte, daß sie ihr so sehr geschwächtes Collegium durch Abordnung ein
                     und andern qualificirten Subjecti wieder ergäntzen möchten. IV. 892 der
                     Reichs-Gesandtschafft zu Münster, an den Königlichen Schwedischen
                     Generalissimum, Pfaltzgraf Carl Gustaven, die Exauctorations- und
                     Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu
                     beschleunigen. I. 206 ejusd. an die verwittibte Landgräfin zu Hessen-Cassel,
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                     einzustellen. I. 62 ejusd. an den Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von
                     Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, und insonderheit denen
                     Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möge.
                     I. 163 ejusd. an die zu Nürnberg versammleten Gesandtschafften, die Vollziehung
                     des Westphälischen Friedens befördern zu helffen. I. 197 der Evangelischen
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[0849] gedachter Gesandten, an Churfürst Lotharium Franciscum zu Mäyntz, daß er in dem Churfürstlichen Collegio, als Director, das Hertzogliche Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, nach Vermögen hintertreiben möge. V. 73 des Reichs-Städtischen Collegii auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg, an den Käyser Leopoldum, das Verbot der Commercien mit Franckreich, Spanien, und Italien aufzuheben. V. 748. 751 des gedachten Collegii, an die abwesenden Reichs-Städte, daß sie ihr so sehr geschwächtes Collegium durch Abordnung ein und andern qualificirten Subjecti wieder ergäntzen möchten. IV. 892 der Reichs-Gesandtschafft zu Münster, an den Königlichen Schwedischen Generalissimum, Pfaltzgraf Carl Gustaven, die Exauctorations- und Evacuations-Vergleichung, dem Westphälischen Friedens-Schluß gemäß, zu beschleunigen. I. 206 ejusd. an die verwittibte Landgräfin zu Hessen-Cassel, Amaliam Elisabeth, ihre Völcker abzudancken, und die Kriegs-Pressuren einzustellen. I. 62 ejusd. an den Frantzösischen Feld-Marschall, Herrn von Erlach, daß alle Kriegs-Beschwerden eingestellet, und insonderheit denen Cammer-Gerichts-Personen zu Speyer die Soldatesca wieder abgenommen werden möge. I. 163 ejusd. an die zu Nürnberg versammleten Gesandtschafften, die Vollziehung des Westphälischen Friedens befördern zu helffen. I. 197 der Evangelischen Gesandten zu Münster, an Churfürst Maximilian in Bäyern, seinem Commendanten in Augspurg Befehl zu ertheilen, daß er denen Herren Executoribus Pacis daselbst alle hülffliche Hand leisten solle. I. 85 der Reichs-Gesandtschafft zu Nürnberg, an die General-Staaten der vereinigten Niederlande, dem Teutschen Orden die abgenommene Commenthurey Gömert zu restituiren. I. 285 der Reichs-Deputation zu Franckfurt, an König Friedrich

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/849>, abgerufen am 29.06.2024.