sion der
Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen.
IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen
ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und
dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich
zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII.
558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin
Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten
Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem
Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu
leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in
die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu
helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und
Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179
justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu
Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung
der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen
Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco
zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V.
267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin,
denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung
besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen
General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter
Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur
glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607
sion der
Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen.
IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen
ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und
dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich
zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII.
558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin
Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten
Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem
Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu
leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in
die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu
helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und
Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179
justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu
Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung
der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen
Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco
zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V.
267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin,
denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung
besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen
General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter
Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur
glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f0931"/>
sion der
Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen.
IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen
ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und
dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich
zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII.
558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin
Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten
Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem
Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu
leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in
die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu
helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und
Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179
justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu
Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung
der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen
Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco
zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V.
267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin,
denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung
besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen
General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter
Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur
glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607
</l></div></body></text></TEI>
[0931]
sion der Mecklenburg-Güstrauischen Lande, und bittet, selbige in vorigen Stand zu setzen. IV. 1086 wird von Hertzog Christian Adolphen zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen ersuchet, ihm bey bevorstehenden Tractaten zwischen dem König in Dänemarck, und dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff, zu Wieder-Erlangung seiner Lande behülfflich zu seyn. VIII. 512 wird zum Schutz-Herrn des Stiffts Hervord ernennet. VIII. 558. sqq. fodert von Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin Satisfaction, wegen der von dessen Bedienten an seinem Capitain Salmuth verübten Mordthat. VIII. 565 wird von König Friderico Augusto in Pohlen vermahnet, dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff wider den König in Dänemarck keine Hülffe zu leisten. V. 126 wird von König Friderico I. in Preussen vermahnet, sich nicht in die Hollsteinischen Troublen zu mengen, sondern selbige in der Güte beylegen zu helffen. V. 163 conjungiret sich mit denen Schwedischen und Hollstein-Gottorffischen Trouppen, und fällt in das Hollsteinische ein. V. 179 justificiret dieses sein Verfahren gegen Churfürst Friedrich den dritten zu Brandenburg. V. 185 beklaget sich bey dem Käyser Leopoldo, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgischen Trouppen verhindert worden. V. 198. sqq. eröffnet Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz seine Meynung, wegen der im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267 gratuliret dem Römischen König Josepho, wegen der Geburt einer Princeßin, denn zu glücklicher Ankunfst in dem Lager vor Landau, und endlich zur Eroberung besagter Festung. V. 418. 606. 654 gratuliret dem Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelmen von Baden, zur Eroberung gedachter Festung. V. 655 gratuliret der Römischen Königin, VVilhelminae Amaliae, zur glücklichen Ankunfft in Heydelberg. V. 607
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/931>, abgerufen am 29.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.