graf Friedrich Magnus, der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. III.
541Fridericus, Pfaltzgraf zu Zweybrücken, recommandiret
Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz das Evacuations-Werck derer von
Lothringischen Völckern besetzten Festungen Homburg und Landstuhl. I. 546Fridericus, Erb-Printz von Hessen-Cassel, referiret dem
König Friderico I. in Preussen den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg.
VI. 297 notificiret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande den
glücklichen Ausschlag des Treffens bey Höchstädt. VI. 317. ingleichen die
Eroberung des Schlosses Trarbach. VI. 378 berichtet dem König in Preussen die
Eroberung der Frantzösischen Linien bey Tirlemont. VI. 450Fridericus Augustus, König in Pohlen und Churfürst zu
Sachsen, wird von Churfurst Friedrich dem dritten zu Brandenburg ersuchet, des
D. Speners Defension wider die Wittenbergischen Theologos in seinen Landen nicht
supprimiren oder confisciren zu lassen. IV. 1011 denselben ersuchet Hertzog
Friedrich der IV. zu Hollstein-Gottorff, daß er ihm die Guarantie des
Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck praestiren möge. IV. 1140
berichtet Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem König von Dänemarck,
im Fall derselbe von iemand, wegen der Hollstein-Gottorffischen Differentien,
solte angegriffen werden, zu assistiren gesonnen sey. V. 122 vermahnet die
Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht
opponiren, sondern sich in der Güte mit ihm setzen möge. IV. 1161 wird von denen
dreyen im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyssen ersuchet, die Verbesserung der
im Müntz-Wesen eingerissenen Verbrechen befördern zu helffen. V. 263. sqq.
demselben berichtet der Käyser Josephus, daß er dem Hertzog von
Sachsen-Naumburg, und Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, das Praedicat
Durchläuchtig gegeben. VI. 489
graf Friedrich Magnus, der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. III.
541Fridericus, Pfaltzgraf zu Zweybrücken, recommandiret
Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz das Evacuations-Werck derer von
Lothringischen Völckern besetzten Festungen Homburg und Landstuhl. I. 546Fridericus, Erb-Printz von Hessen-Cassel, referiret dem
König Friderico I. in Preussen den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg.
VI. 297 notificiret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande den
glücklichen Ausschlag des Treffens bey Höchstädt. VI. 317. ingleichen die
Eroberung des Schlosses Trarbach. VI. 378 berichtet dem König in Preussen die
Eroberung der Frantzösischen Linien bey Tirlemont. VI. 450Fridericus Augustus, König in Pohlen und Churfürst zu
Sachsen, wird von Churfurst Friedrich dem dritten zu Brandenburg ersuchet, des
D. Speners Defension wider die Wittenbergischen Theologos in seinen Landen nicht
supprimiren oder confisciren zu lassen. IV. 1011 denselben ersuchet Hertzog
Friedrich der IV. zu Hollstein-Gottorff, daß er ihm die Guarantie des
Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck praestiren möge. IV. 1140
berichtet Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem König von Dänemarck,
im Fall derselbe von iemand, wegen der Hollstein-Gottorffischen Differentien,
solte angegriffen werden, zu assistiren gesonnen sey. V. 122 vermahnet die
Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht
opponiren, sondern sich in der Güte mit ihm setzen möge. IV. 1161 wird von denen
dreyen im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyssen ersuchet, die Verbesserung der
im Müntz-Wesen eingerissenen Verbrechen befördern zu helffen. V. 263. sqq.
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Sachsen-Naumburg, und Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, das Praedicat
Durchläuchtig gegeben. VI. 489
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König Friderico I. in Preussen den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg.
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glücklichen Ausschlag des Treffens bey Höchstädt. VI. 317. ingleichen die
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Sachsen, wird von Churfurst Friedrich dem dritten zu Brandenburg ersuchet, des
D. Speners Defension wider die Wittenbergischen Theologos in seinen Landen nicht
supprimiren oder confisciren zu lassen. IV. 1011 denselben ersuchet Hertzog
Friedrich der IV. zu Hollstein-Gottorff, daß er ihm die Guarantie des
Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck praestiren möge. IV. 1140
berichtet Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem König von Dänemarck,
im Fall derselbe von iemand, wegen der Hollstein-Gottorffischen Differentien,
solte angegriffen werden, zu assistiren gesonnen sey. V. 122 vermahnet die
Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht
opponiren, sondern sich in der Güte mit ihm setzen möge. IV. 1161 wird von denen
dreyen im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyssen ersuchet, die Verbesserung der
im Müntz-Wesen eingerissenen Verbrechen befördern zu helffen. V. 263. sqq.
demselben berichtet der Käyser Josephus, daß er dem Hertzog von
Sachsen-Naumburg, und Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, das Praedicat
Durchläuchtig gegeben. VI. 489
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graf Friedrich Magnus, der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. III. 541 Fridericus, Pfaltzgraf zu Zweybrücken, recommandiret Churfürst Johann Philippen zu Mäyntz das Evacuations-Werck derer von Lothringischen Völckern besetzten Festungen Homburg und Landstuhl. I. 546 Fridericus, Erb-Printz von Hessen-Cassel, referiret dem König Friderico I. in Preussen den Verlauff des Treffens bey dem Schellenberg. VI. 297 notificiret denen General-Staaten der vereinigten Niederlande den glücklichen Ausschlag des Treffens bey Höchstädt. VI. 317. ingleichen die Eroberung des Schlosses Trarbach. VI. 378 berichtet dem König in Preussen die Eroberung der Frantzösischen Linien bey Tirlemont. VI. 450 Fridericus Augustus, König in Pohlen und Churfürst zu Sachsen, wird von Churfurst Friedrich dem dritten zu Brandenburg ersuchet, des D. Speners Defension wider die Wittenbergischen Theologos in seinen Landen nicht supprimiren oder confisciren zu lassen. IV. 1011 denselben ersuchet Hertzog Friedrich der IV. zu Hollstein-Gottorff, daß er ihm die Guarantie des Altonaischen Vergleichs wider den König von Dänemarck praestiren möge. IV. 1140 berichtet Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover, daß er dem König von Dänemarck, im Fall derselbe von iemand, wegen der Hollstein-Gottorffischen Differentien, solte angegriffen werden, zu assistiren gesonnen sey. V. 122 vermahnet die Aebtißin zu Qvedlinburg, daß sie sich dem Churfürsten von Brandenburg nicht opponiren, sondern sich in der Güte mit ihm setzen möge. IV. 1161 wird von denen dreyen im Müntz-Wesen correspondirenden Cräyssen ersuchet, die Verbesserung der im Müntz-Wesen eingerissenen Verbrechen befördern zu helffen. V. 263. sqq. demselben berichtet der Käyser Josephus, daß er dem Hertzog von Sachsen-Naumburg, und Coadjutori des Ertz-Bißthums Gran, das Praedicat Durchläuchtig gegeben. VI. 489
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/897>, abgerufen am 29.06.2024.
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