Fränckische Cräyß-Stände, Evangelische, praesentiren dem
Käyserlichen Cammer-Gericht zu Wetzlar einige qualificirte Subjecta zu der durch
Absterben des Herrn D. Ulrich Thomä Lauterbachs vacant gewordenen
Assessorat-Stelle. VII. 133Fränckische Grafen-Banck, thut Ansuchung um eine
Moderation ihres Reichs-Anschlags. III. 799Fränckische Ritterschafft, vid. Ritterschafft.Francisca Sibylla Augusta, Marggräfin zu Baden-Baden,
notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Absterben ihres Herrn
Gemahls, Marggraf Ludwig Wilhelms. VI. 672 stellet gedachter Reichs-Versammlung
den elenden Zustand ihrer Lande vor, und bittet, selbige bey künfftigem Frieden
in Consideration zu ziehen, auch sie bis dahin weder mit Reichs-noch
Cräyß-Praestandis zu belegen. VI. 737 entschuldiget sich bey der
Reichs-Versammlung, warum sie ihre Gesandtschafft zu der zu Wetzlar angestellten
Käyserlichen und Reichs Cameral-Visitation nicht wiederschicken könne. VII. 77
ersuchet die Reichs-Versammlung, es dahin zu vermitteln, damit das
Cammer-Gericht zu Wetzlar, mit Erkennung der Processen und Mandaten, wegen alter
auf ihrem Fürstlichen Hause und Unterthanen hafftenden Schulden, so lange an
sich halten möge, bis sich die Marggräfliche Lande nach geendigtem Kriege in
etwas erholet. VII. 746 bittet den Käyser Carolum VI. daß bey dem Käyserlichen
Cammer-Gericht zu Wetzlar, auf Anruffen einiger Privatorum, keine Processe und
Mandata wider das Fürstenthum Baden-Baden erkannt werden möchten. VII. 749Franciscus, Bischoff zu Basel, wird von der
Reichs-Deputation zu Franckfurt ersuchet, die Vollstreckung derjenigen
Conditionum, mit welchen die Stadt Basel in denen Münster- und Oßnabrückischen
Friedens-Tractaten von dem Reich eximiret worden, befördern zu helffen. I. 952.
953Franckenthal, die Restitution dieser Festung urgiret bey
Fränckische Cräyß-Stände, Evangelische, praesentiren dem
Käyserlichen Cammer-Gericht zu Wetzlar einige qualificirte Subjecta zu der durch
Absterben des Herrn D. Ulrich Thomä Lauterbachs vacant gewordenen
Assessorat-Stelle. VII. 133Fränckische Grafen-Banck, thut Ansuchung um eine
Moderation ihres Reichs-Anschlags. III. 799Fränckische Ritterschafft, vid. Ritterschafft.Francisca Sibylla Augusta, Marggräfin zu Baden-Baden,
notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Absterben ihres Herrn
Gemahls, Marggraf Ludwig Wilhelms. VI. 672 stellet gedachter Reichs-Versammlung
den elenden Zustand ihrer Lande vor, und bittet, selbige bey künfftigem Frieden
in Consideration zu ziehen, auch sie bis dahin weder mit Reichs-noch
Cräyß-Praestandis zu belegen. VI. 737 entschuldiget sich bey der
Reichs-Versammlung, warum sie ihre Gesandtschafft zu der zu Wetzlar angestellten
Käyserlichen und Reichs Cameral-Visitation nicht wiederschicken könne. VII. 77
ersuchet die Reichs-Versammlung, es dahin zu vermitteln, damit das
Cammer-Gericht zu Wetzlar, mit Erkennung der Processen und Mandaten, wegen alter
auf ihrem Fürstlichen Hause und Unterthanen hafftenden Schulden, so lange an
sich halten möge, bis sich die Marggräfliche Lande nach geendigtem Kriege in
etwas erholet. VII. 746 bittet den Käyser Carolum VI. daß bey dem Käyserlichen
Cammer-Gericht zu Wetzlar, auf Anruffen einiger Privatorum, keine Processe und
Mandata wider das Fürstenthum Baden-Baden erkannt werden möchten. VII. 749Franciscus, Bischoff zu Basel, wird von der
Reichs-Deputation zu Franckfurt ersuchet, die Vollstreckung derjenigen
Conditionum, mit welchen die Stadt Basel in denen Münster- und Oßnabrückischen
Friedens-Tractaten von dem Reich eximiret worden, befördern zu helffen. I. 952.
