serlichen Wahl-Termins nicht consentiren könne. VII. 275 vergleichet
sich mit Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz wegen des Vicariats-Siegels und
Styli bey dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar. VII. 281 bey demselben beschweret sich
Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar über des Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt Widersetzlichkeit, und angemaßte viele Eingriffe in dessen
hohe Jura. VII. 292 vermahnet den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt von der
Widersetzlichkeit gegen den Hertzog zu Sachsen-Weimar abzustehen. VII. 307 wird
von dem Hertzog zu Weimar ersuchet, daß er ihm wider die gesammten Fürsten von
Schwartzburg bey dem Käyser kräfftig assistiren möge. VII. 609 intercediret bey
dem Käyser Carolo VI. vor das Fürstliche Haus Sachsen-Weimar, daß solches in
seiner festgegründeten Gerechtsamen der Landes-Fürstlichen Bothmäßigkeit und
Lehens-Herrligkeit von dem Hause Schwartzburg nicht möge beeinträchtiget werden.
VII. 615 wird von der Landschafft des Churfürstenthums Sachsen gebeten, den
Königlichen Printzen aus fremden Landen zurücke zu ruffen. VII. 812Fridericus Carolus, Hertzog und Administrator zu
Würtenberg, wird von seinen Herrn Vetter, Hertzog Georgen zu
Würtenberg-Mömpelgard ersuchet, ein Recommendations-Schreiben vor ihn an den
König in Franckreich einiger streitigen Herrschafften halber abgehen zu lassen.
III. 940. 1037 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich von Reichs
wegen zu interponiren, damit das Frantzösische Parlement in Burgund zu Bysantz
die gefürstete Reichs-Grafschafft Mömpelgard der Grafschafft Burgund nicht
incorporire. III. 1031. 1038 wird von dem Käyserlichen General-Lieutenant,
Hertzog Carln zu Lothringen, ersuchet, den wegen einer in dem Würtenbergischen
begangenen Mordthat in Hafft gebrachten Käyserlichen Reuter an sein Regiment zur
Bestraffung abfolgen zu lassen. III. 1074. 1078 behauptet, daß er und nicht das
Regiment über die von
serlichen Wahl-Termins nicht consentiren könne. VII. 275 vergleichet
sich mit Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz wegen des Vicariats-Siegels und
Styli bey dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar. VII. 281 bey demselben beschweret sich
Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar über des Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt Widersetzlichkeit, und angemaßte viele Eingriffe in dessen
hohe Jura. VII. 292 vermahnet den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt von der
Widersetzlichkeit gegen den Hertzog zu Sachsen-Weimar abzustehen. VII. 307 wird
von dem Hertzog zu Weimar ersuchet, daß er ihm wider die gesammten Fürsten von
Schwartzburg bey dem Käyser kräfftig assistiren möge. VII. 609 intercediret bey
dem Käyser Carolo VI. vor das Fürstliche Haus Sachsen-Weimar, daß solches in
seiner festgegründeten Gerechtsamen der Landes-Fürstlichen Bothmäßigkeit und
Lehens-Herrligkeit von dem Hause Schwartzburg nicht möge beeinträchtiget werden.
VII. 615 wird von der Landschafft des Churfürstenthums Sachsen gebeten, den
Königlichen Printzen aus fremden Landen zurücke zu ruffen. VII. 812Fridericus Carolus, Hertzog und Administrator zu
Würtenberg, wird von seinen Herrn Vetter, Hertzog Georgen zu
Würtenberg-Mömpelgard ersuchet, ein Recommendations-Schreiben vor ihn an den
König in Franckreich einiger streitigen Herrschafften halber abgehen zu lassen.
