Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
thum Teschen in Ober-Schlesien das freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II. 934 Fridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644 notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus, hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu übernommener Landes-Regierung. VIII. 43 Fridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin, notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074
thum Teschen in Ober-Schlesien das freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II. 934 Fridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644 notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus, hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu übernommener Landes-Regierung. VIII. 43 Fridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin, notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f0912"/>
thum Teschen in Ober-Schlesien das
                     freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet
                     gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern
                     Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem
                     Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem
                     Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II.
                     934</l>
        <l><hi rendition="#in">F</hi>ridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich
                     mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644
                     notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den
                     Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten
                     Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den
                     Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen
                     Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des
                     Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen
                     ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen
                     Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und
                     bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus,
                     hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg
                     Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen
                     Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu
                     Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu
                     übernommener Landes-Regierung. VIII. 43</l>
        <l><hi rendition="#in">F</hi>ridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin,
                     notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn
                     Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben
                     wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0912] thum Teschen in Ober-Schlesien das freye Exercitium der Evangelischen Religion erlauben möge. II. 366 ersuchet gedachten Käyser, daß es wegen der Reformirten Religion in denen Fürstenthümern Liegnitz, Brieg und Wohlau in dem Stande möge gelassen werden, als es bey dem Absterben des letztern Hertzogs gewesen. III. 350 intercediret bey erwehntem Käyser, vor die bedrängte Augspurgische Confessions-Verwandte in Ungarn. II. 934 Fridericus VVilhelmus, König in Preussen, vermählet sich mit der Churfürstlichen Braunschweigischen Princeßin, Sophia Dorothea. IV. 644 notificiret dem Moscowitischen Czaar das Abslerben seines Herrn Vaters, und den Antritt seiner Regierung VII. 804 versichert die General-Staaten der vereinigten Niederlande seiner aufrichtigen treuen Freundschafft. VII. 884 ersuchet den Käyser Carolum VI. daß aus dem 10den Articul der perpetuirlichen Wahl-Capitulation die ihm nachtheilige Clausul, wegen der Schweitz und des Teutschen Ordens, möge ausgelassen werden. VII. 889 notificiret denen ausschreibenden Fürsten des Fränckischen Cräysses, daß die Gräflichen Limburgischen Lehen, wegen einer erhaltenen Expectanz, auf ihn gefallen, und bittet dahero, in denen Fränckischen Cräyß-Versammlungen und Deliberationibus, hm zum Praejudiz, niemand zu admittiren. VII. 916 recommandiret Churfürst Georg Ludwigen zu Hannover die Conservation der Festung Tönningen bey dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff. VII. 1012 condoliret Hertzog August Wilhelmen zu Wolffenbüttel, wegen Absterben seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zu übernommener Landes-Regierung. VIII. 43 Fridericus VVilhelmus, Hertzog von Mecklenburg-Schwerin, notificiret Hertzog Rudolpho Augusto zu Wolffenbüttel das Absterben seines Herrn Vetters, Hertzog Christian Ludwigs zu Mecklenburg-Schwerin. IV. 889 demselben wird die Possession der Mecklenburg-Güstrauischen Lande zuerkannt. IV. 1074

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/912
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/912>, abgerufen am 29.06.2024.