Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652.

Bild:
<< vorherige Seite

willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4. Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit / den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen.

Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo auffhöre.

Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus2. Affirmative: legis finem esse duplicem. V. 19. antwortet: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz kompt ErkäntnüßRom. 3, 10. der Sünden / Rom. 3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. Denn das Gesetz / das durch Mosen gegeben ward / begreiffet nicht allein die Zehen Gebott / sordern

willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4. Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit / den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen.

Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo auffhöre.

Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus2. Affirmativè: legis finem esse duplicem. V. 19. antwortet: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz kompt ErkäntnüßRom. 3, 10. der Sünden / Rom. 3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. Denn das Gesetz / das durch Mosen gegeben ward / begreiffet nicht allein die Zehen Gebott / sordern

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0289" n="273"/>
willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4.                      Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus                      / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns                      verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den                      Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die                      Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit /                      den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige                      Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd                      wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen.</p>
        <p>Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel                      Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz                      die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff                      Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo                      auffhöre.</p>
        <p>Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus<note place="right">2. Affirmativè: legis finem esse duplicem. V. 19.</note> antwortet: Es ist                      darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung                      geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb                      der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz                      kompt Erkäntnüß<note place="right">Rom. 3, 10.</note> der Sünden / Rom.                      3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das                      Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die                      Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das                      es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. Denn                      das Gesetz / das durch Mosen gegeben ward / begreiffet nicht allein die Zehen                      Gebott / sordern
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[273/0289] willen dahin gegeben / vnd vmb vnser Gerechtigkeit willen aufferwecket / Rom. 4. Dem Abraham wird die Verheissung gegeben: Durch deinen Samen / das ist Christus / sollstu vnd alle Menschen gesegnet werden; diese Verheissung ist vns verfluchten Sündern auch gegeben. Abraham nimpt die Verheissung durch den Glauben an; wir müssen sie auch annehmen. Wann Abraham durch Glauben die Verheissung annimpt / so erlanget er das verheissene Gut / die Gerechtigkeit / den geistlichen Segen / Erfreyung vom Fluch / das himlische Erbe / die ewige Seligkeit. Wann wir durch den Glauben die Verheissung auch annchmen / so seynd wir Abrahams Kinder / vnd seine Miterben / vnd erlangen denselben Segen. Wird nun das Erbe durch Verheissung frey geschenckt / wie offenbar in dem Exempel Abrahams / so wirds nicht durch Gesetz erworben. So wirds auch mit dem Gesetz die Meynung nicht haben / daß es das Testament / das von GOtt zuvor auff Christum bestättiget ist / vmbstosse / vnd dieselbe Verheissung in Christo auffhöre. Was soll denn das Gesetz? Wozu ist es gegeben? Paulus antwortet: Es ist darzu kommen vmb der Sünde willen / biß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Zweyerley wird gesaget / Erstlich: Das Gesetz ist dazu kommen vmb der Sünde willen. Nemblich / daß es die Sünde offenbare / denn durch das Gesetz kompt Erkäntnüß der Sünden / Rom. 3. vnd das ist das vornembste Ampt deß Gesetzes in der Kirchen. Zum andern: Das Gesetz ist kommen / vnd muß bleiben / biß daß der Same käme / dem die Verheissung geschehen ist. Damit wird gesehen auff das Ampt deß Gesetzes / das es verwaltet hat bey den Israeliten im Alten Testament vor Christi Geburt. Denn das Gesetz / das durch Mosen gegeben ward / begreiffet nicht allein die Zehen Gebott / sordern 2. Affirmativè: legis finem esse duplicem. V. 19. Rom. 3, 10.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/289
Zitationshilfe: Lütkemann, Joachim: Ander Theil Apostolischer Auffmu[n]terung zum Lebendigen Glauben in Christo Jesu. Frankfurt (Main) u. a., 1652, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luetkemann_auffmunterung2_1652/289>, abgerufen am 22.11.2024.