III. 940. 1037 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich von Reichs
wegen zu interponiren, damit das Frantzösische Parlement in Burgund zu Bysantz
die gefürstete Reichs-Grafschafft Mömpelgard der Grafschafft Burgund nicht
incorporire. III. 1031. 1038 wird von dem Käyserlichen General-Lieutenant,
Hertzog Carln zu Lothringen, ersuchet, den wegen einer in dem Würtenbergischen
begangenen Mordthat in Hafft gebrachten Käyserlichen Reuter an sein Regiment zur
Bestraffung abfolgen zu lassen. III. 1074. 1078 behauptet, daß er und nicht das
Regiment über die von
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serlichen Wahl-Termins nicht consentiren könne. VII. 275 vergleichet
sich mit Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz wegen des Vicariats-Siegels und
Styli bey dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar. VII. 281 bey demselben beschweret sich
Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar über des Fürsten zu
Schwartzburg-Arnstadt Widersetzlichkeit, und angemaßte viele Eingriffe in dessen
hohe Jura. VII. 292 vermahnet den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt von der
Widersetzlichkeit gegen den Hertzog zu Sachsen-Weimar abzustehen. VII. 307 wird
von dem Hertzog zu Weimar ersuchet, daß er ihm wider die gesammten Fürsten von
Schwartzburg bey dem Käyser kräfftig assistiren möge. VII. 609 intercediret bey
dem Käyser Carolo VI. vor das Fürstliche Haus Sachsen-Weimar, daß solches in
seiner festgegründeten Gerechtsamen der Landes-Fürstlichen Bothmäßigkeit und
Lehens-Herrligkeit von dem Hause Schwartzburg nicht möge beeinträchtiget werden.
VII. 615 wird von der Landschafft des Churfürstenthums Sachsen gebeten, den
Königlichen Printzen aus fremden Landen zurücke zu ruffen. VII. 812</l><l><hirendition="#in">F</hi>ridericus Carolus, Hertzog und Administrator zu
Würtenberg, wird von seinen Herrn Vetter, Hertzog Georgen zu
Würtenberg-Mömpelgard ersuchet, ein Recommendations-Schreiben vor ihn an den
König in Franckreich einiger streitigen Herrschafften halber abgehen zu lassen.
III. 940. 1037 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich von Reichs
wegen zu interponiren, damit das Frantzösische Parlement in Burgund zu Bysantz
die gefürstete Reichs-Grafschafft Mömpelgard der Grafschafft Burgund nicht
incorporire. III. 1031. 1038 wird von dem Käyserlichen General-Lieutenant,
Hertzog Carln zu Lothringen, ersuchet, den wegen einer in dem Würtenbergischen
begangenen Mordthat in Hafft gebrachten Käyserlichen Reuter an sein Regiment zur
Bestraffung abfolgen zu lassen. III. 1074. 1078 behauptet, daß er und nicht das
Regiment über die von
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serlichen Wahl-Termins nicht consentiren könne. VII. 275 vergleichet sich mit Churfürst Johann Wilhelmen zu Pfaltz wegen des Vicariats-Siegels und Styli bey dem Cammer-Gerichte zu Wetzlar. VII. 281 bey demselben beschweret sich Hertzog Wilhelm Ernst zu Sachsen-Weimar über des Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt Widersetzlichkeit, und angemaßte viele Eingriffe in dessen hohe Jura. VII. 292 vermahnet den Fürsten zu Schwartzburg-Arnstadt von der Widersetzlichkeit gegen den Hertzog zu Sachsen-Weimar abzustehen. VII. 307 wird von dem Hertzog zu Weimar ersuchet, daß er ihm wider die gesammten Fürsten von Schwartzburg bey dem Käyser kräfftig assistiren möge. VII. 609 intercediret bey dem Käyser Carolo VI. vor das Fürstliche Haus Sachsen-Weimar, daß solches in seiner festgegründeten Gerechtsamen der Landes-Fürstlichen Bothmäßigkeit und Lehens-Herrligkeit von dem Hause Schwartzburg nicht möge beeinträchtiget werden. VII. 615 wird von der Landschafft des Churfürstenthums Sachsen gebeten, den Königlichen Printzen aus fremden Landen zurücke zu ruffen. VII. 812 Fridericus Carolus, Hertzog und Administrator zu Würtenberg, wird von seinen Herrn Vetter, Hertzog Georgen zu Würtenberg-Mömpelgard ersuchet, ein Recommendations-Schreiben vor ihn an den König in Franckreich einiger streitigen Herrschafften halber abgehen zu lassen. III. 940. 1037 ersuchet die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, sich von Reichs wegen zu interponiren, damit das Frantzösische Parlement in Burgund zu Bysantz die gefürstete Reichs-Grafschafft Mömpelgard der Grafschafft Burgund nicht incorporire. III. 1031. 1038 wird von dem Käyserlichen General-Lieutenant, Hertzog Carln zu Lothringen, ersuchet, den wegen einer in dem Würtenbergischen begangenen Mordthat in Hafft gebrachten Käyserlichen Reuter an sein Regiment zur Bestraffung abfolgen zu lassen. III. 1074. 1078 behauptet, daß er und nicht das Regiment über die von
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/899>, abgerufen am 29.06.2024.
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