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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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sion der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII. 558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179 justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin, denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607
sion der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII. 558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179 justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin, denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607
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                     Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen.
                     IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen
                     ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und
                     dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich
                     zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII.
                     558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin
                     Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten
                     Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem
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                     leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in
                     die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu
                     helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und
                     Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179
                     justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu
                     Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung
                     der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen
                     Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco
                     zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V.
                     267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin,
                     denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung
                     besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen
                     General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter
                     Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur
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[0931] sion der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII. 558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179 justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin, denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/931>, abgerufen am 29.06.2024.