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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren. VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914 demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977 notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen, und
mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren. VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914 demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977 notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen, und
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                     VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über
                     seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis
                     Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914
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                     Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge
                     gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf
                     Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf
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                     Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft
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                     notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu
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[0892] mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren. VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914 demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977 notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen, und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/892>, abgerufen am 29.06.2024.