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Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

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es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß. Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward / schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann / nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen.

Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird / klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen. Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben; das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander Wort zu hoffen.

es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß. Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward / schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann / nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen.

Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird / klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen. Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben; das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander Wort zu hoffen.

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[247/0263] es abermahl / vnd verkündiget vns Todt vnd Verdamnüß. Da dem Israelitischen Volck anfänglich das Gesetz von GOtt gegeben ward / schryen sie alle: Amen / Alles was vns der HERR gebeut / wollen wir thun. Eben so / wann ein Mensch erstlich das Gesetz höret / soll er meynen / das sey noch wol zu halten; wann aber das Gesetz mit seinem Glantz ans Hertze stosset / vnd recht erkant wird; wann das Hertz für Gottes Gericht stehen soll / vnd alle Werck fein nach dem Hertzen gerichtet werden / so folget eitel Schrecken / Todt / Zagen vnd Vngedult. Aber das Evangelium gebieret Trost vnd Frewd den erschrockenen Hertzen. Dann wanns Gewissen geängstiget wird / vnd höret dann / nicht was GOtt fodert / sondern was GOtt für vns gethan; kriegt es Lufft / vnd fleucht nicht mehr für GOtt / sondern kehret sich zu jhm / mit Demuth vnd Glauben / vnd ruffet jhn hertzlich an; Ach Abba; ach lieber Vatter. Wie fester das kindliche Vertrawen der Gnaden anhanget / je mehr wachset die kindliche Liebe vnd Begierde / Gott zu folgen. Es gedenckt Paulus hernach noch eines andern Stücks / darin das Gesetz vnd Evangelium vnterschieden werden; nemblich das Gesetz muß auffhören / das Evangelium bleibet. Das Gesetz höret nicht auff in solcher Meynung / als wann es in der Kirchen Christi nicht dürffte gelehret werden; sondern weil es dem Evangelio weichen muß. So lange die Stimm deß Evangelij nicht gehöret wird / klaget das Gesetz an / vnd schrecket; so bald aber das Evangelium im Hertzen auffgenommen wird / muß das Gesetz weichen / mit seinem schrecken vnd verdammen. Der erste Bund oder das erste Testament / so lang es bleibet / kans vns zum Leben nicht bringen / sondern muß zu diesem Werck einem andern Worte raum geben; das ist das Evangelium vnd der newe Bund / vnd das Newe Testament / das kan selig machen / das wird auch bleiben / vnd haben wir in Ewigkeit auff kein ander Wort zu hoffen.

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Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 247. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/263>, abgerufen am 22.11.2024.