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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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cken über die Redressirung des eingerissenen Müntz-Ubels im Römischen Reich. VIII. 135 remonstriret an verschiedenen Orten, daß ihre Stadt mit keinen ansteckenden Kranckheiten behafftet sey, und bittet, das Elb-Commercium durch die allzugenaue Einsperrung ihrer Stadt nicht ferner zu hindern. VII. 392. 865. 895. 902. 904 wird von Hertzog Moritz Wilhelmen zu Sachsen-Naumburg ersuchet um eine Collecte vor die abgebrandten Leute in der Stadt Naumburg. VIII. 634 Hammerstein, daß die Spanische Guarnison daraus möge abgeführet werden, urgiret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster bey dem Käyser Ferdinando dem dritten. I. 19 Hanau, (Friedrich Casimir, Graf von) wird von seinen Räthen ersuchet, seine Graf- und Herrschafften, durch sein unordentliches Haußhalten, nicht zu ruiniren. II. 793 intercediret bey Churfürst Damian Hartarden zu Mäyntz, vor das Posamentierer-Handwerck, daß dessen Gravamina zur Reichs-Dictatur möchten gebracht werden. III. 546 wird von dem König in Franckreich, wegen des Lehens der Grafschafft Hanau Lichtenberg, vor die Cammer zu Metz citiret. III. 989 Hanau, (Johann Reinhardt, Graf von) notificiret den Todes-Fall seines Herrn Bruders, Graf Philipp Reinhards. VII. 649 Hanau kommt in Vorschlag, daß das Käyserliche Cammer-Gerichte von Speyer dahin füglich könne transferiret werden. IV. 68 Hannover, Churfürsten und Hertzoge daselbst, vid. Ernestus. Augustus. Georg Ludwig. Johann Friedrich. Hansee-Städte, sollen sich nicht in die Münsterische Streit-Sache mengen. I. 689 Haro, (Don Louis de) I. 908. II. 47. 76 Harrach, (Graf von) Käyserlicher Feld-Marschall. VI. 622
cken über die Redressirung des eingerissenen Müntz-Ubels im Römischen Reich. VIII. 135 remonstriret an verschiedenen Orten, daß ihre Stadt mit keinen ansteckenden Kranckheiten behafftet sey, und bittet, das Elb-Commercium durch die allzugenaue Einsperrung ihrer Stadt nicht ferner zu hindern. VII. 392. 865. 895. 902. 904 wird von Hertzog Moritz Wilhelmen zu Sachsen-Naumburg ersuchet um eine Collecte vor die abgebrandten Leute in der Stadt Naumburg. VIII. 634 Hammerstein, daß die Spanische Guarnison daraus möge abgeführet werden, urgiret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster bey dem Käyser Ferdinando dem dritten. I. 19 Hanau, (Friedrich Casimir, Graf von) wird von seinen Räthen ersuchet, seine Graf- und Herrschafften, durch sein unordentliches Haußhalten, nicht zu ruiniren. II. 793 intercediret bey Churfürst Damian Hartarden zu Mäyntz, vor das Posamentierer-Handwerck, daß dessen Gravamina zur Reichs-Dictatur möchten gebracht werden. III. 546 wird von dem König in Franckreich, wegen des Lehens der Grafschafft Hanau Lichtenberg, vor die Cammer zu Metz citiret. III. 989 Hanau, (Johann Reinhardt, Graf von) notificiret den Todes-Fall seines Herrn Bruders, Graf Philipp Reinhards. VII. 649 Hanau kommt in Vorschlag, daß das Käyserliche Cammer-Gerichte von Speyer dahin füglich könne transferiret werden. IV. 68 Hannover, Churfürsten und Hertzoge daselbst, vid. Ernestus. Augustus. Georg Ludwig. Johann Friedrich. Hansee-Städte, sollen sich nicht in die Münsterische Streit-Sache mengen. I. 689 Haro, (Don Louis de) I. 908. II. 47. 76 Harrach, (Graf von) Käyserlicher Feld-Marschall. VI. 622
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[0943] cken über die Redressirung des eingerissenen Müntz-Ubels im Römischen Reich. VIII. 135 remonstriret an verschiedenen Orten, daß ihre Stadt mit keinen ansteckenden Kranckheiten behafftet sey, und bittet, das Elb-Commercium durch die allzugenaue Einsperrung ihrer Stadt nicht ferner zu hindern. VII. 392. 865. 895. 902. 904 wird von Hertzog Moritz Wilhelmen zu Sachsen-Naumburg ersuchet um eine Collecte vor die abgebrandten Leute in der Stadt Naumburg. VIII. 634 Hammerstein, daß die Spanische Guarnison daraus möge abgeführet werden, urgiret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster bey dem Käyser Ferdinando dem dritten. I. 19 Hanau, (Friedrich Casimir, Graf von) wird von seinen Räthen ersuchet, seine Graf- und Herrschafften, durch sein unordentliches Haußhalten, nicht zu ruiniren. II. 793 intercediret bey Churfürst Damian Hartarden zu Mäyntz, vor das Posamentierer-Handwerck, daß dessen Gravamina zur Reichs-Dictatur möchten gebracht werden. III. 546 wird von dem König in Franckreich, wegen des Lehens der Grafschafft Hanau Lichtenberg, vor die Cammer zu Metz citiret. III. 989 Hanau, (Johann Reinhardt, Graf von) notificiret den Todes-Fall seines Herrn Bruders, Graf Philipp Reinhards. VII. 649 Hanau kommt in Vorschlag, daß das Käyserliche Cammer-Gerichte von Speyer dahin füglich könne transferiret werden. IV. 68 Hannover, Churfürsten und Hertzoge daselbst, vid. Ernestus. Augustus. Georg Ludwig. Johann Friedrich. Hansee-Städte, sollen sich nicht in die Münsterische Streit-Sache mengen. I. 689 Haro, (Don Louis de) I. 908. II. 47. 76 Harrach, (Graf von) Käyserlicher Feld-Marschall. VI. 622

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/943>, abgerufen am 28.09.2024.