mit der Churfürstlichen Braunschweigischen
Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte
Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf
Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren.
VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über
seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis
Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914
demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen
Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff
Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene
Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser
Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge
gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf
Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf
erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret
Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König
Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth
Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft
Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu
verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine
Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977
notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu
Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen,
und
mit der Churfürstlichen Braunschweigischen
Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte
Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf
Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren.
VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über
seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis
Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914
demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen
Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff
Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene
Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser
Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge
gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf
Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf
erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret
Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König
Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth
Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft
Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu
verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine
Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977
notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu
Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen,
und
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0892"/>
mit der Churfürstlichen Braunschweigischen
Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte
Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf
Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren.
VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über
seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis
Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914
demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen
Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff
Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann
Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene
Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser
Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge
gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf
Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf
erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret
Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König
Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth
Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft
Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu
verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine
Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977
notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu
Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen,
und
</l></div></body></text></TEI>
[0892]
mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. VI. 648 demselben gratuliret die verwittibte Churfürstin von Sachsen, Anna Sophia, zum neuen Jahre. VI. 661 will Marggraf Christian Ernsten zu Bayreuth bereden, das Commando am Ober Rhein zu quittiren. VI. 705 bey demselben beschweret sich der Magistrat zu Cölln am Rhein, über seines Residenten, des Herrn von Diesi, neuerliches Exercitium Religionis Reformatae domesticum. VI. 878 defendiret seinen Residenten. VI. 881. 914 demselben berichtet vorbesagter Magistrat zu Cölln die wegen des angefangenen Exercitii Reformatae Religionis entstandene Empörung. VI. 907 wird von Bischoff Frantz Arnolden zu Münster und Paderborn, wie auch von Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz ersuchet, seinem Residenten zu Cölln das angefangene Exercitium Religionis Reformatae zu untersagen. VI. 952 ersuchet den Käyser Josephum, daß die Publication des entdeckten Judenthums nicht ferner möge gehemmet werden. VI. 910. 913 ersuchet den Reichs-Hoff-Raths-Praesidenten, Graf Wolffgang von Oettingen, daß er durch seine Vermittelung die Relaxirung des auf erwehntes Buch gelegten Arrests möge befördern helffen. IV. 926 gratuliret Hertzog Anthon Ulrichen von Wolffenbüttel zu der Ehe-Alliance zwischen König Carl dem dritten in Spanien, und seiner Enckelin, der Princeßin Elisabeth Christinen. VI. 946 wird von dem Käyser Josepho vermahnet, das Stifft Qvedlinburg mit harten, und dessen Juribus nachtheiligen Expressionen zu verschonen. VI. 981 notificiret Hertzog Friedrichen zu Sachsen-Gotha seine Vermählung mit der Mecklenburgischen Princeßin, Sophien Louisen. VI. 977 notificiret nurgedachtem Hertzog, wie auch Hertzog Adolph Friedrichen zu Mecklenburg Strelitz, daß er den Mecklenburgischen Titul und Wappen angenommen, und
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/892>, abgerufen am 29.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.