953Franckenthal, die Restitution dieser Festung urgiret bey
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Gemahls, Marggraf Ludwig Wilhelms. VI. 672 stellet gedachter Reichs-Versammlung
den elenden Zustand ihrer Lande vor, und bittet, selbige bey künfftigem Frieden
in Consideration zu ziehen, auch sie bis dahin weder mit Reichs-noch
Cräyß-Praestandis zu belegen. VI. 737 entschuldiget sich bey der
Reichs-Versammlung, warum sie ihre Gesandtschafft zu der zu Wetzlar angestellten
Käyserlichen und Reichs Cameral-Visitation nicht wiederschicken könne. VII. 77
ersuchet die Reichs-Versammlung, es dahin zu vermitteln, damit das
Cammer-Gericht zu Wetzlar, mit Erkennung der Processen und Mandaten, wegen alter
auf ihrem Fürstlichen Hause und Unterthanen hafftenden Schulden, so lange an
sich halten möge, bis sich die Marggräfliche Lande nach geendigtem Kriege in
etwas erholet. VII. 746 bittet den Käyser Carolum VI. daß bey dem Käyserlichen
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Reichs-Deputation zu Franckfurt ersuchet, die Vollstreckung derjenigen
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Fränckische Cräyß-Stände, Evangelische, praesentiren dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Wetzlar einige qualificirte Subjecta zu der durch Absterben des Herrn D. Ulrich Thomä Lauterbachs vacant gewordenen Assessorat-Stelle. VII. 133 Fränckische Grafen-Banck, thut Ansuchung um eine Moderation ihres Reichs-Anschlags. III. 799 Fränckische Ritterschafft, vid. Ritterschafft. Francisca Sibylla Augusta, Marggräfin zu Baden-Baden, notificiret der Reichs-Versammlung zu Regenspurg das Absterben ihres Herrn Gemahls, Marggraf Ludwig Wilhelms. VI. 672 stellet gedachter Reichs-Versammlung den elenden Zustand ihrer Lande vor, und bittet, selbige bey künfftigem Frieden in Consideration zu ziehen, auch sie bis dahin weder mit Reichs-noch Cräyß-Praestandis zu belegen. VI. 737 entschuldiget sich bey der Reichs-Versammlung, warum sie ihre Gesandtschafft zu der zu Wetzlar angestellten Käyserlichen und Reichs Cameral-Visitation nicht wiederschicken könne. VII. 77 ersuchet die Reichs-Versammlung, es dahin zu vermitteln, damit das Cammer-Gericht zu Wetzlar, mit Erkennung der Processen und Mandaten, wegen alter auf ihrem Fürstlichen Hause und Unterthanen hafftenden Schulden, so lange an sich halten möge, bis sich die Marggräfliche Lande nach geendigtem Kriege in etwas erholet. VII. 746 bittet den Käyser Carolum VI. daß bey dem Käyserlichen Cammer-Gericht zu Wetzlar, auf Anruffen einiger Privatorum, keine Processe und Mandata wider das Fürstenthum Baden-Baden erkannt werden möchten. VII. 749 Franciscus, Bischoff zu Basel, wird von der Reichs-Deputation zu Franckfurt ersuchet, die Vollstreckung derjenigen Conditionum, mit welchen die Stadt Basel in denen Münster- und Oßnabrückischen Friedens-Tractaten von dem Reich eximiret worden, befördern zu helffen. I. 952. 953 Franckenthal, die Restitution dieser Festung urgiret bey
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/876>, abgerufen am 29.06.2024.
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